Klimaanlage im Laden funktioniert nicht richtig? Mietrecht?
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 01.04.19 bin ich selbständig und habe ein Ladenlokal gemietet.
Hier befindet sich eine Klimaanlage, die auch im Mietvertrag eingetragen ist und Bestandteil des Vermieters ist. Die ist auch im Nebenkosten erhalten.
Nun meine Frage ist die, seit letzte Woche schalte ich die Klimaanlage an aber es kühlt einfach nicht. Mein Laden ist sehr warm. Obwohl die Klimaanlage kaltes Luft rausgibt, bleibt mein Laden sehr warm. Selbstverständlich sind die Türen geschlossen. Ich habe den Filter gereinigt, aber das Problem besteht weiterhin.
Was kann ich denn dagegen machen? Muss der Vermieter mir eine neue Klimaanlage besorgen?
6 Antworten
Muss der Vermieter mir eine neue Klimaanlage besorgen?
Nein. Meistens lässt sich eine Klimaanlage reparieren. Informiere den Vermieter und bitte ihn, einen Techniker vorbei zu schicken.
Setzt den Vermieter in Kenntnis und fordere Ihn auf, die Klimaanlage zum Laufen zu bringen. Du zahlst ja auch dafür. Solange sie nicht läuft, kannst du auch die Zahlung einstellen bzw. anteilig zurückfordern.
Was steht konkret im Vertrag bezüglich der Klimaanlage?
Wenn die Klimaanlage Bestandteil des Vermieters ist, stelle ich mir jetzt einen Typen vor, der mit Eisbeuteln und Fächer im Laden steht und für Kühlung sorgt...
Oder er läßt das von einem Automaten übernehmen, der aber offenbar entweder defekt ist oder aber nicht ausreichend dimensioniert.
Wenn lediglich das Vorhandensein einer Klimaanlage, jedoch ohne Leistungsziel (Raumtemperatur oder kW Kühlleistung), vertraglich festgehalten ist, muss der Vermieter nichts machen, wenn doch "kalte" Luft aus der Klimaanlage kommt.
Ich vermute auch eher, dass es sich um eine Umluftkühlung und nicht um eine Klimaanlage handelt, oder?
Nebenbei erwähnt:
Raumkühlungen werden für gewöhnlich gleitend ausgelegt. Das bedeutet z.B. bei einer Außentemperatur von 32°C eine Raumtemperatur von z.B. 26°C.
Zusätzlich ist zu beachten, dass wenn er Raum bereits warm ist, diese vorhandene Wärme zusätzlich durch die Kühlung kompensiert werden muss. Hier einfach mal die Anlage über Nacht 24h laufen lassen. Dass hilft oft schon.
korrekt
du musst den mangel dem vermieter mitteilen und um abhilfe bitten
man repariert die erst, bevor die neu kommen
bei gewerbe ist aber alles anders, der kann im vertrag vereinbaren, dass du das bezahlen musst oder es halt heiß hast
ist gewerbe, kein wohnraum, guck in den vertrag
Soetwas läuft 24 Stunden um Wirkung zu bringen !
Dem Eigentümer die Bitte um einen Klima-Inspekteur antragen .
Ach wirklich?
.... Woher diese Kenntnis? Eine Klimaanlage braucht keine 24h Vorlaufzeit um einen Raum zu kühlen!
Lesenlernen ! Nix Vorlauf , die laufen 24 / 7 konstant durch !
Du schreibst, dass so etwas 24 Stunden laufen muss um Wirkung zu zeigen! Das ist das gleiche und das ist Blödsinn.
Bei ihnen nicht ,Ok. Bei 100,000 anderen ist das normal .
"Die Klimaanlage ist Bestandteil des Vermieters."