Ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Klimaanlage ins Zusteller Fahrzeug einzubauen?
Ich bin Paket-Zusteller für ein namenhaftes Unternehmen. Seit ungefähr 5 Jahren erbete ich mir eine Klimaanlage im Auto, da wir echt üble Sommer mitunter haben. Und in Hinblick auf nächste Woche, wo es angeblich 35 Grad werden sollen, sehe ich das Thermometer sicherlich wieder irgendwo bei 50 Grad, was auch in den letzten Jahren keine Seltenheit war. In unserer Branche hält man auch nicht an jeder Hausnummer. Da können schon mal paar Kilometer pro Stop zurück gelegt werden. Ich finde es absolut unzumutbar. Nur redet das Gesetz immer nur von Büroräume und nicht von Dienstwagen bzw. Zusteller-Fahrzeuge.
Weiß jemand, wie es sich da verhält? Ich würde mir sonst selbst bald Mal Hitzefrei geben, was ja gesetzlich ebenso vorgesehen ist.
Vielen Dank schon Mal.
2 Antworten
Es gibt keine rechtliche Verpflichtung des AG, die Dienstfahrzeuge mit Klimaanlage auszurüsten.
Das ist zwar richtig, hat aber auf die Frage keine Auswirkungen. Denn das Fahrzeug ist keine Arbeitsstätte i. S. der technischen Regeln.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Klimaanlage ins Zusteller Fahrzeug einzubauen?
Nein.
Ich finde es absolut unzumutbar.
Nein. Eine Klimaanlage im Auto ist ein Luxusartikel.
Ich würde mir sonst selbst bald Mal Hitzefrei geben, was ja gesetzlich ebenso vorgesehen ist.
Laut welchem Gesetz darf sich ein Arbeitnehmer hitzfrei geben?
Ausgangspunkt eines materiell-rechtlichen Anspruchs des Arbeitnehmers ist § 618 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch, der verlangt, dass die Arbeitsräume so einzurichten sind, dass der Arbeitnehmer vor Gefahren an Leib und Leben geschützt ist.
So sehen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten vor, dass die Temperatur am Arbeitsplatz 26 Grad nicht überschreiten "soll". Sofern auch die Außentemperatur 26 Grad oder mehr beträgt, die Hitze im Büro also Konsequenz des guten Wetters ist, "soll" der Arbeitgeber Maßnahmen treffen, um die Wärmebelastung zu mindern. Ab 30 Grad "muss" er dies tun, und oberhalb von 35 Grad ist ein Raum nicht mehr "als Arbeitsraum geeignet". Dabei kommt es jeweils auf die Innen-, nicht auf die Außentemperatur an.
Wenn der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nachkommt, so kann auch der Arbeitnehmer seine Leistung nach § 273 Abs. 1 BGB verweigern. 🤷
Wenn du das Alles weißt, hast du deine Frage aus der Überschrift selbst beantwortet und brauchst nicht zu fragen, wie es sich da verhält. Denn:
Die Arbeitsstätte ist eine Örtlichkeit auf einem umgrenzten Grundstück.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsst%C3%A4tte
Damit fällt der Autoinnenraum als Arbeitsstätte weg.
Wenn du mir nicht helfen willst, kannst du weiter scrollen. Wieso wird man hier für das Stellen einer Frage dumm angemacht? Dann sei doch einfach still ... Ich hab mir meine Frage überhaupt nicht beantwortet. Mein ArbeitsPLATZ ist nun mal das Auto.
Ich habe dich nicht dumm angemacht. Ich habe dich darauf hingewiesen, dass du dir in deinem Kommentar die vermeintliche Antwort auf deine Frage selbst gegeben hast.
Dazu habe ich dir geschrieben, dass deine Auffassung, dein Auto sei deine Arbeitsstätte, falsch ist.
Aber es gibt eine rechtliche Verpflichtung, Arbeitsräume so einzurichten, dass der Arbeitnehmer vor Gefahren an Leib und Leben geschützt ist. § 618 Abs. 1 BGB... Bei ungefähr 50 Grad Celsius sehe ich da als Teilnehmer im Straßenverkehr schon Bedenken, da auch die Konzentration sinkt und der Körper ja auch echt über Stunden hinweg dem Stress ausgesetzt ist. Als Laie würde ich so zumindest argumentieren. 🤷