Hat der Nachbar Recht auf lautes Fernsehen, wenn man es durch die Wand mithören kann?
Wir sind Eigentümer einer Wohnung. Im Nachbarhaus (Reihenhaus, Altbau) wohnt ein Rentnerehepaar, die sich vor ca. 3 Jahren einen modernen Flachbildschirmfernseher zugelegt haben. Seitdem hören wir zunehmend den Fernseher, je nach Lautstärke auch so, dass man einzelne Worte und Sätze mithören kann oder so, dass trotz selbst eingeschaltetem Fernseher oder Radio ein permanentes Störgeräusch zu hören ist. Der Fernseher nebenan läuft häufig von vormittags 10, spätestens von 15 Uhr bis 24 h, teilweise mit kurzen Unterbrechungen, aber tagtäglich über mehrere Stunden. Die Nutzung unserer Wohnung ist stark eingeschränkt. 1,5 Jahre haben wir es hingenommen, danach das Gespräch gesucht, teilweise wurde die Lautstärke reduziert, was es erträglicher machte, aber nach kurzer Zeit wurde die Lautstärke wieder hochgesetzt. Nach vermehrten Anrufen unsererseits ist der Nachbar jetzt genervt und sagt, dass wir damit leben müssten, da es in einem Altbau dünne Wände und keine Schallisolierung gibt. Er habe den Fernseher auf Zimmerlautstärke. Meine Fragen: 1. Hat der Nachbar damit Recht? 2. Wie kann man nun weiter vorgehen? Lärmgutachten? Ordnungsamt? 3. Wir wollen ohnehin in 1-2 Jahren ausziehen und die Wohnung vermieten. Was, wenn die Mieter uns die Miete deswegen kürzen? Gilt ein vor Mietverhältnis abgeschlossener Vermieterrechtsschutz in diesem Fall? (weil Problematik bekannt?). Danke .
6 Antworten
Alles hat Grenzen. Wann ist das Maß voll? Was muß man sich gefallen lassen? Wie kann man die Leute zur Mäßigung bringen? Persönliche Rücksichtnahme ist ein Gebot auf Gegenseitigkeit.Vermeidbarer Lärm muß unterlassen werden. Allerdings ist das eine Frage von der Art, dem Umfang und der Dauer der Belästigung. Ich würde mal konkret den Mieterbund in Deiner Stadt kontaktieren (Internet ) Zimmerlautstärke muß eingehalten werden (egal ob in den Ruhezeiten oder außerhalb). Allerdings ist das natürlich ein relativer und unbestimmter Rechts-Begriff, gerade bei hellhörigen Wohnungen. Gefallen lassen muß man sich nichts, was über VERMEIDBAREN Lärm hinausgeht - wenn also die gebotene Rücksichtnahme fehlt, braucht man das nicht hinzunehmen. Bei extremen Ruhestörungen kann man schon mal die Polizei rufen.Hast Du evtl. schon mal mit Vermieter/Hausverwaltung gesprochen ? (unbedingt tun, auch schriftlich) Wenn ja, und wenn die nichts unternehmen, ist evtl. eine Mietkürzung angesagt. Hilfreich ist es hier immer, sich die Ruhestörungen bezeugen zu lassen, denn allein wirst Du sie kaum nachweisen können. internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Laerm/lsa2.htm
Danke für den bisherigen Rat. Dennoch: wir sind keine Mieter. Wir sind Eigentümer in einem 8-Parteien Haus. Die Lärmbelästigung kommt aus dem Nachbarhaus (Reihenhaus von 1910 mit dünner Zwischenwand zu uns)- das Rentnerpaar wohnt dort ebenfalls zu Eigentum. Wie ist es da?
Ich kenne das auch,über mir wohnen Leute,die stundenlang russisches TV sehen,in einer Lautstärke,dass ich jedes Wort verstehen kann.Da ich nur nachts arbeite,kommt es also nicht sooft vor,dass ich mal abends daheim bin.Dafür ist mir dann meine freie Zeit und etwas Ruhe natürlich wichtig!
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/recht-allgemein/news/news/laerm-im-wohnhaus-pflicht-zur-ruecksicht-ist-angesagt.html
Und: Der Begriff der Zimmerlautstärke bedeutet, dass ein Geräusch oder Lärm, z. B. Sprache, Musik oder Elektrogeräte, außerhalb einer Wohnung, besonders in Räumen ober- oder unterhalb der störenden Schallquelle „kaum noch wahrnehmbar“ sein soll (Lit.: LG Kleve). Falls die „Zimmerlautstärke“ überschritten und für Nachbarn damit „deutlich wahrnehmbar“ wird, kann das zu Streitigkeiten und einer Anzeige wegen Ruhestörung führen.
Hoffe damit ist dir ein bisschen geholfen, ansonsten würd ich mir mal beim Profi, sprich Anwalt, einen Rat holen.... Und googlen hilft auch ;)
Alles, was über Zimmerlautstärke hinausgeht, ist ruhestörender Lärm.. Ordnungsamt...Polizei... Ihr seid im Recht...