Selbstständig - Erkrankung - Hartz4 - was passiert mit gewerblichen Mietverträgen?
Hallo,
Hintergrund: ich bin derzeit selbstständig und habe vor kurzem erfahren, dass ich körperlich krank bin und bald operiert werden muss und dadurch monatelang zu nichts zu gebrauchen bin oder u.U. nicht mehr arbeitsfähig bin.
Eigentlich möchte ich meine Firma gerne erhalten, da sie recht gut läuft. Arbeitnehmer kann ich mir (noch) nicht leisten, eine Vertretung o.ä. gibt es nicht. Ich hatte bereits vorher bei der Arge nachgefragt - da hieß es nur "melden Sie die Firma ab und Hartz4 an", Hilfe gibt es keine. Aus finanziellen Gründen habe ich in keine Arbeitslosenversicherung eingezahlt, sprich es läuft auf Hartz4 hinaus. Nun besteht aber für meine gewerbliche Halle eine Kündigungsfrist von 6 Monaten.
Meine Fragen nun: - Was passiert mit der Miete, wenn diese nicht mehr gezahlt werden kann? - Gibt es keine Hilfe, wenn ich die Firma behalten will und es absehbar ist, dass ich z.B. in drei Monaten wieder arbeiten kann?
Hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen.
Gruß
4 Antworten
Du kannst u.U. deswegen fristlos kündigen, wenn durch die Kündigungsfrist Deine gesamte wirtschaftliche Existenz bedroht ist...
Rechne dir deine Chancen realistisch aus. Wieviel Schulden werden während deiner Arbeitsunfähigkeit auflaufen? Da wäre ja nicht nur durch die Gewerbemiete, sondern auch Krankenversicherung, deine normalen Lebenshaltungskosten etc.
Du kannst auch Hartz4 oder Grundsicherung beantragen ohne die Firma abzumelden. Die wollen dafür nur eine Ummeldung in "Nebengewerbe". Fürs Geschäft hat das keine Bedeutung. Das JC will dann nur monatlich deine GuV und die täglichen Arbeitszeiten.
Wenn du sicher bist, diese Schulden nach deiner Krankheit in einer überschaubaren Frist abzuzahlen, dann versuche eine Vereinbarung mit dem Vermieter zu treffen. Klar wird der das nicht toll finden, aber wenn du ihm die Alternative aufzeigst - nämlich die sofortige Einstellung der Zahlungen - sieht er vielleicht seinen Vorteil in der Geduld.
Wenn deine Berechnungen zeigen, dass du dein Gewerbe nicht fortsetzen kannst, dann teile das deinem Vermieter sofort mit, räume die Halle und biete eine sofortige Übergabe an. Er kann zwar auf der Kündigungsfrist bestehen, aber wenn du ihm diene Lage kurz darstellst, wird er erkennen, dass er nie einen Cent sieht, wenn du zahlungsunfähig bist.
Meine Fragen nun: - Was passiert mit der Miete, wenn diese nicht mehr gezahlt werden kann?
Dann wirst Du wohl vom Vermieter verklagt werden, es sei denn Du versuchst eine Einigung zu finden.
Rede mit dem Vermieter und erkläre die Situation.Gibt es keine Hilfe, wenn ich die Firma behalten will und es absehbar ist, dass ich z.B. in drei Monaten wieder arbeiten kann?
Dafür gibt es Versicherungen, die man hätte abschließen können.
MfG
Johnny
Hallo,
als Selbständiger hättest Du selber Vorsorge treffen müssen. Du schreibst, die Firma liefe recht gut, hast aber noch icht einmal Rücklagen für drei Monate ? Du könntest Deinen Vermieter bitten, Dir die Miete für die Halle zu stunden. Auf jeden Fall solltest Du vorher mit ihm sprechen, damit er weiß, warum in bälde die Mietzahlungen ausbleiben.
Gruß
dervagabund
Selbständige haben so gut wie keine staatliche Absicherung. Das läuft nur über die Stundung durch den Vermieter oder über ein Darlehen innerhalb der Familie/Freunde.
Das war nicht möglich. Ich habe die Firma letztes Jahr von Null Euro an aufgebaut, ohne Startkapital. Es läuft nicht gut genug, um diese Zeit zu überbrücken, wie soll das in der Zeit auch gehen? Aber darum sollte es auch nicht gehen. Was du schreibst, ist mir klar, es war aber einfach nicht machbar.
Was mich eigentlich interessiert - greift das JC also nicht unter die Arme, was gewerbliche Miete angeht?