Vermieter betritt ohne Ankündigung Büroräume um die Heizung abzustellen. Darf er das?
Hallo an alle,
ich habe ein Problem. Folgende Situation: Im September habe ich ein kleines Ladenlokal gemietet um daraus meine Büroräume zu machen und meinem Vater die Möglichkeit zu bieten sich mit seiner Fotografie zu verwirklichen. Schon ein paar Wochen später hatten wir das Gefühl das sich öfter mal etwas in dem Laden veränderte. Zum Beispiel die Spots waren anders gestellt, die 'Unterlagen auf den Schreibtischen lagen anders usw. Bis dato hatten wir ja nun keinen richtigen Anhaltspunkt. Doch gestern rief der Vermieter meinen Vater an mit dem Vorwand sich um seinen Gesundheitszustand zu sorgen. Zur Erklärung der Laden war eine Woche aus Gesundheitlichen Gründen geschlossen, was auch ein Schild an der Tür Preis gab.Im laufenden Gespräch kam der Vermieter dann darauf zu sprechen das er mit einem Elektriker in den Büroräumen war um die Heizung abzudrehen, da es ja viel zu heiß in diesen wäre...Nun meine Frage: Darf er das? Soweit ich weiß muss sich der Vermieter doch ankündigen wenn er die Räume betriff und noch dazu kann es ihm doch egal sein wie warm oder kalt es in den Räumen ist, da wir ja schließlich auch dafür bezahlen. Noch dazu hatte mein Vater einen Fototermin und hat sich den Hintern abgefroren weil es ewig dauerte bis die Heizung wieder betriebstemperatur erreicht hat....
18 Antworten
Auch bei Büroräumen darf der Vermieter nicht einfach eindringen. Unangekündigt ist das Hausfriedensbruch.
Für die Zukunft: wechselt die Schlösser aus. Der Vermieter weiß ja, wo er notfalls einen Schlüssel bekommen kann.
Ich würde vorerst von einer Anzeige absehen - aber die Schlösser einfach stillschweigend wechseln. Wenn das das Mietverhältnis belasten würde, läge es immerhin am Vermieter...
Natürlich kannst Du auch neue Räumlichkeiten suchen. Ob das in Eurem Ort einfach ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen.
naja du musst abwägen : darüber ärgern oder wehren dass es nicht mehr vorkommt.Kannst ja im ruhigen ton mit dem vermieter sprechen dass du das nicht möchtest wenn er ohne ankündigung und in diesem falle nicht notwendig eure räume betritt.
Der Vermieter darf die Mietsache nicht ohne Anmeldung betreten. Er darf nicht einmal einen Schlüssel besitzen. Und es kann ihm auch egal sein, ob die Heizung bullert, wenn ihr die Kosten dafür bezahlt. Fordert den Vermieter auf, den Schlüssel herauszugeben. Noch besser wäre es, das Schloss selber auszuwechseln. Dann kommt er nicht mehr in die Mietsache.
Ihr solltet das Schloss tauschen.
Der Vermieter hat zwar Anrecht auf einen Schlüssel, der kann aber sehr wohl in einem versiegelten Umschlag hinterlegt werden.
So einfach und ohne Gefahr im Verzug darf der Vermieter nicht rein (Hausfriedensbruch !).
"Der Vermieter hat zwar Anrecht auf einen Schlüssel..." Hat er nicht.
Wieso hat der Vermieter Anrecht auf einen Schlüssel?
Der Vermieter muß informiert sein, wie er in Notfällen Zutritt bekommen kann.
Ich glaube nicht, daß das in Geschäftsräumen wesentlich anders ist als in Wohnungen...
Vermieter hat KEIN Anrecht auf einen Schlüssel!!
Der Vermieter darf die vermieteten Räume nicht ohne Vorankündigung bzw. Zustimmung des Mieters betreten; Ausnahme: "Gefahr im Verzug" (Rohrbruch, Brand etc...)
Der Vermieter hat zumindest "Hausfriedensbruch" begangen, wenn nicht gar einen "Einbruch"....
Den Vermieter kannst du verklagen. Das ist Einbruch, Hausfriedensbruch usw. ER MUSS sich anmelden und darf die vermieteten Räume ohne deine Genehmigung gar nicht ansehen.
MfG NonVeg
Meinst Du denn nicht das es für das Mietverhältniss nicht so toll ist wenn ich Ihn anzeige und dann die Schlösser auswechsle? Wird es da nicht besser sein das Mietverhältnis aufzulösen?