Kleinunternehmerregelung: Zählt das Rechnungsdatum oder der Leistungszeitraum?
Hallo,
bei der Kleinunternehmerregelung darf ich ja nicht über 17.500 Euro im Jahr kommen.
Nun habe ich den Fall, dass ich Ende Dezember einen Job hatte, für den ich aber erst im Januar die Rechnung gestellt und das Geld überwiesen bekommen habe. Zählen diese Einnahmen nun noch zum vergangenen oder zu diesem Jahr?
3 Antworten
Die Antwort hierauf hat mit § 19 UStG nur bedingt etwas zu tun. Entscheidend ist nämlich, ob das Unternehmen eine EÜR macht, oder ob es bilanziert. Wird eine EÜR erstellt, zählt alleine der Zahlungsfluss (Zufluss-/Abflussprinzip). Bei der Bilanz hingegen käme es auf den Leistungszeitpunkt an.
Man kann zweifellos diskutieren, wieso ein bilanzierendes Unternehmen auf § 19 UStG zurückgreifen sollte, aber möglich ist es...
Es gilt immer das Rechnungsdatum.
Man kann auch die Bank buchen mit dem Datum des Geldeingangs. Hab ich lange so gemacht. wurde nie beanstandet.
Rechnungsdatum oder das Datum des Geldeingangs bei der Bank.