Kleinunternehmerregelung: Zählt das Rechnungsdatum oder der Leistungszeitraum?

3 Antworten

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Die Antwort hierauf hat mit § 19 UStG nur bedingt etwas zu tun. Entscheidend ist nämlich, ob das Unternehmen eine EÜR macht, oder ob es bilanziert. Wird eine EÜR erstellt, zählt alleine der Zahlungsfluss (Zufluss-/Abflussprinzip). Bei der Bilanz hingegen käme es auf den Leistungszeitpunkt an.

Man kann zweifellos diskutieren, wieso ein bilanzierendes Unternehmen auf § 19 UStG zurückgreifen sollte, aber möglich ist es...

Es gilt immer das Rechnungsdatum.

Bitterkraut  11.01.2018, 11:54

Man kann auch die Bank buchen mit dem Datum des Geldeingangs. Hab ich lange so gemacht. wurde nie beanstandet.

Rechnungsdatum oder das Datum des Geldeingangs bei der Bank.