Zählt Kindergeld beim WBS als Einkommen?
Mal eine kurze Frage, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Welche Einnahmen zählen beim Wohnberechtigungsschein als Einkommen? Sicherlich Minijob und BAföG, dazu kann man im Antrag ja auch Angaben machen. Doch wie sieht es mit Unterhalt meines Vaters und dem Kindergeld aus? Zum Unterhalt habe ich nur die Aussage von einer Mitarbeiterin eines Bezirksamtes in Berlin, die meinte, dass beides zum Einkommen zählt. Beim Unterhalt gehe ich einfach mal davon aus, dass es stimmt, jedoch bin ich beim Kindergeld unschlüssig. Auf jeder Webseite bezüglich des Themas steht ausdrücklich, dass Kindergeld nicht dazu zählt. Auch anhand der Anlage zum Einkommen und dazugehörigen Gesetzestexten bin ich der Meinung, dass es eben nicht zum Einkommen zählt. Hat jemand Erfahrungen damit? Soll ich es trotzdem zum Einkommen dazurechnen und es vermerken? Es gibt im Antrag kein extra Feld, das sich auf Kindergeld bezieht.
4 Antworten
Wenn du das Kindergeld bekommst (und das ist ja so , wenn du alleine wohnst), dann ist es Einkommen.
Ah okay, verstehe
Erst einmal solltest du prüfen ob dir dem Grunde nach überhaupt ein WBS - zustehen würde, denn z.B. ein Student hat im Regelfall nur in Ausnahmefällen einen Anspruch darauf, kannst im Internet ja einmal eingeben ,, WBS - als Student ", da solltest du was zum nachlesen finden.
Würdest du selber ein Kind haben und z.B. außer Kindergeld, Unterhalt vom anderen Elternteil oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt auch noch Wohngeld von der Wohngeldbehörde bekommen, dann würde das kein anrechenbares bzw. zu berücksichtigendes Einkommen sein.
So wie auch beim Wohngeld Unterhalt und Kindergeld kein zu berücksichtigendes Einkommen ist, wenn das Kind mit dem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt lebt.
Wohnt ein Kind alleine und bekommt kein BAB - oder Bafög - und hat auch dem Grunde nach keinen Anspruch darauf, dann stünde dem Kind unter 25 Jahren min. das Kindergeld zu, wenn es nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommt.
In diesem Fall zählt dann sowohl Unterhalt, als auch Kindergeld als Unterhaltsleistungen der Eltern und beim WBS - dürfte das dann auch als dein Einkommen zählen.
Hallo,
Kindergeld für dich selbst gilt nicht als Einkommen von dir.
Da das Kindergeld deinem Kind "gehört" und nicht dir, kannst du es nicht als Einkommen für dich verbuchen.
Deine Eltern sind aber die Antragssteller. Sie sind Eltern, also haben sie die Chance Kindergeld für dich zu beantragen. Ob du das Kindergeld bekommst oder nicht, macht keinen Unterschied.
Naja ich erhalte das Kindergeld, da besteht der Unterschied. Ich habe keine Kinder. Also liegt darin der Unterschied?