Kleinunternehmer Regelung dauer?
Wenn ich mich dafür entscheide ein Einzelunternehmen ohne die Kleinunternehmer Regelung zu gründen bin ich 5 Jahre daran gebunden, korrekt?
Bedeutet das auch dass ich 5 Jahre an die Rechtsform "Einzelunternehmer" gebunden bin? Oder gelten diese 5 Jahre einzig und allein für die KU-Regelung ?
Kann ich die jederzeit in z.b. eine UG machen ?
Danke
2 Antworten
Du kannst jederzeit wechseln in eine GbR z.b. Musst vorher aber dein Einzelunternehmen beim Gewerbeamt abmelden und die GbR anmelden. Die KU -Regelung gilt nur solange, solange du unter der magischen Grenze von bisher 17500 Euro Bruttobetriebs-Einnahmen bleibst. Neue Regelung 22 OOO Euro ab 2020 kann sein
Also wie vermutet betreffen die 5 Jahre einzig und allein die Regelung an sich...
Danke dir !
"Bitte beachten Sie: An den Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung sind Sie fünf Kalenderjahre lang gebunden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Unternehmer und Selbstständige mit geringen Umsätzen sich im ersten Jahr hohe Vorsteuererstattungen sichern und im zweiten Jahr zur bequemen Kleinunternehmer-Regelung zu wechseln."
Das stimmt. Nur was ist, wenn dieser Unternehmer innerhalb der 5 Jahre sein Gewerbe abmeldet und dieses Gewerbe wieder innerhalb der 5 Jahre anmeldet? Kann er dann z.b. die KU wählen?