Ab wann Kleinunternehmerregelung?
Hallo,
Ich plane nebengewerblich zum Hauptjob als Freelancer den ersten Fuss in die Selbständigkeit zu fassen.
Geplant sind Tätigkeiten Im Homeoffice wie Bestellannahme für Unternehmen (Value5) oder Vertrieb mit festen Honorarsetzen oder Stundenlohn für wechselnde Unternehmen (yoummday). Maximale AZ wäre in der Woche ca. 10- 15 Stunden flexibel und im Homeoffice.
Es soll in erster Linie um die Erfahrung gehen gerne aber auch etwas in die Kasse spielen. Würde die Kleinunternehmerregelung ins Auge fassen.
Wäre die Anmeldung als Kleinunternehmer sinnvoll? Wenn nein warum nicht?
5 Antworten
Flexibel ist so eine Sache wenn du nicht gut kontrollieren kannst, wann Aufträge kommen.
Ich würde auf jeden Fall mit der Kleinunternehmerregelung anfangen, ansonsten ist die Buchhaltung sehr sehr viel aufwendiger.
Wenn das Einkommen dann doch mehr wird, wirst du im Folgejahr dann eben rausfallen, aber bis dahin konntest du dich auf andere Dinge konzentrieren.
Ja, aber ich mache das erst seit September und habe noch nicht viel Einkommen. Steuererklärung muss ich auch noch machen aber jeden Monat eine EÜR (Einnahmen Überschussrechnung mit Excel Tool) machen, Rechnungen und Belege immer bei Eingang/Ausgang nummerieren, damit hat man eigentlich schon alles erledigt.
Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige sind Unternehmer - auch mit einer noch so kleinen und ggf. nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Die oft benutzten Begriffe "Kleingewerbe" oder "Nebengewerbe" gibt es in der Realität der Gesetze und Verordnungen gar nicht. Beide sind Unternehmer.
Auch der Begriff "Mehrwertsteuer" entstammt mehr der Umgangssprache als entsprechenden Gesetzen. In dieser Seite wird daher überwiegend der Begriff "Umsatzsteuer" benutzt.
Für Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige gibt es aber hinsichtlich der Umsatzsteuer zwei Verfahren:
- Regelbsteuerung
Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus und führt sie ans Finanzamt ab. Umsatzsteuer, die er selbst für Lieferungen oder Dienstleistungen zu seinem Unternehmen gezahlt hat, bekommt er vom Finanzamt erstattet.
- Kleinunternehmer-Regelung gemäß § 19 UStG
Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus. Er kann dafür aber auch keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.
Bei Umsätzen unter 22.000 € pro Jahr (bis 2019:17.500 € pro Jahr) (oft am Anfang der selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit) kann man zwischen diesen Besteuerungsarten wählen. Argumente für oder gegen die beiden Besteuerungsarten finden Sie in meiner Seite Gewerbe-FAQ.
https://www.klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php
Weitere Infos, Hinweise und viele, viele Tipps findest du in klicktipps.de
Bei geplanten Einnahmen von 10 bis 15000€ jährlich wäre die Kleinunternehmer Reglungen möglich.
da du aber wohl nur ggü andern zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmen tätig bist wird die in aller Regel Regel nicht sinnvoll sein. Die Unternehmer bekommen die von dir berechnete Umsatzsteuer voll erstattet/angerechnet. Für die stellt das also keine Kosten dar. Da ist es egal ob du 100€ als Kleinunternehmer oder 119€ mit ausgewiesener Umsatzsteuer berechnest. Wenn du auf die Kleinunternehmer Regelung verzichtest hast du wiederum als Vorteil einen Vorsteueranspruch wenn du für das Unternehmen zb einen PC kaufst. Dem gegenüber steht der Aufwand von (zumindest in den ersten 2 Jahren monatlichen) Umsatzsteuer Voranmeldungen.
Details solltest du mit einem Steuerberater besprechen
Ich möchte mir ehrlich gesagt als Laie den Steuer Stress welchen ich als "Voll-Gewerblicher" über 22.000 hätte ersparen und wie gesagt reinschnuppern und deswegen als Kleinunternehmer anfangen.
Wieviel müsste ich auf die Seite legen bei meinem Tätigkeitsfeld als Kleinunternehmer an Steuern ca.? Verdiene im Hauptjob 50.000 p.a
viel mehr Stress hättest du nicht. Wie gesagt hinzu kommt nur die anfangs monatliche UST Voranmeldung. Die ist in maximal 15 Minuten erledigt (inklusive PC hochfahren).
als Rücklagen für die Einkommensteuer würde ich dann, da du ja wohl keine hohen Kosten haben wirst, ca 1/3 der Einnahmen zurück legen
Kommt auf dein zu versteuerndes Einkommen und deinem Grenzsteuersatz an: bei 50.000€ Jahresbruttolohn als Single u. dein zu versteuerndes Ek ca. 40.000€ beträgt, hast du laut Tabelle einen Grenzsteuersatz von ca. 35%
Ergo kannst du ca. 1/3 vom Gewinn als zusätzliche Steuerschuld beiseite legen!
Wäre die Anmeldung als Kleinunternehmer sinnvoll?
Nein.
Wenn nein warum nicht?
Weil deine Auftraggeber alles andere umsatzsteuerpflichtige Regelunternehmer sind.
Kannst du das bitte konkretisieren?
Verstehe das nicht so ganz was es mir bringen soll ob die nun die 19% zahlen oder nicht kann mir doch egal sein?.
Möchte den Aufwand welchen ich als Kleinunternehmer hätte steuertechnisch gering hält zumal ich zu 100% net über 15000 komme p.a
Du kannst bei Regelbesteuerung die von dir ausgelegte Vorsteuer bei Einkäufen oder anderen Betriebsausgaben vom Finanzamt erstattet bzw. verrechnet bekommen.
Weil du bei Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung aus deinen Unkosten keine Vorsteuer ziehen kannst. Das heißt jeder PC, jede Packung Kopierpapier und alles was du sonst noch für Dein Geschäft kaufst ist für Dich 19 % teurer als wenn du auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtest.
Darüber hinaus wollen die meisten Firmen Rechnungen mit MWST. Belege ohne UST von Kleinunternehmern sind nicht gerne gesehen
Ok danke für die Tipps! Also komplett egal in meinem Fall ob ich:
1) trotzdem unter 22000 im Jahr bleibe
2) überwiegend im Homeoffice bin und nur Laptop , Internet, Strom und Betriebshaftpflicht als Ausgaben habe
Bei mir macht die Kleinunternehmerregelung keinen Sinn oder ?
DANKE❤
Wenn ich Regelunternehmer wäre macht es für mich keinen Unterschied ob du mir eine Rechnung über 100,- € als Kleinunternehmer stellst oder eine über 119,- € als Regelunternehmer. Es kostet mich effektiv das gleiche.
Wenn du aber hingehst und holst dir einen neuen PC für 1.190,- € Bruttopreis, kannst du dir direkt die 190,- € USt. vom Finanzamt erstatten lassen bzw werden diese mit der eingenommenen USt. verrechnet.
Regelunternehmertum bedeutet mehr Aufwand in der Buchhaltung (Steuerberater!) aber Vorsteuerabzug ist hilfreich.
Bei mir macht die Kleinunternehmerregelung keinen Sinn oder ?
Nein, macht sie nicht.
Die macht nur Sinn, wenn man überwiegende Dienstleistungen für Privatkunden erbringt und dabei hauptsächlich Arbeitslohn verrechnet und wenig Material.
Dann hat man einen echten Vorteil weil für den Kunden die Arbeitsstunden billiger sind als bei einem Regelunternehmer. Bei allen anderen Konstellationen "schmiert man sich selber aus"
Danke die vielmals !!
Kommt darauf an, wie viel Einnahmen du im Jahr erwartest
In erster Linie kommt es auf das zu versteuernde Ek vom Hauptjob an; somit ergibt sich der Grenzsteuersatz für den Gewinn im Nebenerwerb...
Schätze ehrlich zwischen 10.000 und 15.000
Wobei hierbei der Umsatz entscheident ist, also wirklich alles was du einnimmst zählt, auch wenn dir nur ein Teil davon bleibt aufgrund von Einkauf/Steuern usw.
Umsatz oder Gewinn???
Danke dir für deinen Tipp! Hast du Erfahrung damit gemacht?