Frage zu Kleingewerbe und UST?

6 Antworten

Du solltest Da bei den 350€ bleiben. Geschäftskunden sind es meist sowieso gewöhnt, dass die Preise die man Ihnen nennt die Nettopreise sind.

Wenn dem Kunden die 350€ zuviel sind, ist das natürlich eine andere Sache.

  1. Es gibt kein Kleingewerbe
  2. Wenn Du keine MwSt berechnest, bist Du verpflichtet auf § 19 UStG Kleinunternehmerregelung hinzuweisen. Natürlich kannst Du die dann auch nicht abziehen.
  3. Du kannst einen Nachlass gewähren, aber der hat dann ebenso wenig mit der MwSt zu tun.

Wenn etwas 350€ kostet dann sagst du auch 350€ und nichts anderes.

sollte ich dann die 16% davon abziehen

Nein

da das ja sonst etwas wäre dass der Kunde absetzten könnte 

Nein

Wenn du keine USt. ausweist kann der Kunde auch keine Vorsteuer abziehen.

Im Geschäftskundenbereich ist man Nettopreise gewöhnt. Bei den 350€ sollte also geblieben werden. Unternehmer, die USt.-pflichtig sind, würden auf die 350€ netto die 19% (bzw. aktuell 16%) drauf schlagen.