Kleingewerbe mit Bruder eröffnen?

6 Antworten

Man kann ein Gewerbe anmelden oder es lassen, dazwischen gibt es nichts, auch kein Kleingewerbe. Was ihr machen könnt, ist die Kleinunternehmerregelung §19 UStG in Anspruch nehmen solange die Vorraussetzungen dazu bestehen.

Das Gewerbe muss auf mindestens einen von euch beiden angemeldet werden, der ist dann Inhaber und Geschäftsführer und vertritt die Firma allein und haftet mit seinem gesamten Vermögen.

Der andere darf unentgeltlich mithelfen, ist aber weder Gesellschafter (von welcher Gesellschaft denn bitte wenn keine gegründet wurde) noch Geschäftsführer noch Angestellter. Als Angestellter müsste dein Bruder dich mindestens bei der Minijobzentrale anmelden und pauschale Steuern u. Sozialabgaben für dich bezahlen. Als GbR könntet ihr beide Geschäftsführer sein, würdet dann beide voll haften, also auch für den Teil des Betriebs -unvermögens das dem Teilhaber eigentlich zusteht. Jeder Geschäftsführer ist auch verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen.

  1. Man kann kein Kleingewerbe anmelden, weil es das im Gewerberecht nicht gibt.
  2. Wenn ihr es offiziell zusammen machen wollt, dann wäre das eine GbR und ihr müsstet es beide anmelden. Jeder darf alles und jeder haftet für alles. Geschäftsführer gibt es da nicht. Ihr wäret eine Personengesellschaft.
  3. bei dem geringen Gewinn sind die Steuern auch sehr gering. Also lass nur deinen Bruder ein Einzelunternehmen anmelden und du hilfst mit....
superseegers  25.07.2021, 13:50

....und wenn die Gewinne zu sehr steigen, stellt der Bruder Dich offiziell auf 450Eu-Basis an, das drückt den Ertrag und die Steuerzahlung.

als Gewerblicher Verkäufer habt ihr eine Gewährleistung zu tragen, bei Gebrauchtwaren, kann diese auf 1 Jahr beschränkt werden. ergo habt ihr ein Risiko.

warum sollten Käufer bei euch kaufen, wenn Sie die Spiele auch billiger haben können ...

Stefan00016 
Beitragsersteller
 25.07.2021, 12:40

Wir kaufen die Spiele in Bundles bei eBay-Auktionen

peterobm  25.07.2021, 12:41
@Stefan00016

ändert nix an der Tatsache

Eine vergleichbare Frage hatten wir ja bereits am 21. Mai d.J. von Di8r beantwortet.

Ihr geht zu blauäugig an die Sache heran, wie ich Deinen Fragen zum Weiterverkauf über ebay entnehme. Auch Deine Frage zum Versand sind sehr grenzwertig.

Wenn Du über ebay handeln möchtest, lies Dir doch bitte hier die Antwort von Ratefuchs007 durch:

https://www.gutefrage.net/frage/kostenabwicklung-durch-ebay#answer-397591624

Dieser Helfer hatte Dir ja schon eine sehr gute Anwort zum Thema gewerblich handeln gegeben.

Die Kosten, die Euch ebay aufbrummt und das bei vollem Käuferschutz, sind nicht unerheblich.

Ich denke, Du und Dein Bruder sollten mal mit der Industrie- und Handelskammer sprechen und Euch ausführlich, evtl. in einem Seminar, zum Thema beraten lassen.

Es wird sich bei euch vermutlich auch die Krankenkasse melden, die sind auch an Einnahmen und Beiträgen interessiert.