Kleingewerbe mit Bruder eröffnen?
Hallo,
und zwar will ich mit meinem Bruder auf eBay Videospiele verkaufen. Wir kaufen sie und verkaufen sie dann zu einem höheren Preis, d.h. wir müssen ein Kleingewerbe anmelden.Wir machen das auch eher nur als Hobby, weil uns das Verkaufen und Verpacken von Sachen Spaß macht. Unser Gewinn aus diesem Nebengewerbe fällt auch ziemlich niedrig aus (sprich ca. 50 - 80€ im Monat). Das eBay-Konto läuft auf meinen Bruder und auch die Einnahmen gehen auf sein Konto. Heißt das, man muss ihn auf dem Anmeldeformular als Geschäftsführer angeben und mich als "Mitarbeiter"? Oder sind wir beide "geschäftsführende Gesellschafter"? Wir machen das spontan in unserer Freizeit, haben also keine festen Arbeitszeiten, fällt das unter teilzeitbeschäftigt? Wir sind beide volljährig!
6 Antworten
Man kann ein Gewerbe anmelden oder es lassen, dazwischen gibt es nichts, auch kein Kleingewerbe. Was ihr machen könnt, ist die Kleinunternehmerregelung §19 UStG in Anspruch nehmen solange die Vorraussetzungen dazu bestehen.
Das Gewerbe muss auf mindestens einen von euch beiden angemeldet werden, der ist dann Inhaber und Geschäftsführer und vertritt die Firma allein und haftet mit seinem gesamten Vermögen.
Der andere darf unentgeltlich mithelfen, ist aber weder Gesellschafter (von welcher Gesellschaft denn bitte wenn keine gegründet wurde) noch Geschäftsführer noch Angestellter. Als Angestellter müsste dein Bruder dich mindestens bei der Minijobzentrale anmelden und pauschale Steuern u. Sozialabgaben für dich bezahlen. Als GbR könntet ihr beide Geschäftsführer sein, würdet dann beide voll haften, also auch für den Teil des Betriebs -unvermögens das dem Teilhaber eigentlich zusteht. Jeder Geschäftsführer ist auch verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen.
- Man kann kein Kleingewerbe anmelden, weil es das im Gewerberecht nicht gibt.
- Wenn ihr es offiziell zusammen machen wollt, dann wäre das eine GbR und ihr müsstet es beide anmelden. Jeder darf alles und jeder haftet für alles. Geschäftsführer gibt es da nicht. Ihr wäret eine Personengesellschaft.
- bei dem geringen Gewinn sind die Steuern auch sehr gering. Also lass nur deinen Bruder ein Einzelunternehmen anmelden und du hilfst mit....
....und wenn die Gewinne zu sehr steigen, stellt der Bruder Dich offiziell auf 450Eu-Basis an, das drückt den Ertrag und die Steuerzahlung.
als Gewerblicher Verkäufer habt ihr eine Gewährleistung zu tragen, bei Gebrauchtwaren, kann diese auf 1 Jahr beschränkt werden. ergo habt ihr ein Risiko.
warum sollten Käufer bei euch kaufen, wenn Sie die Spiele auch billiger haben können ...
ändert nix an der Tatsache
Eine vergleichbare Frage hatten wir ja bereits am 21. Mai d.J. von Di8r beantwortet.
Ihr geht zu blauäugig an die Sache heran, wie ich Deinen Fragen zum Weiterverkauf über ebay entnehme. Auch Deine Frage zum Versand sind sehr grenzwertig.
Wenn Du über ebay handeln möchtest, lies Dir doch bitte hier die Antwort von Ratefuchs007 durch:
https://www.gutefrage.net/frage/kostenabwicklung-durch-ebay#answer-397591624
Dieser Helfer hatte Dir ja schon eine sehr gute Anwort zum Thema gewerblich handeln gegeben.
Die Kosten, die Euch ebay aufbrummt und das bei vollem Käuferschutz, sind nicht unerheblich.
Ich denke, Du und Dein Bruder sollten mal mit der Industrie- und Handelskammer sprechen und Euch ausführlich, evtl. in einem Seminar, zum Thema beraten lassen.
Es wird sich bei euch vermutlich auch die Krankenkasse melden, die sind auch an Einnahmen und Beiträgen interessiert.
Wir kaufen die Spiele in Bundles bei eBay-Auktionen