Onlineshop, Namensrecht bei Kleingewerben?
Da ich durch endlich verschiedener Aussagen verwirrt bin habe ich folgende Fragen:
Wenn man ein Kleingewerbe hat und NICHT im HR (Handelsregister) eingetragen ist muss man ja seinen VOR- und ZU Namen angeben als Firmenname.
Gilt das nur für das Impressum, Agbs, Rechnungen (Schriftverkehr) oder auch für den Shop namen, domain, email?
Geht das oder nicht!? Bsp.
Wenn man auf den Shop geht und oben rechts steht z.B. Dodo-Shop als Shopname, die Domain ist: www.dodo/shop.de, die email ist: d.weiss@dodoshop.de und als Logobild habe ich nur Dodo Shop stehen. (Lassen wir das Rechtliche mal außen vor wegen Patent etc. ist ja nur ein Beispiel)
Und im Impressum steht dann:
Dodo Shop
Inhaber: Dominic Weiss
müllstrasse 3
37173 blabla
Geht das so in Ordnung oder muss ich als Shop name gleich auf der Hompage meinen kompletten namen einfließen lassen: Dodo Shop - Inh. Dominic Weiss / oder Dodo Shop Dominic Weiss
Mfg. Dominic
2 Antworten
Hallo,
rechtssicher kann dir das nur ein Anwalt mit dem konkreten, von dir gewünschten Homepagenamen beantworten.
Es gibt keine "Kleingewerbe", das ist nur eine Steuerliche Sache,ansonsten gilt das Handels-und Gewerberecht.Und als natürliche Person handelts du immer unter deinem richtigen Vor-und Zunamen,dieser muß auf allen deinen Schreiben (Rechnungen/Betsellungen usw.) immer erscheinen und natürlich auch im Impressum eienr Webseite.Da du aber nicht alleine als Gewerbetreibender auf der Welt bist,must du natürlich auch auf deine Mitbewerber achten und um dein letztes Beispiel mit der "Amazone" aufzugreifen,hier hättest du bereits ein Problem.
Denn Amazon gibt es ja schon und der Name könnte also zu Verwechslungen führen.
Genau zur Klärung solcher Fragen brauchts du einen Anwalt, der prüft,ob der von dir gewählte und gewünschte Homepagename nicht mit igrendwem in Konflikt gerät.
Kleingewerbe gibt es nicht. Das kennt das Gewerberecht nicht.
Das was du meinst ist die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG und das ist eine steuerliche Angelegenheit.
Richtig, du als Einzelunternehmer musst, auf allen von dir genutzen Medien deinen vollen Namen angeben.
Auch auf deiner Webseite zum Onlineshop.
Ich glaube nicht das das nur ein Anwalt sagen kann, sonst müsste jeder Kleingewerbe treibende einen Anwalt zu sich ziehen.
Ich glaub du hast mich vllt. falsch verstanden.
nehmen wir amazone als beispiel.
angenommen jemand macht ein kleingewerbe auf ohne sich ins Hr einzutragen und wählt den Namen Amazone als Shop name der auch in der domain, email, hompage steht.
Und im impressum etc. steht der volle firmenname z.b. Amazone - Inh: Thomas hoffer
Ist das möglich oder muss auch auf der homepage Amazone - Inh: Thomas Hoffer oder sowas wie: "Thomas hoffer Amazone verkäufe" stehen?