Kleinere arbeiten am Auto auf öffentlicher Straße erlaubt?

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Die StVO siehst du hier: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php

Ich würde am ehesten §32 beachten -> eine Behinderung des Verkehrs (sowie der Fussgänger) ist nicht erlaubt. Ich meine, du hast ja keine Panne, wo andere  Regeln gelten. Von da her würde ich das "auf öffentlicher Strasse" mit ziemlicher Vorsicht geniessen. Ich würde mir lieber einen Firmenparkplatz oder dergleichen dafür aussuchen (natürlich vorher fragen) bzw. die Arbeiten dort an einem Wochenende oder Feiertag machen (aber Achtung vor Lärm)....

hab da noch was gefunden  Kein Gemeingebrauch liegt vor, wenn jemand die Straße nicht vorwiegend zum Verkehr, sondern zu anderen Zwecken benutzt. (§ 14 I S.2)

Und in § 18 heißt es:
Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung. Sie bedarf der Erlaubnis des Trägers der Straßenbaulast, in Ortsdurchfahrten der Erlaubnis der Gemeinde.

stammt aus einem forum wo es um sowas geht

Solange keine Betriebsflüssigkeiten auslaufen können oder Verschmutzungen oder Lärmbelästigung entsteht geht das in Ordnung. Der fleißende Verkehr und Fußgänger dürfen auch nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden. Wenn das zutrifft dann kannst du das machen.