Fahrübungen einer Fahrschule auf öffentlichen Straßen erlaubt?
Hi. Ich wohne am ende einer etwas abseits gelegenen Sackgasse. Es handelt sich um eine ganz normale öffentliche Straße mit Durchgangsverkehr. Desweiteren ist die Straße relativ kurvig, nicht markiert und für LKW gesperrt. Das nur als Randinfo.
Jetzt die Frage: Darf eine Fahrschule ohne eine spezielle Genehmigung hier Fahrübungen machen? Ich meine nicht normal Fahren, sondern Pylonen aufbauten zum Slalom fahren aufstellen, Bremstest durchführen etc. Also alles was man normalerweise auf einem abgesperrten Parkplatz machen würde, und nicht mitten auf einer normalen Straße... Das Farschulauto parkt die Linke Fahrspur zu , und rechts Fahren die Autos und Motorräder der Fahrschule ihre Übungen...
Da ich mittlerweile schon mehrmals fast die ganzen Hütchen und einen Fahrschüler umgefahren hätte (weil alles nach einer Kurve aufgebaut ist, frage ich mich : Ist das korrekt so??
Viele Dank im Voraus.
10 Antworten
Ich denke, der Fahrlehrer hat eine Genehmigung dafür. Von sich aus wird er das nicht machen.
Du könntest mit dem Fahrlehrer persönlich reden.
Eine Genehmigung braucht man nicht für Fahrschulen das üben im öffentlichem Straßenverkehr erlaubt.
Rufe bei der Polizei an und frage nach. Die können sich doch einmal die Situation vor Ort anschauen. Das ist noch keine Anzeige, sondern nur eine Frage.
Aus meiner subjektiven Sicht ist so etwas nicht erlaubt.
Ja darf sie,aber sie darf andere Verkehrsteilnehmer nicht zu stark behindern. Hinter einer nicht einsehbaren Kurve ist es allerdings etwas fragwürdig. Würde mal beim Ordnungsamt nachfragen.
Ja, wenn ein Fahrlehrer eine Fahrstunde mit einem Fahrschüler macht!
Es gibt einen sogenannten "Hütchen- Erlaß". Dieser Erlaß regelt, das das Aufstellen von Hütchen für Fahrübungen während der Ausbildung in der Fahrschule zulässig ist.
Nachzulesen:
Es hat sich so "eingebürgert" ...Das man als Anwohner mittlerweile angemotzt wird, das man zu langsam durch die Versuchsaufbauten fährt, und den Fahrschulbetrieb aufhält... Kann ich in erfahrung bringen, ob eine Genehmigung vorliegt?