Garagenausfahrt wird so zugeparkt, dass beim Rausfahren keine Sicht zur Straße möglich ist?
Hallo liebe Leute,
seit einem halben Jahr gibt es gegenüber in einem großen Mehrfamilienhaus (ca. 20 Parteien) einen neuen Bewohner.
Er hat einen Mercedes Vito, also einen großen Kastenwagen ohne Fenster und er parkt direkt an der Grenze wo meine Garagenausfahrt beginnt, obwohl hinter ihm noch 50 Meter Platz wären. Das rückwärts Herausfahren aus meiner Garage gleicht einem Glücksspiel da die Straße sowie Verkehr durch seinen Vito verdeckt sind. Ich habe ihm drei mal eine Nachricht mit Erklärung der Situation unter den Scheibenwischer geklemmt. Das geht dann eine Woche gut und dann fängt das Spiel wieder von vorne an. Leider weiß ich seinen Namen nicht und er parkt während ich bei der Arbeit bin.
Weiß jemand, ob es da konkrete Regeln oder Gesetze gibt, die beim Parkein einzuhalten sind? Obwohl GIDF :-) habe ich noch nichts eindeutiges gefunden.
Danke und Grüße
Jürgen
11 Antworten
Wenn er nicht im Parkverbot steht (also z.B. im Abstand von mindestens 5 m von einer Einmündung einer Straße), musst Du es erdulden.
Theoretisch könntest Du bei der zuständigen Behörde beantragen, dass vor und hinter Deiner Einfahrt ein Parkverbot eingerichtet wird - durch Schilder oder Fahrbahnmarkierungen. Helfen würde, wenn es eine verkehrsberuhiget Straße mit Verschwenkungen ist. Dort wird an vielen Stellen ein Parkverbot markiert, weil parkende Autos die Durchfahrt blockieren würden.
Alternative wären Spiegel auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Oder Du fährst rückwärts in Deine Garage.
In der Fahrschule lernt man ja, dass man sich ggfs. ein- bzw. ausweisen lassen muss. Was natürlich in den meisten Situationen lebensfremd ist.
Aber wenn Du auf gut Glück fährst und es knallt, hast Du vermutlich schlechte Karten.
Weiß jemand, ob es da konkrete Regeln oder Gesetze gibt, die beim Parkein einzuhalten sind?
Ja, gibt es, aber ich sehe keine Regel, gegen die der Vito-Fahrer verstößt anhand deiner Beschreibung. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html
Für dich als aus der Ausfahrt fahrender gilt
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
er parkt direkt an der Grenze wo meine Garagenausfahrt beginnt, obwohl hinter ihm noch 50 Meter Platz wären.
Solange das Fahrzeug nicht in die Einfahrt hineinragt, ist das vollkommen korrekt.
Das rückwärts Herausfahren aus meiner Garage gleicht einem Glücksspiel
Das ist aber nicht das Problem des anderen Fahrers. Wenn deine Garage so gebaut wurde, dass man davor nicht wenden respektive auf die Fahrbahn sehen kann, dann musst du entweder jemanden beim Ein- und Ausparken dich einweisen lassen, oder gleich rückwärts einparken (was ohnehin besser ist). Ist beides nicht möglich, bleibt nur, entweder Spiegel aufzustellen, sofern die Eigentümer der betreffenden Grundstücke zustimmen, bei der Kommune eine Halteverbotszone zu beantragen, oder die Garage umzusetzen, sodass Wenden möglich wird. Ansonsten bleibt dir nur, auf der Straße zu parken.
und er parkt direkt an der Grenze wo meine Garagenausfahrt beginnt, vor dem abgesenkten Bordstein
rückwärts in die Garage erleichtert die Ausfahrt,
https://www.fachanwalt.de/magazin/verkehrsrecht/parken-vor-grundstueckseinfahrten
Nur sitzt bei dir jemand beine baumelnd auf der Motorhaube? Die ist nur kürzer als das Heck. Erst ab der 90° Line sieht man was....
§1 der StVO: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet und/oder, mehr als den Umständen entsprechend vermeidbar, belästigt wird.
Ich weiß nicht, ob der Wortlaut korrekt ist, aber im Grundsatz ist das genau so.
Das Fahrzeug hat doch eine Zulassung, ist angemeldet und parkt vorschriftsmäßig. Ein Lieferwagen behindert zwar die Sicht, aber behindert niemanden. Würde dort ein großes SUV stehen, wäre die Sicht um nichts besser.
Den Paragraphen kann man sich in dem Zusammenhang dahin stecken, wo die Sonne nicht hinscheint. Als nächstes kommt noch das Grundgesetz? Wertlose Antwort, sorry.