Darf ich in meinem Auto LEDs verbauen?
Darf ich auf öffentlichen Straßen mit z.B. blauen LEDs beleuchteten Fußraum fahren? Das ganze natürlich am 12V-Anschluss angeschlossen...?! Ich rede hier nur vom Innenraum! Muss ich da auch irgendetwas melden oder so?
9 Antworten
Das Problem ist, dass Zusatzbeleuchtungen ganz gleich welcher Art verboten sind, es sei denn die haben eine Allgemeine Zulassung oder sind im Fahrzeugschein eingetragen.
Selbst die Innenraumbeleuchtung darf man nicht gegen LEDs austauschen wenn das Fahrzeug nicht mit LEDs zugelassen wurde. Wenn das ein TÜV Prüfer entdeckt und nicht bereit ist darüber hinwegzusehen (so tun als hätte er es nicht gesehen) kann der die Plackette verweigern.
Hmm. also wie es mit blauen LEDs speziell ist, weiß ich nicht. Aber im Audi A6 eines Freundes sind im Innenraum weiße LEDs zur Beleuchtung. Also wenn es nicht ablenkt oder blendet sollte es legal sein, wenn die des auch dürfen.
Der Mercedes Actros hat Ambi light, was grundsätzlich Blaue LED's im Himmel, Fussräumen und unter den Staufächern sind, welche die Ganze Kabine und das Armaturenbrett Blau beleuchten. Und dies ist auch wärend der Fahrt möglich. Ich denke deswegen, das es kein Problem sein dürfte. Und wenn die Lichtleisten so verbaut sind, dass sie nicht direkt den Fahrer anleuchten, sollte dies, meiner Meinung nach, kein Problem sein. Wenn du es aber genau wissen willst, rufst du am besten beim TÜV an, denn das was sie sagen stimmt auf jeden fall.
Nur zum verständnis. Beim Actros handelt es sich um einen LKW, da wird es mit der Legalität noch genauer genommen.
Innerhalb des Autos darfst du jede Beleuchtung verbauen! Es gibt nur die Regel: es darf während der Fahrt nicht nach außen scheinen! Auf gut Deutsch: es darf die anderen Verkehrsteilnehmer nicht blenden oder behindern!
Sicherheitshalber nochmal bei TÜV nachfragen wenn du dir unsicher bist ... fragen kostet ja (noch) nix ;)
Solange die Beleuchtung die anderen Verkehrsteilnehmer nicht irritiert oder blendet darf im Innenraum auch eine Leselampe verwendet werden. Die Christbäume die jahrelang speziell in Lkw angebracht waren, sind mittlerweile verboten. Fussraumbeleuchtung ist erlaubt wenn sie den Fahrer nicht beeinträchtigt.