klage gegen Gerichtsvollzieher?

6 Antworten

Natürlich brauchst du eine Gerichtsvollzieherin nicht in deine Wohnung zu lassen, wenn sie keinen richterlichen Beschluss vorlegt. Andererseits musst du einer schriftlichen Ladung zur Abgabe einer Vermögensauskunft sehr wohl Folge leisten. Gehst du tatsächlich nicht hin oder gibst keine Auskunft über dein Vermögen, ist tatsächlich der Tag nicht mehr fern, an dem man dich verhaften wird. Du bleibst so lange in Haft, bis du die Auskunft erteilt hast (Erzwingungshaft). Die Vermögensauskunft musst du abgeben, weil du offensichtlich von dir geschuldete Rundfunkbeiträge trotz Festsetzung in einem Bescheid und Mahnung und schließlich auf Aufforderung eines Gerichtsvollziehers nicht gezahlt hast. Du solltest entweder schnell zahlen oder zumindest einen Anwalt aufsuchen, der allerdings wieder kostet und dich womöglich trotzdem nicht retten kann.

gabkap73 
Beitragsersteller
 03.01.2016, 21:18

Hallo Gorbi

wie gesagt der Gerichtsvollzieher darf dies Anordnung gar nicht mehr verschicken..... und das schon seit dem 01.08.2013 hat der Gerichtsvollzieher nicht mehr das Recht und ein Haftrichter wird den Teufel tun um so einen Unfug zu unterschreiben. Was auch mein Vorteil ist in den Vorladungen werden nicht die Schuldner genannt sondern nur der Beitragsservice :) hier habe ich schon genügen Urteile gefunden dass hier eindeutig der Schuldner genannt werden muss.... schon allein deshalb ist es sehr dubios was die Tante macht.. ich kriege keine Mahnungen Bescheide oder sonstiges sondern nur eine Vorladung die meines Wissens auch ein Richter unterschreiben muss .... 

gabkap73 
Beitragsersteller
 03.01.2016, 22:08
@gabkap73

also ich habe genau 2 Anordnungen für Vermögensauskunft bekommen einmal steht nur Beitragsservice das andere mal mit dem Intendanten des BR hier läuft mächtig viel falsch ....mehr habe ich nicht nur noch meine schreieben an Beitrag dass ich es bezahle aber diese GV viel hier nur ihre Machtspielchen treiben und weiss wohl nicht das jetzt das Eis bricht... 

PatrickLassan  04.01.2016, 06:56
@gabkap73

wie gesagt der Gerichtsvollzieher darf dies Anordnung gar nicht mehr verschicken..... und das schon seit dem 01.08.2013 hat der
Gerichtsvollzieher nicht mehr das Recht

Du irrst. Anscheinend bist du auf ein paar Leute herein gefalle, die behaupten. Gerictsvollzieher wären keine Beamten mehr. Dem ist nicht so. 

Was auch mein Vorteil ist in den Vorladungen werden nicht die Schuldner genannt sondern nur der Beitragsservice

Schuldner bist du, was du meinst, ist Gläubiger.

hier habe ich schon genügen Urteile gefunden dass hier eindeutig der Schuldner genannt werden muss.

 Falls es sich um Urteile des Landgerichts Tübingen handelt, kannst du sie vergessen, Es gibt einen Beschluss des Bundesgerichtshofs, der die Rechtsauffasung als irrig verworfen hat.

PatrickLassan  04.01.2016, 07:28
@gabkap73

einmal steht nur Beitragsservice das andere mal mit dem Intendanten des BR hier läuft mächtig viel falsch .

Daraus kann man schließen, dass du deinen Wohnsitz im Bereich des Bayerischen Rundfunks hast. Was genau soll denn da 'mächtig viel falsch laufen'? Die Rundfunkanstalten sind als Anstalten des öffentlichen Rechts befugt, Bescheide zu erstellen und die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Der Beitragsservice ist bei Leuten, die sich hartnäckig weigern zu zahlen, nicht mehr zuständig.

gabkap73 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 18:00
@PatrickLassan

um das gehts mir nicht ich habe gerade erfahren dass der Eintrag in die schule zu schnell gemacht wurde ich habe 14 tage zeit hier widerspruch einzulegen das hat die gute nicht interessiert und hat schon mal vorab dein Eintrag gemacht ... wie geil ... die tut mir jetzt schon leid 

blumenkanne  12.01.2016, 18:39
@gabkap73

und wieder irrst du gewaltig

Also zunächst einmal frage ich mich, wieso Du hier herumheulst, dass Deine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, wenn Du Dich offensichtlich weigerst Deine Schulden zu bezahlen. Bezahl Deine Schulden und niemand wird Dich weiter belästigen. Wenn Du Dich weiterhin weigerst Deine Schulden zu bezahlen, kannst Du mächtig Ärger kriegen. Dann werden "Deine Persönlichkeitsrechte" aber so richtig schwer verletzt werden - mit Recht.

Und über die Person, die bei Dir war, brauchst Du Dich auch nicht aufzuregen. Im Gegenteil. 
Die Stadtverwaltung ist die zuständige Vollstreckungsbehörde für Gebührenschulden. Und die schicken meistens immer erstmal einen Mitarbeiter von der Stadtkasse los, zum Schuldeneintreiben. Das ist in der Tat kein "offizieller Besuch" wie von einem Gerichtsvollzieher. Es hat aber den großen Vorteil, dass dieser Besuch vom städtischen Inkasso für Dich nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Wenn der Gerichtsvollzieher tätig wird und sich zu Dir bemüht, dann kostet das allein Geld, dass Du bezahlen musst. 

Also zahl Deine Schulden und gut ist. Alles andere sind faule Ausreden und Ausflüchte, Dich da herumzudrücken....

gabkap73 
Beitragsersteller
 04.01.2016, 07:39

Hab schon gemerkt hier hat ne Ahnung sondern nur blöd daher reden 

Markus1804  04.01.2016, 08:07
@gabkap73

Danke. Keine Fragen mehr. Du versuchst hier offenbar Tipps zu bekommen, wie Du Dich vor der Zahlung Deiner Schulden drücken kannst. Da kann ich Dir getrost versichern, dass das nicht klappen wird. Egal wen Du anzeigst oder verklagst. Das haben vor Dir schon ganz Andere erfolglos versucht.

gabkap73 
Beitragsersteller
 04.01.2016, 08:40
@Markus1804

Das war kein Tipp hier geht's um wie der GV arbeitet und so geht das nicht ich weder Beschlüsse oder sonstiges ich kenne das Spiel mit Mahnbescheid und GV weil ich selber jedes mal mir mein Geld holen muß weil Kunden nicht bezahlen und es ist ein sehr schwieriger weg 

PatrickLassan  04.01.2016, 13:35
@gabkap73

ich kenne das Spiel mit Mahnbescheid und GV

Dann hast du jetzt eine andere Variante des 'Spiels' kennen gelernt. Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen ist die Rechtslage ein wenig anders als bei zivilrechtlichen Forderungen. Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen gibt es aber eigentlich auch keinen SCHUFA-Eintrag.

gabkap73 
Beitragsersteller
 04.01.2016, 15:16
@PatrickLassan

und um den geht es mir ich habe kein problem diesen dreck zu bezahlen nur wie ich hier behandelt werde von einer GV die denkt sie macht alles richtig ... wurde heute an juristen übergeben die haben sich gefreut nicht nur dass ich sie dafür bezahle sondern das hier wohl jemand zu schnell hier richter gespielt hat... um das gehts mir ich sch... auf ARD und ZDF und hoffe wirklich dass mal hier ein schlusstrich gemacht wird aber selbst die wenigen die was dagegen machen könnten haben nicht den mumm .... 

blumenkanne  04.01.2016, 19:01
@gabkap73

oh sie macht alles richtig. sie wird wenn nötig die forderung erzwingen und das heißt du gehst demnächst in haft, die kinder so sie u18 sind, gehen ins heim und du wirst mächtig kosten oben drauf bekommen.

ard und zdf - bekommen keinen schlussstrich gezogen. sie haben bis dato alle verfahren und klagen für sich entschieden. es gibt nichts was du dagen tun kannst.

zahlst du nicht ganz zügig, dann steht die polizei vor der tür und nach dir wird gefahndet. das sind auch kosten die für dich dazu kommen. was läuft eigentlich bei dir schief?

PatrickLassan  04.01.2016, 20:06
@gabkap73

ich habe kein problem diesen dreck zu bezahlen 

Wenn du angeblich kein Problem mit dem Bezahlen hast, frage ich mich, warum du damit so lange gewartet hast, bis die zuständige Rundfunkanstalt die Zwangsvollstreckung eingeleitet hat. Zu deiner Information: Grundlage der Zahlungsverpflichtung ist ein zwischen den Bundesländern abgeschlossener Staatsvertrag, der durch entsprechende Gesetze Gesetzeskraft hat. Einen Bescheid bekommt man i.d.R. nur, wenn man sich weigert zu zahlen.

Offizielle Gerichtsvollzieher weisen sich aus und zeigen auch Beschlüsse. AUshänduigen brauche die diese aber nicht.

Termine werden in der Regel auch vorher angekündigt.

Anzeige kannst du bei jeder Polizeidienststelle machen.

gabkap73 
Beitragsersteller
 03.01.2016, 17:46

was ist mit amtsanmahßung die hat keinerlei rechte ohne einen echten richterlichen Beschluss 

PatrickLassan  03.01.2016, 19:20
@gabkap73

Komm jetzt bitte nicht mit dem Unfug vom angeblich nicht unterschriebenenen Beschluss an.

PatrickLassan  03.01.2016, 19:24
@PatrickLassan

Ich habe eben erst entdeckt, dass es anscheinend um die Rundfunkgebühren geht. Ein gerichtlicher Titel ist hier nicht erforderlich, der Bescheid einer Rundfunkanstalt reicht aus.

gabkap73 
Beitragsersteller
 03.01.2016, 19:38
@PatrickLassan

ich habe in der tat keinen unterschriebenen Beschluss....!!!! sondern nur unterschriften von der sogenannten obergerichtsvollzieherin!!!

gabkap73 
Beitragsersteller
 03.01.2016, 19:53
@gabkap73

ich habe keinerlei beschüsse sondern nur immer wieder die Vorladung zur vermögensauskunft selbst die darf der gerichtsvollzieher nicht mehr anwenden.... unabhängig davon gehe ich sowieso zum Anwalt wollt nur mal hier erfahrungen sammeln .... diese Frau klingelt alle 4 Wochen bei mir ohne irgendwelche Schriftstücke in der hand.... und ich denke das muss ich mir wirklich nicht gefallen lassen ... ich habe ihr schon beim 2 mal gesagt dass sie Hausverbot und kontaktverbot hat 

PatrickLassan  03.01.2016, 19:54
@gabkap73

Wenn es um den Rundfunkbeitrag geht, braucht die OGV keinen gerichtlichen Titel, der Bescheid einer Rundfunkanstalt ist ausreichend. Den sollte sie dir allerdings auch vorweisen können.

Was für Schreiben der OGV hast du denn?

gabkap73 
Beitragsersteller
 03.01.2016, 20:00
@PatrickLassan

Hallo Herr Lassan,

wie gesagt ich kriege immer wieder eine Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft. Sonst nichts ... und der Schufa Eintrag habe ich per Zufall erfahren weil eine Kreditkarte (Bank) sich gemeldet hat sonst hätte ich dass  nicht mitbekommen.....

PatrickLassan  04.01.2016, 07:25
@gabkap73

ich kriege immer wieder eine Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft.

Und das wahrscheinlich zu Recht, da du dich ja ansacheinend weigerst zu zahlen.

gabkap73 
Beitragsersteller
 04.01.2016, 15:07
@PatrickLassan

nein ich habe nie gesagt das ich es nicht zahlen will ich habe hier nur die Arbeit der GV krietisiert was jetzt auch beim Anwalt wegen Formfehler ist .. ich habe auch schon ein teil des Betrages bezahlt mit dem Hinweis hier mir doch jetzt ernsthaft mir bescheide zukommen zu lassen ich habe es unter Vorbehalt bezahlt ich bin kein verweigerer sondern mir gehts nur wie hier ein GV vorgeht.... und das ist unter aller sau ich habe beim GV und bei dem tollen Beitragsservice schriftlich die Bescheide angefordert nicht ist passiert und das schon im Oktober und immer noch keine Antwort so geht das nicht! 

blumenkanne  04.01.2016, 19:09
@gabkap73

du kannst nicht unter vorbehalt bezahlen. das wird seitens des beitragsservice nicht akzeptiert und ist denen völlig egal. die bescheide wurden dir zugestellt. schau doch mal in deine post. oder du gehst zum gerichtsvollzieher und lässt es dir vorlegen. der beitragsservice beschäftigt sich nicht weiter mit dir. sämtliche kommunikation hast du mit dem gerichtsvollzieher zu klären. auch dein anwalt kostet sinnfrei geld.

für jedes mal wo du nicht kooperierst, wirst du kosten verursacht und das erhöht deine schulden.

es ist unglaubwürdig das der gerichtsvollzieher sich nicht ausgewiesen hat. du hast die pflicht zu zahlen. kommst du der nicht nach, musst du dein vermögen offenlegen. tust du dies nicht, wirst du demnächst verhaftet. so ganz an das wohl deiner kinder denkst du gerade nicht oder?

dein persönlichkeitsrecht wird in keiner weise verletzt. zahl einfach den rundfunkbeitrag und das regelmäßig. begleiche deine schulden und sorge nicht ständig dafür, dass du in die vollstreckung kommst. das ergibt jedesmal einen negativen schufaeintrag.

geh in kontakt mit dem gerichtsvollzieher, geh in sein büro und leg ihm das geld hin und dann kommt er auch nicht wieder. oder du musst offen legen wo du konten, vermögen, einkommen etc hast, dann kannst du eine ratenzahlung machen oder du musst die eidesstattliche versicherung ablegen.

wo also genau ist jetzt dein problem? böse wirds wenn man dich verhaften muss und du ins gefängnis einwanderst und deine kinder gehen dann solange ins heim? wann du sie dann wiederbekommst wird dann wohl erstmal das jugendamt prüfen um zu schauen ob du überhaupt fit bist deinen pflichten nachzukommen und dich um die kinder kümmern kannst.

Ich kam schon nach dem lesen der Frage zum Schluss:  "Zu 70 % Reichsdeutscher/Selbstverwalter."

In den Kommentaren las ich dann vom Fragesteller das berühmte, und für diese Gruppe typische, Datum " 1.08.2013 " und es war alles klar.

Ein Gerichtsvollzieher muss sich mit seinen Dienstausweis und einem gerichtlichen Vollstreckungsauftrag bei dir ausweisen, andernfalls du ihn nicht in deine Wohnung lassen musst.

Bei Behörden reicht es, wenn der Gerichtsvollzieher einen rechtswirksamen Bescheid hat.

Ein Stadt- oder Behördenmitarbeiter muss sich ebenso mit seinem Dienstausweis gegenüber dir ausweisen.

Wenn Gerichtsvollzieher angeblich seit 1.08.2013 keine rechtlichen Grundlagen mehr haben, warum soll er dir dann seinen Ausweis zeigen? Was soll das bringen? Du kritisierst den Dienstausweis doch sowieso als selbigen, ferner das es kein Amtsausweis oder kein Beamtenausweis wäre.

Wo hat der Gerichtsvollzieher dich denn bitte genötigt? Hat er sei Bein oder seinen Arm zwischen Tür und Türrahmen gehalten? Sowas wäre Nötigung, bzw. versuchter Hausfriedensbruch.

Es ist sehr unwahrscheinlich das ein echter Gerichtsvollzieher nicht seinen Dienstausweis auf verlangen vorzeigt. Wahrscheinlich hat er seinen Ausweis allein gegenüber dir deswegen nicht gezeigt, weil es "nur" ein Dienstausweis gewesen ist.

Das der Beitragsservice ungerecht ist, will ich nicht abstreiten. Aber du hast dich vom selbigen rechtzeitig per Antrag zu befreien oder musst ihn zahlen. Eine rückwirkende Befreiung von dem Beitragsservice ist in der Regel nicht möglich.

gabkap73 
Beitragsersteller
 04.01.2016, 15:10

ich habe nicht nach einem Ausweis gefragt sondern ob sich als GV ausweisen kann und das hat sie nicht gemacht...... liegt beim Anwalt und das verhalten ist MIST die art und weise wie die GV gearbeitet hat war falsch und das kann ich hier zu 100% nachweisen um das gehts mir .... 

GoldAnwalt  04.01.2016, 15:20
@gabkap73

Dein Rechtsanwalt wird dir schon helfen....

gabkap73 
Beitragsersteller
 04.01.2016, 15:22
@GoldAnwalt

wenn ich eins hasse klugscheisser.... davon ist die Welt voll sorry....

GoldAnwalt  04.01.2016, 15:26
@gabkap73

Du hast dein krankes Weltbild, meine Antwort gedislikt, weißt alles besser und bist sowieso immer im Recht.

Von daher ist doch für dich alles gut. Zeig den Gerichtsvollzieher an. Wenn er noch einmal kommt, rufe die Militärpolizei. Die hilft euch doch so oft......

gabkap73 
Beitragsersteller
 04.01.2016, 15:34
@GoldAnwalt

goldanwalt wenn du wirklich was gescheites dazu sagen könntest hättest es getan aber deine kommentare zeigen mir dass du leider nicht in der Lage bist...... also lassen wir es.. haha 

Markus1804  05.01.2016, 00:24
@GoldAnwalt

Wunderbar !! Erst gibts angeblich keinen Bescheid.... und dann doch, nur isser nicht unterschrieben. Wie hier in wenigen Sätzen völlig neue Rechtsordnungen aus dem Boden gestampft werden ist schon spannend. Ich weiß jetzt auch (falls es wirklich so ablief, was ich bezweifle) warum keiner seinen Dientsausweis gezeigt hat. Würde ich auch nicht machen, wenn mir das weibliche Pendant von Frauentausch-Andreas die Tür aufgemacht hätte.....

Aber das geilste ist ja - statt die Schulden zu bezahlen, rennt die zum Anwalt und zahlt ihm dann erstmal nen Vorschuss, damit er ihr erklärt, dass hier deutsches Recht gilt und nicht das von Phantasiahausen.....

gabkap73 
Beitragsersteller
 07.01.2016, 18:04
@Markus1804

hi ihr klugscheisser .... 

der Eintrag wurde gemacht weil ich keine Vermögensauskunft gemacht habe....  lol die wird ihr leben lang nicht mehr glücklich sein... es gibt keinen Titel oder Beschluss wie GEIL ist das denn :) alles andere kriegt ihr dann schon über die Medien mit....... um es KLAR zu stellen mit gehts hier um die Arbeit von dem GV und das war ganz ÜBEL ich wünsche ihr jetzt  schon Viel Glück und Nerven nicht verlieren  haha ... wie armselig die Seite MAULT nur rum aber keiner kann hier was sagen nur dass man POPCORN braucht .. nu ja eure Kommentare sind einfach  nur  sch..........   ende 

PatrickLassan  08.01.2016, 07:52
@gabkap73

der Eintrag wurde gemacht weil ich keine Vermögensauskunft gemacht habe..

Im Schuldnerverzeichnis, aber nicht bei der SCHUFA. Schuldnerverzeichnis ist öffentlich, SACHUFA ist ein Privatunternehmen.

es gibt keinen Titel oder Beschluss wie GEIL ist das denn :)

Beim Rundfunkbeitrag ist der Gebührenbescheid der Fernsehanstalt der Titel.

Markus1804  11.01.2016, 02:06
@PatrickLassan

Gibts was neues zwischenzeitlich ? Wurde jemand verhaftet ? Wurde jemand angezeigt ? Wurde was bezahlt ? Ich hab mir jetzt ne frische Tüte Popcorn geholt. Bitte mal berichten, wie der aktuelle Stand der Dinge ist.... 

gabkap73 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 18:02
@Markus1804

ja ich hatte überhaupt keine chance weil sie während meiner Widerspruchszeit den Eintrag veranlasst hat ... und es gibt wohl 2 Akten über den fall  .. . was auch sehr verwunderlich ist dass mein RA die Unterlagen nicht bekommt sondern nur Einsicht bei ihr im Büro na könnt ihr es riechen..... 

blumenkanne  12.01.2016, 18:41
@gabkap73

natürlich gibts zwei akten. wahrscheinlich hast du mittlerweile die zweite vollstreckung an der backe. der eintrag war dir angekündigt worden bei nichtzahlung.

gabkap73 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 18:51
@blumenkanne

der Eintrag war nicht angekündigt... ok lassen wir es ... werde euch dann alles online zeigen... dass hier eine GV nur ihre MACHT zeigen wollte und sie hat Fehler gemacht die jetzt teuer werden.... Wiederschauen.....

2Good4Name1995  23.08.2016, 07:07
@gabkap73

Jaaajaaa ich weiß der Beitrag ist uralt, aber evtl ließt du es ja ;) (gabkap73)

Also, ganz ehrlich.. Wenn jemand vor meine Tür kommt und z.b Geld von mir verlangt und sich als "Dienstherr" ausgibt, dann möchte ich auf jeden Fall: Einen rechtlichen Bescheid, eine originale Handunterschriebene Unterschrift und oder natürlich den Dienstausweis oder mit was auch immer die sich derzeiten alles ausweisen tun..  

Und wenn die Person mir nichts vorzeigen kann, tschüss! Kommt es öfters vor, geht eine Strafanzeige 100% raus!  ( wg. Belästigung, Verdacht auf Betrug, ).... Strafantrag wegen § 263 StGB Betrug und § 270 StGB Täuschung im Rechtsverkehr Amtsanmaßung § 132 StGB, Grundrechtsverletzung gegenüber meiner Person und verstoß gegen Artikel 101 und Artikel 139 des Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland bleibt daher vorbehalten... ( Naja man kanns auch übertreiben neh ;)

Ich will jetzt nichts falschen sagen, da ich mich mit dieser Thematik noch nicht 100% auskenne, aber.. ich denke für die "NormalBürger" bzw "Personal" wirds doch immer schwerer gegen die kack Gesetze anzukommen, da wir ja leider nur ein GG(und keine Verfassung) haben was ohne fragen und Abstimmung des Volkes 1000x im Jahr geändert wird ... (so kommt schon langsam vor xD )

Die BRD hat 2010 das Gesetz vom 05. 02. 1934 mit dem RuStAG von 1913 gleichgeschaltet. Die Reichsangehörigkeit wurde bereinigt. (gelöscht)    

 Jeder BRD Bewohner hat damit die Staatsangehörigkeit (StAG) von 1913 = gleichgeschaltet mit der  Staatsangehörigkeit (StAG) von 1934!          

 Jeder BRD Bewohner hat den Status der Kolonieangehörigkeit. Der Statusdeutsche ist komplett heimatlos, hat nur noch den Auslandstatus, ist entrechtet und entmachtet! 

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html )

*deutsche Staatsangehörigkeit* + *deutscher Volkszugehörigkeit* sind Begriffe aus der 2010 erfolgten Gleichschaltung der RuStAG von 1913 (R= StAG) nach Neuem Staatsrecht von 1934 unter Adolf Hitler!

Also sind wir quasi hier nichts anderes als "Heimatlose KolonienPersonalArbeiter"oder so xD(kommen ja auch immer mehr her )ohne ein sicheres Gesetz das uns schützen kann!

Der Statusdeutsche ist nach dem Artikel 139 GG für die BRD verpflichtet jeden Einwohner sich von den Gleichschaltungsgesetzen zu befreien! Der den Status *DEUTSCH* erkannt hat, muss sich als mündiger Bürger im vorauseilenden Gehorsam von den Gleichschaltungsgesetzen befreien. Kommt der Bewohner dieser Pflicht nicht nach, bleibt er in der Betreuungsrepublik nach Kolonialgesetzen (hier Neues Staatsrecht 1934) gefangen und ist komplett entrechtet und entmachtet. 

Durch diesen Vorgang wurde ab dem 08.12.2010 jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit der *Deutschen Staatsangehörigkeit* und der NS- Glaubhaftmachung *DEUTSCH* auf den BRD- Ausweisdokumenten staatlos und durch die sog. unmittelbare Unionsbürgerschaft (doppelt) staatenlos

Staatenlos = Vogelfrei = ausgestoßen, keine Rechte und kein Eigentum mehr besitzend. Vogelfreie Menschen können überall verfolgt und getötet werden.

Zur weiteren Täuschung wurde der Artikel 16 im Grundgesetz für die BRD belassen, aber der Inhalt durch den geheimen Staatstreich unwirksam gemacht.

 Also Threadleiter :D Deine Frage kannste eh vergessen weil so wie ich es verstehe haste eh keine rechte mehr ^^ Ist doch nur noch eine Frage der Zeit bis alles "OFFEN" gelegt wird und die schlafenden arbeiter aufgeweckt werden.

Aber es gibt eine Lösung :O ( die wir aber, so wie es aussieht eh nicht packen) DENN wir haben ARTIKEL 139 im GG!

Das BRD Grundgesetz Artikel 139 regelt gleichzeitig die Entnazifizierung:

„Die zur “Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus” erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“

Es gelten vollumfänglich die alliierten SHAEF Entnazifizierungsbestimmungen!                                                       Sie als BRD Verwaltungsorganisation dürfen mich unter Strafe nicht entnazifizieren!Siehe dazu die SHAEF – SMAD Entnazifizierungsbestimmungen der Alliierten.                                 Nur die Alliierten haben die juristische Hoheit zur Entnazifizierung meiner Person!  Einfach bei den Russen mal melden :P

Artikel 146 Grundgesetz fordert ausdrücklich keine neue Verfassung. Nur auf der Basis der bisherigen Verfassung kann eine neue Verfassung zu erarbeitet und per Volksabstimmung zu legitimiert werden. Vorher muß allerdings die Wiedervereinigung erfolgen und der deutsche Rechtstaat *Deutsches Reich* wieder handlungsfähig sein.

Entrechtete haben keine Stimme!

Falls sich jemand für dieses ULTRA wichtige Thema interessiert, kann ich folgende Seite empfehlen:

http://www.staatenlos.info/

http://www.staatenlos.info/ursache-und-die-generalloesung-zur-befreiung-der-welt.html

http://www.staatenlos.info/loesung-persoenliche-entnazifizierung/handlungsanleitung.html

Mfg, Dom

Passt auf euch auf , die Welt ist unberechenbar. PEACE