Lohnt es sich bei einen „klein Betrug“ das Geld einzuklagen?
Ich habe vor zwei Wochen über eBay „neu verpacke AirPods“ gekauft. Diese sahen auch im ersten Moment und beim auspacken wirklich neu aus.
bei ausprobieren und bei genauere Betrachtung der inneren Verpackung sind mir Ungereimtheiten und beim überprüfen der Serien Nummer hat sich dann herausgestellt dass diese nicht mehr existiert.
der selbe Verkäufer hat dann eine neue Anzeige mit den gleichen AirPods gemacht. Ich habe mich an die Polizei gewandt und mit diesen unter einem neuem Profil erneut eine Übergabe ausgemacht. Da wollte er mir seine „AirPods“ erneut verkaufen und die Polizei hat ihn direkt festnehmen können. Bei meinen AirPods handelt es sich um eine echt gut gemachte Fälschung. Ich habe einige Tage später von der Polizei eine Rückmeldung bekommen dass der Straftäter bereits bekannt war und sie ihn nun mit einigen dieser falschen AirPods hoch nehmen konnten.
Allerdings muss ich wenn ich mein Geld wieder haben möchte (150€) dieses selbst einklagen.
nun weis ich nicht ob es sich mit dem Kostenaufwand lohnt. Ich bräuchte dafür ja einen Anwalt.
ich kenne mich mit dem System nicht wirklich aus und wollte fragen ob es sich lohnt das Geld zurück zu klagen oder ob mich das ganze hinterher mehr kostet. Falls es relevant ist, das ganze ist in Bayern abgelaufen.
3 Antworten
Deine Frage steht und fällt damit, ob es beim Täter etwas zu holen gibt. Deine Vorsicht ist durchaus berechtigt.
Hast du schon einmal versucht das Geld zunächst ohne rechtliche Schritte, durch eine einfache schriftliche Forderung, zurückzuholen? Auch für den nächsten Schritt benötigst du noch keinen Anwalt, ganz umsonst ist es allerdings auch nicht. (Gebühr)
Mahnbescheide werden im elektronischen Verfahren beim zuständigen Mahngericht beantragt. Diesen Antrag kann jeder stellen, der behauptet, dass Sie eine Zahlung nicht beglichen haben. Gerichte prüfen nicht, ob die erhobenen Forderungen überhaupt berechtigt sind.
Kann ich seine Adresse über eBay Kleinanzeigen beantragen oder muss ich dass dann bei der Polizei tun?
Nur über die Polizei, weil eBay Kleinanzeigen keine Daten seiner Nutzer hat.
Du kannst bei der Polizei/StA einen Antrag auf das sog. Adhösionsverfahren stellen. Dann kann das Gericht im Urteil festlegen das der Täter Dir den Antrag den Schaden ersetzen muss. Aber wenn da schon Dutzende anderer Geschädigter Schlange stehen könnte es eng werden, solche Leute haben meist keine Knete.
Klar lohnt es sich, aber du müsstest in Vorkasse gehen. Die Kosten würden sich ja erhöhen für den Beschuldigen.
Ansonsten wenn du wenig Geld hast, gibt es den Beratungshilfeschein und Prozesskostenhilfe. Sprich mit dem Anwalt darüber.
Zuständig wäre das Zivilgericht
Um ein solches Verfahren einleiten zu können brauche ich ja den vollständigen Namen und Anschrift der Person. Die Adresse bei der wir uns getroffen haben war nach angeben die seines Bruders. Kann ich seine Adresse über eBay Kleinanzeigen beantragen oder muss ich dass dann bei der Polizei tun?