Lohnt es sich bei einen „klein Betrug“ das Geld einzuklagen?

3 Antworten

Deine Frage steht und fällt damit, ob es beim Täter etwas zu holen gibt. Deine Vorsicht ist durchaus berechtigt.

Hast du schon einmal versucht das Geld zunächst ohne rechtliche Schritte, durch eine einfache schriftliche Forderung, zurückzuholen? Auch für den nächsten Schritt benötigst du noch keinen Anwalt, ganz umsonst ist es allerdings auch nicht. (Gebühr)

Mahnbescheide werden im elektronischen Verfahren beim zuständigen Mahngericht beantragt. Diesen Antrag kann jeder stellen, der behauptet, dass Sie eine Zahlung nicht beglichen haben. Gerichte prüfen nicht, ob die erhobenen Forderungen überhaupt berechtigt sind.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-kommen-sie-an-ihr-geld-31119

Du kannst bei der Polizei/StA einen Antrag auf das sog. Adhösionsverfahren stellen. Dann kann das Gericht im Urteil festlegen das der Täter Dir den Antrag den Schaden ersetzen muss. Aber wenn da schon Dutzende anderer Geschädigter Schlange stehen könnte es eng werden, solche Leute haben meist keine Knete.

Klar lohnt es sich, aber du müsstest in Vorkasse gehen. Die Kosten würden sich ja erhöhen für den Beschuldigen.

Ansonsten wenn du wenig Geld hast, gibt es den Beratungshilfeschein und Prozesskostenhilfe. Sprich mit dem Anwalt darüber.

Zuständig wäre das Zivilgericht