Klage beim Verwaltungsgericht: Brauche ich einen Anwalt?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich möchte Dir raten einen Anwalt zu nehmen. Die kennen sich einfach beser aus und wissen wie man richtig vorgeht um eher Erfolg zu haben. Auf jeden Fall solltest Du Dir zumindest einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch geben lassen. Danach kannst Du immer noch entscheidem, ob Du es dir alleine zutraust die Klage durch zu fechten oder doch lieber mit Anwalt. Viel Glück.

Weidler4711  07.05.2019, 01:16

Die Antwort ist richtig sche..... Du sagst im Prinzip, dass sich der Fragesteller zuerst vom RA Geld abknöpfen lassen soll. Warum eigentlich? Warum nicht selbst vors Gericht und was heisst Erfolg hat. Das hat mit dem RA erst einmal überhaupt nichts zu tun. Es kommt einzig und alleine auf die Sache an, ob man Erfolg hat oder nicht. Natürlich muss man alles vorbringen. Mehr kann man eh nicht machen und kann auch ein RA nicht machen.

kodi1123 
Beitragsersteller
 06.03.2013, 15:40

danke :)

also rein theoretisch könnte ich das auch ohne Anwalt machen?

bethala  06.03.2013, 15:47
@kodi1123

Ja, Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht kannst Du dich selbst vertreten. Du bist nicht verpflichtet, Dir einen Rechtsanwalt zu nehmen. Jeder Bürger kann selbst ein Verfahren anhängig machen und betreiben. Vorteil: Geringere Kosten Nachteil: Du musst Dich sehr gut im Verwaltungsprozessrecht und dasr materielle Verwaltungsrecht auskennen. Tust Du das? Ich könnte das nicht - ganz ehrlich.

kodi1123 
Beitragsersteller
 06.03.2013, 15:49
@bethala

Dann lass ich es jemanden machen, der es kann :)

bethala  06.03.2013, 15:58
@kodi1123

Halte ich persönlich für das Richtigere! Ich drücke Dir die Daumen, dass Du doch noch zur Polizei kommst. :-)

kodi1123 
Beitragsersteller
 06.03.2013, 16:00
@bethala

danke :)

Hi,

Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht kannst Du Dich selbst vertreten. Du bist nicht verpflichtet, Dir einen Rechtsanwalt zu nehmen. Jeder Bürger kann selbst ein Verfahren anhängig machen und betreiben.

Das hat natürlich den Vorteil, dass Du ein geringeres Prozesskostenrisiko hast. Denn wenn Du den Prozess verlierst, musst Du nicht die Kosten für den gegnerischen Anwalt tragen. Und Behörden, die Dein Gegner sind, lassen sich vor dem Verwaltungsgericht nur selten durch Rechtsanwälte vertreten, obwohl sie dies dürften und die Kosten dann auch zu erstatten wären. In der Regel aber musst Du dem Gegner keine Anwaltskosten erstatten. Da zudem die Streitwerte beim Verwaltungsgericht meistens sehr niedrig sind, kann man einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht sehr "preiswert" führen.

Wenn Du ein Urteil oder einen Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Oberverwaltungsgericht anfechten willst, benötigst Du einen Rechtsanwalt. Dieser muss die Beschwerde (gegen Beschlüsse) oder die Berufung (gegen Urteile und Gerichtsbescheide) bzw. deren Zulassung beantragen und dabei sehr detailliert begründen, warum das Rechtsmittel zugelassen werden muss, bzw. begründet ist. Besonders im Eilverfahren sind dabei knappe Fristen einzuhalten. Der Rechtsanwalt muss die Akten kennen und mit dem Fall vertraut sein. Wenn Du also erst für die Einlegung eines Rechtsmittels einen Rechtsanwalt beauftragst, läufst Du Gefahr, dass diesem nicht genügend Zeit zur sorgfältigen Begründung des Rechtsmittels bleibt und der Erfolg des Rechtsmittels schon daran scheitertern könnte.

mfg.

Du und kein Gericht kann eine Behörde dazu verdonnern dich einzustellen.Also kannst du dir einen Anwalt und eine Klage von vorn herein sparen denn es besteht keine Aussicht auf Erfolg.

kodi1123 
Beitragsersteller
 06.03.2013, 15:44

ich will nicht fordern mich einzustellen, ich möchte gegen die Absage klagen. Die Absage sagt nur, dass ich die Untersuchung nicht bestanden hab. Wenn die Absage zurückgenommen wird, bin ich noch lange nicht eingestellt.

verreisterNutzer  08.03.2013, 22:57
@kodi1123

Zeitverschwendung...!

verreisterNutzer  09.03.2013, 14:03
@kodi1123

Mein Empfinden - in Anlehnung an die Antworten von @dahlien100 und @Peter501.

Du solltest Deine Energie darauf verwenden, Dein Gewicht zu reduzieren (und damit wahrscheinlich auch wieder normale Leberwerte zu erreichen), und Dir entweder etwas anderes zu suchen oder es später noch einmal bei der Polizei zu versuchen.

Wenn Du jetzt klagst, verbaust Du Dir auch noch diesen Weg - aus meiner Sicht ziemlich unklug...

Ich wünsche Dir eine weise Entscheidung!

kodi1123 
Beitragsersteller
 10.03.2013, 10:57
@verreisterNutzer

Du solltest Deine Energie darauf verwenden, Dein Gewicht zu reduzieren (und damit wahrscheinlich auch wieder normale Leberwerte zu erreichen),

Wieso Gewicht reduzieren? Meine Leberwerte sind wieder normal.

Wenn Du jetzt klagst, verbaust Du Dir auch noch diesen Weg - aus meiner Sicht ziemlich unklug

Ne, wieso?

verreisterNutzer  10.03.2013, 12:47
@kodi1123

@kodi1123 - da Du Dir 1.) selbst widersprichst und 2.) für meinen Rat offensichtlich nicht zugänglich bist, werde ich keine weiteren Ausführungen einbringen. Von meiner Seite her ist alles gesagt...!

kodi1123 
Beitragsersteller
 10.03.2013, 14:18
@verreisterNutzer

1.: Ich widerspreche nicht mir selbst.

2.: Du hast mir noch keinen (vernünftigen) Rat gegeben, der was mit der Frage zu tun hat.

verreisterNutzer  10.03.2013, 17:45
@kodi1123

Im Vorteil ist, wer lesen kann...!

kodi1123 
Beitragsersteller
 10.03.2013, 22:50
@verreisterNutzer

Im Vorteil ist, wer lesen kann...!

dann lern es doch einfach :)

Ich habe gefragt, ob ich mir einen Anwalt nehmen sollte, und nicht ob ich abnehmen soll. Außerdem hast du mir versprochen, nichts mehr zu schreiben.

verreisterNutzer  11.03.2013, 01:31
@kodi1123

:O) ..... :O)

kodi1123 
Beitragsersteller
 11.03.2013, 12:41
@verreisterNutzer

egal, ich nehme mir sowieso einen Anwalt.

verreisterNutzer  11.03.2013, 23:22
@kodi1123

... der mit unsinnigen Klagen sein Geld verdient... (sorry, aber diesen Kommentar konnte mir nicht verkneifen).

@kodi1123, im Übrigen kann ich lesen - auch "zwischen den Zeilen"! Ich glaube, Du hattest Dich bereits vor Deiner Fragestellung entschieden zu prozessieren. Du wirst den Prozess (und einiges Geld) verlieren, jedoch an Erfahrung gewinnen...

kodi1123 
Beitragsersteller
 12.03.2013, 00:03
@verreisterNutzer

Du hattest Dich bereits vor Deiner Fragestellung entschieden zu prozessieren.

Och menno, jetzt hast du mich ertappt -.- Ja ich geb's zu, ich hab nur gefragt ob ich einen Anwalt brauche, oder ob es auch ohne geht...

Woher willst du wissen, dass ich verliere? Also ich hab mir vom Einstellungsbüro sagen lassen, dass es da kein Problem geben wird (nicht zuletzt wegen meinem Attest) Also, sei nicht so optimistisch ;)

verreisterNutzer  12.03.2013, 00:26
@kodi1123

Das sagt mir meine Lebens- und Berufserfahrung. Die Behörden sind nicht so unbedarft wie man allgemein annimmt. Du bist nicht der erste, der auf Einstellung bzw. gegen eine Absage klagt! Die Behörde hat Erfahrung und viel Zeit. Wenn sie in erster Instanz verliert, wird sie in Berufung gehen - dann wird es teuer, und bis zu einer endgültigen Entscheidung kann es Jahre dauern. Ein ehrlicher Rechtsanwalt würde Dich darauf hinweisen, aber solch einen zu finden ist mittlerweile leider auch schon eine Seltenheit geworden.

Du wirst nun alles genau überdenken. Ich wünsche Dir nochmals eine weise Entscheidung!

P.S.: Du kannst Dir auch die möglichen Gesamtkosten hochrechnen lassen, den Betrag durch 2 teilen und die Hälfte auf mein Bankkonto überweisen :-))

kodi1123 
Beitragsersteller
 12.03.2013, 08:45
@verreisterNutzer

Wenn sie in erster Instanz verliert, wird sie in Berufung gehen

Ne, warum sollte sie auch.

bis zu einer endgültigen Entscheidung kann es Jahre dauern

ne, geht schnell, es geht ja um den Einstellungstermin im Oktober.

Du wirst nun alles genau überdenken schon erledigt

P.S.: Du kannst Dir auch die möglichen Gesamtkosten hochrechnen lassen, den Betrag durch 2 teilen und die Hälfte auf mein Bankkonto überweisen :-)) kann ich machen

Nils2  02.04.2013, 17:30
@verreisterNutzer

Du hast nicht den Hauch einer Ahnung. Absagen sind belastende Verwaltungsakte, gegen die geklagt werden kann und auch schon zigmal erfolgreich geklagt wurde. Das Verfahren dauert nicht Jahre, sondern wird, mit Rücksicht auf den jeweiligen bestimmten wichtigen Termin, auch entsprechend schnell behandelt. Im schlimmsten Fall hat man eine Ablehnung aus anderem Grund zu befürchten, jedoch keinesfalls aus Nickeligkeit der Behörde, so wie Du es hier glauben machen willst. Ich kenne mehrere Polizeibeamte, welche sich vor ihrer Einstellung erst einklagen mussten.

Das einzige was ich hier zu Deinen Gunsten einräumen kann: In der Praxis haben sich allein ärztliche Ablehnungen als beklagbar erwiesen. Wer aus anderen Gründen abgelehnt wurde, der hat auch mit einer Klage keine Chance. (Möglicherweise gibt es sehr selten andere Fälle, aber mir sind keine bekannt.)

War diese Ablehnung denn ein förmlicher Bescheid, in dem auch eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten war? Denn Du sprichst schon von einer Klage vor dem Verwaltrungsgericht...

kodi1123 
Beitragsersteller
 16.05.2013, 11:21

Die Ablehnung war ein schriftlicher Bescheid. Unten drunter stand, dass innerhalb von 4 Wochen Klage erhoben werden kann. Die Sache läuft aber schon und hab gestern bei der Polizei angerufen, die meinten dass meine Chancen aufgrund meiner ganzen Bescheinigungen und Attests gut sind.

derdorfbengel  16.05.2013, 11:28
@kodi1123

Ok. Du wohnst also offenbar in NRW.

Ich hatte das gefragt, weil es mich erstaunt, dass die Personalpolitik der Polizei über Verwaltungsverfahren läuft. Das führt ja dazu, dass die Personalstärke letztlich von der Klagefreudigkeit der Bevölkerung bestimmt wird.

So könnten sich also alle Arbeitslosen eine Beamtenstellung einklagen.

Wenn ich das mal früher gehört hätte...

kodi1123 
Beitragsersteller
 16.05.2013, 11:46
@derdorfbengel

Mit Arbeitslosigkeit oder nicht hat das wenig zu tun... Bei mir waren es auch nur 2 leicht erhöhte Leberwerte. Hätte ich lediglich nur 120% Sehkraft, würde ich mit ner Klage nicht mehr durch kommen...

PS: Ich wohne in NRW, hab mich aber in Berlin beworben.

derdorfbengel  16.05.2013, 11:57
@kodi1123

Ich meine mit Arbeitlosigkeit: wenn das so geht, könnte sich ja jeder Arbeitslose bei der Polizei bewerben und sich bei Ablehnung in den Dienst hinein klagen. Dann hätte man vielleicht statt 100.000 Polizisten fünf Millionen. Und das finde ich das Verrückte: der Bedarf müsste doch entscheiden und nicht Gerichtsverfahren...

Naja.

Eigentlich kommt auf einen Bescheid erstmal der Widerspruch und auf dessen Ablehnung die Klage. NRW hat das abgeschafft und es kommt direkt die Klage ohne Widerspruch. Ich wusste nicht, dass Berlin das auch schon getan hat.

Vielleicht sehen wir uns ja dann demnächst in Berlin anlässlich irgendeiner Demo. Soweit ich weiss, müssen Polizeischüler da vorrangig Dienst tun.

kodi1123 
Beitragsersteller
 16.05.2013, 12:01
@derdorfbengel

Auch als Anwärter wird man mal auf Großveranstaltungen eingesetzt.

der Bedarf müsste doch entscheiden und nicht Gerichtsverfahren...

Das Gerichtsverfahren entscheidet lediglich über die Polizeidiensttauglichkeit, nicht über die Einstellung. Es wird nur eine bestimmte Anzahl von Anwärtern pro Jahr eingestellt. Außerdem erfüllt nicht jeder Arbeitslose die Voraussetzungen.

derdorfbengel  16.05.2013, 14:38
@kodi1123

Ok. Mit dem letzten Satz hast Du natürlich Recht.

Wenn es DIr nur um die Tauglichkeit geht, erhebst Dein Anwalt wahrscheinlich eine Feststellungsklage und keine Verpflichtungsklage. Damit hättest Du bei Obsiegen noch keine Stelle, müsstest Dich neu bewerben und könntest dann mit anderer Begründung immer noch abgelehnt werden.

kodi1123 
Beitragsersteller
 16.05.2013, 16:29
@derdorfbengel

Nein, ich müsste mich nicht neu bewerben, ich würde bestenfalls im Oktober eingestellt werden. Und alles andere war bei mir gut, würde also nicht mehr abgelehnt werden, also nicht aus gesundheitlichen Gründen...

derdorfbengel  16.05.2013, 16:41
@kodi1123

`Naja, ok. Formal würde das Bewerbungsverfahren nur "zurückgedreht". Du wärest m.E. nicht direkt automatisch eingestellt.

Wenn doch, kannst Du ja bei den Grossdemos in Berlin anwesende Demo-Sanitäter anquatschen bis Du auf einen triffst, der sich erinnert. Und dann hat der was dazu gelernt :)

kodi1123 
Beitragsersteller
 16.05.2013, 17:28
@derdorfbengel

klar mach ich ;-)

auf was willst du denn klagen?

kodi1123 
Beitragsersteller
 06.03.2013, 15:39

Hallo Leute, ich wurde leider bei der Polizei abgelehnt (Grund: ungeklärte Leberwerterhöhung). Nun habe ich ein Attest vom Arzt, dass diese Leberwerterhöhung auf eine Gewichtszunahme in kurzer Zeit zurückzuführen ist.

möchte gegen diese "Absage" klagen.

Antwortbaer  06.03.2013, 15:42
@kodi1123

und dann bekommst du eine absage wg. deines übergewichts.. (die sportprüfung bei denen ist ja nicht ohne).

was versprichst du dir von einer klage?

kodi1123 
Beitragsersteller
 06.03.2013, 15:45
@Antwortbaer

und dann bekommst du eine absage wg. deines übergewichts.. (die sportprüfung bei denen ist ja nicht ohne).

habe kein Übergewicht, und die Sportprüfung hab ich hinter mit. Ich möchte, dass die Absage zurückgezogen wird.