Kann ich die Hochschule verklagen, weil die mich nicht angenommen haben ?
Habe mich für ein BWL Studium an der Hochschule in Bremen beworben. Wurde mit der Begründung "Ihr NC (Notendurchschnitt) ist nicht ausreichend, abgelehnt. Wie sehen die Chancen wenn ich zum Anwalt gehe ?
12 Antworten
Warum willst Du denn klagen? Es gibt einen NC, weil die Anzahl der Studienplätze geringer ist, als die Anzahl der Bewerber.
Bei diesem Auswahlkriterium des Notendurchschnitts bist Du einfach rausgefallen.
Wenn sich hier jeder Bewerber in das Studium reinklagen könnte, wäre eine Zulassungsbeschränkung unnötig.
Was würde dann als nächstes kommen? Ein Hauptschulabsolvent, der sich in das Medizinstudium klagt?
Wenn Du einen Anwalt findest, der der Hochschule einen entsprechenden Verfahrensfehler nachweist, dann kannst Du damit Erfolg haben. Das kommt durchaus vor!
Dann ist trotzdem kein Platz für dich da!
Was soll es bringen dir einen Platz zu erzwingen, wenn du ganz offensichtlich nicht die erforderlichen Leistungen erbringen kannst?
Möchtest du auch die Führerscheinstelle verklagen, wenn sie dir aufgrund mangelnder Leistungen bei der Führerscheinprüfung Nicht die Pappe aushändigen?
Deine Leistungen reichen nun mal nicht aus, und eine Klage wird weder deine bisherigen Leistungen oder deine Zeugnisse verbessern, noch die Universität dazu bringen den Numerus Clausus zu senken.
Natürlich kannst Du eine Klage einreichen....Aber das wird Dir keinen Studienplatz bringen. Die Verwaltungsgerichte sind auch schon ohne so einen Quatsch überlastet.
Die Hochschule hat wirklich geschrieben "dein NC reicht nicht aus"?
Dann solltest du sie verklagen und zwar wegen Misshandlung der deutschen Sprache.
Der NC ist nicht gleichbedeutend mit dem Notendurchschnitt des Abiturs.
https://www.nc-werte.info/faq/numerus-clausus/was-ist-der-numerus-clausus.html