Postbank und Anwalt Heyl

3 Antworten

Ein Freund hat wegen einer angeblichen Postbankforderung aus dem Jahr 2003 gegen Herrn Heyl im Jahr 2014 vor Gericht verloren. Man muß also von einer Verjährungsfrist von 10 Jahren ausgehen. Einen Auftrag der Postbank wie bei Anwälten üblich konnte er nicht vorweisen. Dafür hat er jedoch eine Vollmacht aus dem Mai 2014, also rund 11 Jahre nach der angeblich entstandenen Forderung nachgeliefert. Leider ist der Richter darauf nicht eingestiegen. Ein Revision ist wegen des Kostenrisikos in diesem Fall ohne Rechtsschutzversicherung nicht möglich. Jedenfalls hat Heyl vor Ablauf der Verjährungsfrist agiert, ohne einen Auftrag oder eine Vollmacht vorlegen zu können. Recht haben und Recht bekommen scheinen zweierlei Stiefel zu sein. Vielleicht hilft der Hinweis jemand in einem zukünftigen Fall. Ich drücke allen die Daumen, die mit diesem ...Rechtsanwalt zu tun haben und zu tun haben werden.

Hallo, ich bin schon seit 2011 an diesem Thema dran mit Postbank und Heyl. Es läuft eine Klage, mittlerweile beim Landesgericht, da die Postbank beim Amtsgericht in Berufung gegangen ist. Ich habe nur das Problem, dass die Gerichte davon ausgehen, dass die Forderung nicht verjährt sein kann, da diese noch nicht fällig geworden ist. Wir sprechen hier von einem damaligen Gemeinschaftskoto, welches 2005 geschlossen wurde. Dort lief allerdings ein Dispo. Mein Ex-Mann hatte alleinige Einsicht und Umgang mit diesem Konto. Wir sind seit 2005 geschieden. 2011 erhielt ich einen Mahnbescheid aus 2008! Da es schon einen Vollstreckungsbescheid gegen meinen Exmann gibt, dort aber nichts zu holen ist, kommt die Postbank jetzt auf mich zu. Problem ist, dass angeblich die Kündigung nicht zeitgleich erfolgte, da es nur sich um einen stillschweigend hingenommen Darlehensvertrag handelte. Was ich aber nicht verstehe, selbst wenn ich jetzt die KLage gewinne, und so sieht es derzeit aus, da die Berufung der Postbank vom Landesgericht zurückgewiesen wird, könnte es sein, dass die Bank mir jetzt eine Kündigung schreiben könnte (zeitgleich an meinen Exmann) und somit erst jetzt, 2014, die Forderung geltend gemacht werden könnte. Von einem Konto, was nicht mehr existiert!!! Ich war damals auch bei der Verbraucherzentrale. Leider handelt der Heyl in einner grau-schwarzen Zone und niemand legt ihm mal das Handwerk. Aber ich kämpfe bis zum Ende und ich werde keinen Cent zahlen. Es geht immerhin um eine Summe von über 7.000€. Diese ist auch nur zustande gekommen, da die Postbamk mich in 2005 nicht an meine aktuelle Adresse angeschrieben hat, obwohl ich diese mehrmals kommuniziert hatte. Ich suche dringend auch welche, die bereits geklagt haben. Es kann nicht sein, dass wir uns das gefallen lassen.

hoewa14 
Beitragsersteller
 04.03.2014, 20:48

Hallo, alles was ich bislang in Erfahrung bringen konnte deutet darauf hin, das Heyl, über wen auch immer, sich Titel der Postbank "besorgt" oder bekommt. Alles was der veranlasst, gehat an der Postbank "vorbei". Die hält sich komplett daraus. Man kann die Postbank ruhig anschreiben, das verläuft einfach im Sande. Heyl hat da offensichtlich absolut freie Hand. A b e r... es ist ja letztlich die "DEUTSCHE BANK" die das Sagen hat!!! Heyl hat sich in unserer Angelegenheit einen Titel besorgt, zu dem wir auch wohl zahlen wollen, a b e r es werden fortlaufend, im Tournus von 6 Monaten, Nachmeldungen bei der Schufa vorgenommen. Das wiederum verändert jeweils den Scor um ein Vielfaches bis nahezu Null... Das kann- und darf so nicht richtig sein... Welche Klage wird- oder wurde denn geführt?
Gruß

Habe auch so eine Forderung bekommen. Unten seht Ihr den Wiederspruch, den ich geschrieben habe (Einschreiben Einwurf). Damit war die geschichte innerhalb 1 Woche erledigt.

Rechtsanwalt

Ralf Heyl

Postfach 1563

 

50332 Hürth

                                                                                                       XXXXX, den 03.02.2019

 

 

 

 

 

 

Betreff: Aktenzeichen XXXXXXXXXX

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit lege ich Wiederspruch gegen Ihre Forderungen vom xx.xx.xxxx ein und weise diese als unbegründet zurück.

Ich erhebe Verjährungseinrede und mache geltend, dass die Forderung nach der Rechtsprechung des BGH verwirkt ist.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

XXXX XXXX