Muss dem Arbeitgeber ein ärtzliches Attest vorgelegt werden, wenn dieser einen Verdacht auf Alkoholsucht hat?
Ein Arbeitnehmer wurde vermehrt bei der Arbeit mir Alkoholfahne angetroffen. Der Arbeitgeber verlangt daraufhin eine ärztliche Bescheinigung über eine Alkoholsucht. Kann der Arbeitnehmer die Vorlage einer solchen Bescheinigung verweigern und wenn ja, warum?
9 Antworten
Klar kann der Arbeitgeber ein Attest verlangen, sofern der AN an sicherheitsrelevanten Maschinen etc. arbeitet. Der AN kann das auch veweigern, mit der Kündigungsfolge, wie hier schon oft erklärt..... ABER
ein Attest, in dem bestätigt oder widerlegt werden soll, ob eine Alkoholabhängigkeit vorliegt? Sorry, aber diese Diagnose kann man so ohne weiteres nicht stellen, Abhängigkeit zeigt sich auf keinem Röntgenbild o.ä. Und außerdem: Was hilft's denn? Schließlich hat jeder Mensch in Deutschland noch das recht, sich zu Tode zu saufen, oder nimmt irgendwer an, der AN geht dann freiwilliger auf Entgiftung und Langzeittherapie???
Das geht den AG nichts an, außer der AN bedient Maschinen, und gefährdet somit andere.
Er kann ihn zum Betriebsarzt schicken zwecks Tauglichkeitsprüfung.
Dann meinst Du man kann jeden Tag mit solchen Ausdünstungen zur Arbeit gehen, wenn man am Schreibtisch sitzt - mit Publikumsverkehr. Der Betrieb wird dann wohl schnell pleite machen.
Schon mal was von Fürsorgepflicht des AG gehört?
Ein Arbeitnehmer wurde vermehrt bei der Arbeit mir Alkoholfahne angetroffen.
Da dies nicht unbedingt auf Abhängigkeit hinweist, kann der Arbeitgeber durchaus die Kündigung aussprechen.
Wenn die Sucht nachgewiesen wird, sieht das evtl. anders aus.
Da das die Arbeitssicherheit betrifft, kann er das nicht verweigern. Außer er ist auch bereit, das beschäftigungsverhältnis aufzugeben.
Klar kann der Arbeitnehmer verweigern. Und der Arbeitgeber kann kündigen.
Kein Arbeitgeber kann einen Arbeitgeber wegen einer Suchtkrankheit kündigen. Nur aus den Folgen daraus. An der Behandlung kann und wird er sich nicht beteiligen. Eine Kur ist sehr teuer!
Wenn in einem Betrieb Alkoholverbot besteht, dann kann durchaus gekündigt werden.
Richtig, das ist aber eine Folge der Sucht. Einen trockenen Alkoholiker kann man nicht kündigen nur weil er krank ist.
Wovon redet Ihr überhaupt? Nirgends steht "Kündigung wegen Alkoholkrankheit"?
;-)
wo sie Recht hat, hat sie Recht ;-))
Eben, hier wurde in der Frage nicht von 'wegen Alkoholsucht. Kundigen' geredet, sondern von 'kundigen wenn kein Atteste.
Und das geht sehr wohl . Auf eine Krankheit kann der AG ggf. Rücksicht nehmen. sieht einfach nur nach All im Dienst aus, stellt man sich selbst ein Bein zu
Ein trockener Alkoholiker hat aber auch keinen Alkoholatem.
mh, da bin ich nicht so sicher, aber kündigen wg einer Alkoholsucht ist nicht so einfach, m.W. muß der AG da erst mal die Entziehungskur mitfinanzieren.