Kann ich die Kirchensteuer zurückverlangen?

5 Antworten

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Da ist ganz offensichtlich die Lohnabrechnung schiefgelaufen, und anscheinend nicht zum ersten Mal. Also hin zum Lohnbüro und richtigstellen. Die machen dann eine Nachberechnung. Wenn du es nicht allzu eilig hast, reicht es auch, wenn du die Einkommensteuererklärung entsprechend abgibst.

Von wem möchtest Du das Geld denn haben?

Wenn es um Arbeitslosengeld geht, das wird, ob Du in der Kirche bist oder nicht, generell von jedem Arbeitslosengeld abgesetzt. Wurde deswegen sogar schon geklagt ohne Erfolg.

Edgecrusher 
Beitragsersteller
 01.04.2010, 17:03

Ne, kein Arbeitslosengeld. Bin Festangestellter....Bekomme ich die nicht vom Finanzamt? Schließlich habe ich diese ja zu unrecht bezahlt!? :-(

amdros  01.04.2010, 17:04
@Edgecrusher

Achso, dann müßte es Dir doch Deine Firma zurückerstatten. Mußt es in der Lohnrechnung ansprechen

Edgecrusher 
Beitragsersteller
 01.04.2010, 17:06
@amdros

Hmm, ok, werde es man ansprechen...Danke dir

Wir haben hier in Deutschland eine etwas seltsame Konstruktion:

Manche müssen keine Kirchensteuer zahlen, obwohl sie getauft ist. Andere müssen Kirchensteuer zahlen, auch wenn sie nicht getauft sind.

Schuld daran ist der Vermerk auf der Lohnsteuerkarte. Der Vermerk hier ist die rechtliche Grundlage. Was da drauf steht, das zählt, ob man getauft ist oder nicht.

Ist denn auf deiner Lohnsteuerkarte ein Kirchensteuermerkmal eingetragen? Dann bist du auch kirchensteuerpflichtig, so lange du nicht nachweisen kannst, dass die Eintragung falsch ist.

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Wenn du nachweist, dass die Kirchensteuer zu Unrecht einbehalten wurde, kannst du sie selbstverständlich zurückfordern.

Edgecrusher 
Beitragsersteller
 01.04.2010, 17:11

Ok...Auf der Lohnsteuerkarte ist nichts eingetragen. Ist ja eigentlich ne Sauerei. Aber auch mein Fehler, dass ich das erst so spät gemerkt habe

bibumeier  01.04.2010, 17:15
@Edgecrusher

Bei den aktuellen Abrechnungen kann das das Lohnbüro ändern, die alte Kirchensteuer holst du dir über die Einkommensteuererklärung zurück.

entweder du regelst das über die lohnbuchhaltung(der würde ich eh mal bescheidgeben) oder mit der steuerereklärung! lg malli