Kirchenaustritt vorm Wechsel des AG?
Moin moin,
und zwar trete ich jetzt nach meiner Ausbildung zum 1. Juli bei einer neuen Firma an. Natürlich wurde ich gefragt welcher Konfession ich angehöre.
Da ich evangelisch getauft bin, habe ich das auch so im Formular des neuen Arbeitgebers angegeben. Ich möchte jetzt allerdings austreten.
Der Austritt wäre laut Quellen dann zum 1. Juli (nächster Montat vom Antragsdatum). Also zeitgleich mit dem Antritt beim neuen Arbeitgeber.
Sollte ich mich nun im Nachhinein beim neuen Arbeitsgeber melden, weil im Formular "ev" steht? Ich weiß dass das Amt den Arbeitgeber automatisch benachrichtigt, aber irgendwie finde ich meine Lage sehr unklar wie es ablaufen wird.
Mein Hauptgedanke ist nur, ob es nicht nervig/doof ankommt, wenn ich schon vor Antritt solche Aufgaben mitbringe und ob ich nicht lieber warten sollte mit dem Austritt. Ich möchte keinen negativen Eindruck beim AG machen.
Was meint ihr? Kennt ihr euch aus und würdet ihr lieber warten?
3 Antworten
Hi, normalerweise übermittelt das Finanzamt die Information automatisch an den Arbeitgeber, dauert aber oft 1-2 Monate Bearbeitungszeit (zu viel gezahlte Kirchensteuer kann man sich dann üebr die Steuererklärung zurückholen)
Würds also erstmal so weiter laufen lassen und dann vielleicht nach einem Monat bei der Buchhaltung nachfragen ob sie die Info erhalten haben :) (Sicherheitshalber)
Sehe ich genauso!
Wieso unnötig Kirchensteuer zahlen? Also besser heute austreten als morgen
normalerweise übermittelt das Finanzamt die Information automatisch an den Arbeitgeber,
Nein, der Arbeitgeber muss selbst aktiv werden und die Steuerabzugsmerkmale, zu denen auch die Religionszugehörigkeit gehört, abfragen.
Ich hab damals vor dreißig Jahren beim Amt so eine Art Quittung bekommen und die dann einfach beim Personalbüro reingereicht. Da war niemand genervt, die haben einfach mit dem Kopf genickt und es verbucht.
Das haben die dann wohl gemacht, ich kann mich nicht daran erinnern. Ist aber auch lange her.
Austreten kann man immer. Da gibt es keine Termine.
Man braucht heutzutage wegen fast jedem Pups einen Termin bei Bürgerämtern/Standesämtern
Vor 30 Jahre gab es noch Lohnsteuerkarten. Bei einem Kirchenaustritt musste diese geändert werden. Eine Vorlage beim Personalbüro reichte nicht aus.