alter arbeitgeber schickt lohnzettel nicht?
hallo miteinander mein alter arbeitgeber schickt meine lohnzettel nicht an das finanzamt trotz mehrfacher erinnerung von mir.
was kann man da machen ? passiert ihm überhaupt was wen er es nicht schickt?
Warum sollte dein alter AG denn deinen Lohnzettel ans Finanzamt senden?
schau oben steht da am bild
4 Antworten
Ganz ruhig.
Zum einen war wie bereits gesagt bis heute Zeit.
Schaue in 1-2 Tagen noch Mal und es wird da sein.
Aber:
Kein Stress mit der Erklärung, vor ende März wird das Jahr 2021 seitens des Finanzamtes noch nicht veranlagt werden
1. Für 2021?
2. Jede Steuererklärung ist anders, jeder Bearbeiter/Dienststelle arbeitet anders bzw. Hat einen anderen Arbeitsvorrat
Das Finanzamt bringt deinem Arbeitgeber schon dazu, die Lohndaten elektronisch zu übermitteln. Da haben die genug Zwangsmaßnahmen, um diesen dazu zu bewegen.
Da der Arbeitgeber aber bis zum 28.2, also bis heute, Zeit hat, darf er diese Frist natürlich auch ausreizen. Das ist nicht verboten.
Das gilt für das deutsche Steuerrecht
ok aber morgen muss das finanzamtes es haben oder
Ja, wenn er schlau ist, sollte es bis heute beim Finanzamt sein Wenn nicht, kümmert sich das Finanzamt selbst um seine fehlende Übermittlung. Das ist nicht dein Problem.
Meine Angaben galten für das deutsche Steuerrecht. Auf deinem Bild ist eine .at Adresse zu sehen, dass ich davon ausgehe, dass es um das Recht in Österreich geht. Wie es da geregelt ist, kann ich leider nicht sagen.
ja tut mir leid habe ich vergessen zu erwähnen aber soweit ich weiß haben die auch bis 28 feb. zeit
Dein alter Arbeitgeber musst dir den Lohnzettel geben, aber nicht dem finanzamt.
schau oben steht am bild lohnzettel
Der (alte) Arbeitgeber ist gem. § 41b EStG verpflichtet, dem Finanzamt die Jahreslohndaten elektronisch zu übermitteln bis zum 28.02.
das ist aber nicht der lohnzettel :)
Warum sollte der AG die Lohnzettel ans Finanzamt schicken? Das Finanzamt hat damit nichts zu tun.
schau oben steht am bild
Weil er dazu nach § 41b EStG verpflichtet ist, die Daten an das Finanzamt elektronisch zu übermitteln bis zum 28.02. des Folgejahres
meine tante hat den steuerausgleich schon bekommen obwohl wir es gleich abgegeben haben deswegen
mfg