Jobcenter verlangt Einkommensbescheinigung. Was ist das genau?

11 Antworten

Waren diese 408 Euro brutto wie netto für Dich?

Fordere den ehemaligen Arbeitgeber dazu auf, Dir eine korrekte Lohnabrechnung vorzulegen.

Frage einmal ( persönlich oder schriftlich ) beim Finanzamt an, ob eine elektronische Einkommensmeldung erfolgt ist und ob Du einen entsprechenden Nachweis darüber bekommen kannst.

Desweiteren kannst Du bei der Minijobzentrale nachfragen, ob Du während der genannten Tage X dort angemeldet warst.

Und meine Hochachtung vor Dir, dass Du es durchgesetzt hast dieses missbräuchliche Probearbeiten im Nachhinein bezahlt zu bekommen.

herzilein35  10.07.2018, 09:53

Wieso missbräuchliche Probearbeiten. Bis eine Woche kostenlos ist normal. Praktikum von zwei Wochen auch. Probearbeit heist nicht Einstellung!

Dein Vater bzw.du hätten das ganze vorher dem Jobcenter melden ( Mitwirkungspflicht ) müssen, die Einkommensbescheinigung muss dir dein ehemaliger AG - ausstellen und das Jobcenter möchte auch noch einen Nachweis über den Erhalt des Einkommens, also z.B. einen Kontoauszug aus dem der Eingang ( Zuflussprinzip ) des Einkommens hervorgeht !

Wenn es dir Bar ausgezahlt wurde, dann hast du doch sicher einen Beleg darüber, denn diesen möchte das Jobcenter dann auch sehen oder in Kopie haben, um so den Monat der Anrechnung feststellen zu können.

Nun kommt es darauf an ob du diese 408 € Brutto = Netto ausgezahlt bekommen hast, oder ob das Bruttoeinkommen höher lag und noch Sozialabgaben abgeführt worden, denn dann würde sich dein Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll erhöhen, dieser berechnet sich nämlich aus dem Bruttoeinkommen.

Das wären dann zunächst 100 € Grundfreibetrag vom Brutto, dann kämen von 100 € - 1000 € Brutto 20 % und ab 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Hättest du also angenommen 500 € Brutto verdient, dann läge dein Freibetrag bei 180 €, diese werden dir theoretisch von deinen 408 € Netto ( ausgezahlten Betrag) abgezogen und würden 228 € anrechenbares Erwerbseinkommen ergeben, zumindest diesen Betrag würde das Jobcenter dann zurückfordern.

Wenn du nur 408 € Brutto hattest und diese dann ohne Abzüge bekommen hast, dann läge dein Freibetrag bei 100 € Grundfreibetrag + 20 % von den übersteigenden 308 € = 61,60 €, gesamter Freibetrag 161,60 €.

Das anrechenbare Einkommen würde dann bei min.246,40 € liegen.

Kannst dann froh sein wenn nicht noch eine Strafanzeige wegen Betrug auf dich zukommt, dass könnte dann extra noch mal Geld kosten.

herzilein35  10.07.2018, 09:59

Wegen einer Woche Probearbeit bekommt man ein Geld, was auch eigentlich nicht ausgemacht war. Sie oder er forderte aber das Geld, weil sie/er sauer war anschließend nicht eingestellt worden zu sein. Mehr war nicht!

isomatte  10.07.2018, 12:01
@herzilein35

Das ändert doch aber nichts an der Mitwirkungspflicht und an der zu Unrecht bezogenen Leistung, weil nun einmal Einkommen erzielt wurde, dass bis auf den Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll auf ihren Bedarf angerechnet wird !

herzilein35  10.07.2018, 12:58
@isomatte

Ja das wollte ich auch nicht sagen und da hast du recht. Was ich nur dreist finde wegen Rache auf Nichteinstellung mal die eine Woche bezahlen zu lassen

isomatte  10.07.2018, 17:53
@herzilein35

Ich kann mir nicht vorstellen das ein AG - etwas zahlt wenn er nicht muss, es sei denn es geht vors Arbeitsgericht und da findet dann ein Vergleich statt, eine Probearbeit muss meines Wissens nämlich nicht vergütet werden !

Warum also sollte dann der AG - hier über 400 € zahlen ?

herzilein35  10.07.2018, 18:33
@isomatte

Weil er erpresst wurde vermute mal es ging freiwillig. Steht ja oben Probearbeit für 6 Tage

isomatte  10.07.2018, 18:54
@herzilein35

Mit was sollte der AG - denn erpresst worden sein, wenn doch nur eine Probearbeit vereinbart war, die laut Gesetzt nicht vergütet werden muss ?

herzilein35  10.07.2018, 18:55
@isomatte

Anscheinend hat er sich ja genötigt gefühlt, sonst wäre er der Forderung der FS nicht nachgekommen. Keiner bezahlt mal für 6 Tage über 400 Euro

isomatte  10.07.2018, 18:58
@herzilein35

Ich hätte da nichts gezahlt, wenn keine Pflicht dazu bestehen würde, da könnte ja jeder der nach einer Probearbeit nicht eingestellt wird eine Vergütung verlangen, wo kämen wir denn da hin !

Dentox2475 
Beitragsersteller
 12.07.2018, 17:33
@isomatte

@herzilein35 es waren insgesamt 46 Arbeitsstunden. Das hat nichts mehr mit Probearbeit zu tun. Erpressen wäre Illegal und finde es eine Frechheit mir etwas zu Unterstellen ohne mich zu kennen. Ich habe den Arbeitgeber lediglich aufgefordert und die Rechtliche Situation erklärt was ja wohl mein gutes Recht ist. Mit Rache hat das nichts zu tun. Ausgemacht waren 2-3 Tage Probearbeit und nicht 46h Vollgaß.

Dentox2475 
Beitragsersteller
 12.07.2018, 17:38
@isomatte

Ich hatte dem Jobcenter bevor ich angefangen habe, mitgeteilt das ich das machen werden. Dann wurde mein Sachbearbeiter im letzten halben Jahr 3x gewechselt. Der aktuelle Betrag sind 275€ die ich zurück zahlen muss. Ich bezweifel das ein Arbeitgeber sich erpressen lässt ... ich habe ihm keine Waffe an den Kopf gehalten sondern lediglich erklärt das es sich bei meiner Beschäftigung nicht mehr um eine Probearbeit gehandelt hatte und ich gerne diese Zeit vergütet haben wollen würde.

Dentox2475 
Beitragsersteller
 12.07.2018, 17:40
@Dentox2475

PS: Ich habe nachdem Gesetz gehandelt und der Arbeitgeber hat zwei Monate darauf angefangen Geschichten rum zu erzählen wie z.B. ich hätte Dokumente gefälscht etc.

Ich kann dazu nur sagen - so wie ich es mit bekommen habe ist der Arbeitgeber dafür bekannt Jugendliche bzw. junge Erwachsene als Probearbeiter einzuteilen um Geld zu sparen (als ich dort gearbeitet habe waren vor Ort noch weitere Probearbeiter & Praktikanten)

isomatte  12.07.2018, 18:34
@Dentox2475

Dann ist es doch gut wenn du es vorher gemeldet hast, dann gibt es ja auch keine Probleme, habe ich ja auch nicht behauptet das du ihn erpresst hast, wenn nur 2 - 3 Tage ausgemacht waren und du dann das doppelte gearbeitet hast, dann steht dir auch eine angemessene Vergütung zu !

Bekommt dein Vater denn für dich noch Kindergeld bzw.hat er es in der Zeit deiner Tätigkeit bekommen ?

Wenn nicht, dann verstehe ich die Forderung von 275 € nicht, denn dann hättest du ein höheres Einkommen haben müssen.

Waren diese 408 € Brutto = Netto ohne Abzüge, oder hast du Brutto mehr als 408 € gehabt und dann nur 408 € ausgezahlt bekommen ?

Bei 408 € Brutto = Netto wären es nämlich nur 246,40 € anrechenbares Einkommen gewesen.

Wenn ich so weiter darüber nachdenke,

Jmd, der Zum Probearbeiten kommt, meldet man normal nicht an die MiniJob Zentrale, denn es ist ja kein MiniJob. Die Steuerdaten bekommt man auch erst, wenn man denjenigen fest einstellt.

Ich vermute, dass du den Inhaber mit deiner Dreistigkeit so unter Druck gesetzt hast, das er von seinem privaten Geld dir irgendwann was gegeben hat. Da gibt es natürlich keinen Einkommensnachweis, denn das ist kein Einkommen sondern erpresstes Geld. Der Arbeitgeber hat dir für deine Tätigkeit nie einen Lohn angeboten, es bestand kein Arbeitsverhältnis.

Er hat dir irgendwann Geld gegeben, damit du endlich Ruhe gibst. Dieses Geld musst du ehr als Schenkung bei der Arge angeben. Wobei Schenkung sehr nett formuliert ist. In meinen Augen ist das erpresst

Wenn die Bäckerei das offiziell gemacht hätte, müsstest du eine Abrechnung erhalten haben.

Wenn du diese nicht bekommen hast, dann hast du schwarz gearbeitet.

Also fordere die Bescheinigung an, kannst du ja auch schriftlich machen, wenn du nicht persönlich mit denen sprechen willst.

Wenn du keine bekommst, dann melde das dem Jobcenter.

Rede mit deinem Berater darüber. Du kannst deinen Ex-Betrieb trotzdem anschreiben, dass sie dir für die Zeit, die sie bezahlt haben, eine Abrechnung zuschicken sollen.