Kindeswohlgefährdung- wie kann man im folgenden Fall sowas nachweisen?
Nehmen wir an, die Mutter schlägt die Kinder regelmäßig, brüllt sie ständig an und beleidigt diese ständig vulgär bei jedem "Fehlverhalten", sie ist generell aggressiv und impulsiv. Die Kinder sind aber zu jung ( 2 und 3 Jahre) um auszusagen und sprechen noch kein Deutsch, sondern eine Fremdsprache. Wie kann der Vater dem Jugendamt, der Polizei und dem Familiengericht diesen Sachverhalt nachweisen?
Reicht das vorliegende Material aus? Oder sind diese Aufnahme und "Beweise" nicht verwertbar?
- Videoaufnahmen vom Kind wie es in einer Fremdsprache mehrmals erzählt und genau schildert, wie und womit es von der Mutter geschlagen wurde
- Videoaufnahme vom blauen Fleck der durch die Schläge entstanden ist ...
- Tonaufnahme der Mutter (ohne Genehmigung) wo sie zugibt das Kind geschlagen zu haben und dem Kind in dieser Tonaufnahme weitere Schläge androht wenn
- Zeugenaussage der Großeltern, die 2 Mal gesehen haben wie das Kind (3 Jahre alt) geschlagen wurde. Die Großeltern und der Ehemann sprachen mit der Mutter darüber, sie lehnt jedes Einmischen "in den eigenen Angelegenheiten" ab
- Zeugenaussage eines guten Freundes, der bestätigen kann dass die Mutter die Kinder ständig anbrüllt und sehr rau mit ihnen umgeht. Er auch auch einen Wutanfall der Mutter bezeugen, den am Telefon gehört hat.
Mehr ist leider nicht vorhanden! Ich habe von vielen gehört, dass sich Behörden für solche Aufnahme nicht interessieren. Man macht sich sogar strafbar. Zudem dürfen diese Aufnahme nicht alt sein. Der Vater sammelt seit dem die Mutter jegliche Gespräche abgelehnt hat seit ca. 2 Monaten belastendes Material
Vater möchte sich trennen und das alleinige Sorgerecht beantragen!
Er hat zeitnah einen Termin bei einer Familienanwältin
7 Stimmen
3 Antworten
dein videomaterial ist nicht verwertbar, dass kannst du genauso gut löschen. die mutter würde einfach sagen du beeinflusst die kinder und sie sagen dir das zum gefallen. aufnahmen der km ohne ihre einwilligung hast du sofort zu löschen, du hast dich damit strafbar gemacht und sie kann dich anzeigen. du hast drei leute die sagen sie hätten selbst gesehen und gehört, die km bringt das doppelte die sagen das gegenteil - somit sind die aussagen dieser leute nichts wert und werden auch nicht gehört.
der einzige nachweis sind atteste von ärzten
- aus meiner täglichen arbeit 2. wenn die mutter das sagt und beweise hat, dann hast du ein großes problem
- in welchem Bereich arbeitest du? 2. es liegen keine Beweise gegen den Vater vor, er schlug nie seine Kinder, die Mutter ist diejenige die ständig schlägt. 3. Apropos Zeugen organisieren, sie wurde tatsächlich mehrmals gesehen bei den Großeltern und in Anwesenheit eines Bekannten Zuhause. 4. wie soll man sowas sonst dokumentieren oder beweisen?
wie gesagt in einem verfahren vor dem familiengericht keine rolle, da dort ständig die größten räuberpistolen gehört werden. du nimmst deine zeugen und sie nimmt ihre. aussagen des kindes in dem alter wird als manipulation gewertet von deiner seite und somit helfen dir nur klare beweise in form von attesten eines arztes der die verletzungen dokumentiert hat, anzeigen bei derpolizei, vergangene urteile. videoaufnahmen ohne einwilligung der km kannst du löschen, aufnahmen von der km sogar sofort, sonst kann sie strafanzeige gegen dich stellen.
Der vater sollte sich an dAs jugendamt wenden
Das Jugendamt ist kein Gericht. Schon Richter sind überfordert, 100 Prozent objektiv zu sein. Jugendämter brauchen das noch nicht mal. Da gibt es keine feststehenden "Beweisverwertungsregeln".
meinst damit dass das JA das Material nicht sichten wollen würde?
Das Jugendamt besteht aus MENSCHEN. Das Amt tut übrhaupt nichts. Sondern Menschen.
Und die sind keine Juristen, sondern i.d.R. Sozialarbeiter. Oder Verwaltungsbesamte.
ich meine ja die Mitarbeiter des JA.
Die tun das, was sie für nötig halten.
ok , 1. woher hast du diese Erkenntnisse? und 2. wenn die Mutter bei Vorlage eines Attest sagt, der Kindsvater ist der Täter?