Kindeswohlgefährdung- wie kann man im folgenden Fall sowas nachweisen?

mit dem vorhandenen Material kann man arbeiten 86%
das Material ist nicht verwertbar 14%

7 Stimmen

3 Antworten

das Material ist nicht verwertbar

dein videomaterial ist nicht verwertbar, dass kannst du genauso gut löschen. die mutter würde einfach sagen du beeinflusst die kinder und sie sagen dir das zum gefallen. aufnahmen der km ohne ihre einwilligung hast du sofort zu löschen, du hast dich damit strafbar gemacht und sie kann dich anzeigen. du hast drei leute die sagen sie hätten selbst gesehen und gehört, die km bringt das doppelte die sagen das gegenteil - somit sind die aussagen dieser leute nichts wert und werden auch nicht gehört.

der einzige nachweis sind atteste von ärzten

0109988 
Beitragsersteller
 21.08.2021, 23:47

ok , 1. woher hast du diese Erkenntnisse? und 2. wenn die Mutter bei Vorlage eines Attest sagt, der Kindsvater ist der Täter?

lance837  22.08.2021, 10:01
@0109988
  1. aus meiner täglichen arbeit 2. wenn die mutter das sagt und beweise hat, dann hast du ein großes problem
0109988 
Beitragsersteller
 22.08.2021, 22:20
@lance837
  1. in welchem Bereich arbeitest du? 2. es liegen keine Beweise gegen den Vater vor, er schlug nie seine Kinder, die Mutter ist diejenige die ständig schlägt. 3. Apropos Zeugen organisieren, sie wurde tatsächlich mehrmals gesehen bei den Großeltern und in Anwesenheit eines Bekannten Zuhause. 4. wie soll man sowas sonst dokumentieren oder beweisen?
lance837  23.08.2021, 10:37
@0109988

wie gesagt in einem verfahren vor dem familiengericht keine rolle, da dort ständig die größten räuberpistolen gehört werden. du nimmst deine zeugen und sie nimmt ihre. aussagen des kindes in dem alter wird als manipulation gewertet von deiner seite und somit helfen dir nur klare beweise in form von attesten eines arztes der die verletzungen dokumentiert hat, anzeigen bei derpolizei, vergangene urteile. videoaufnahmen ohne einwilligung der km kannst du löschen, aufnahmen von der km sogar sofort, sonst kann sie strafanzeige gegen dich stellen.

mit dem vorhandenen Material kann man arbeiten

Der vater sollte sich an dAs jugendamt wenden

Das Jugendamt ist kein Gericht. Schon Richter sind überfordert, 100 Prozent objektiv zu sein. Jugendämter brauchen das noch nicht mal. Da gibt es keine feststehenden "Beweisverwertungsregeln".

0109988 
Beitragsersteller
 19.08.2021, 23:36

meinst damit dass das JA das Material nicht sichten wollen würde?

DocPsychopath  19.08.2021, 23:37
@0109988

Das Jugendamt besteht aus MENSCHEN. Das Amt tut übrhaupt nichts. Sondern Menschen.

Und die sind keine Juristen, sondern i.d.R. Sozialarbeiter. Oder Verwaltungsbesamte.

0109988 
Beitragsersteller
 19.08.2021, 23:38
@DocPsychopath

ich meine ja die Mitarbeiter des JA.

DocPsychopath  19.08.2021, 23:39
@0109988

Die tun das, was sie für nötig halten.