Ein Vater entzieht der Mutter das Kind. Was kann man tun?

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die mutter sollte sofort zu einem anwalt für familienrecht gehen und sich dort über einen antrag auf einstweilige anordnung zur übertragung des alleinigen abr beraten lassen und diesen antrag durch den anwalt sofort ans gericht stellen. zeitgleich soll sie sich beim anwalt beraten lassen ob sie strafanzeige wegen kindesentziehung stellt und auch eine klage auf sofortige rückführung des kindes in den mütterlichen haushalt. beim einwohnermeldeamt sollte sie eine sofortige sperre erstellen lassen, damit der vater nicht die möglichkeit bekommt das kind umzumelden. unter umständen auch sofort das jugendamt einschalten um den vater an den tisch zu holen und zu klären das solche dinge die das abr betreffen gemeinsam zu klären sind und nicht im alleingang.

warum hat der vater das gemacht und welche gründe gibt er für den aufenthaltswechsel des kindes an? jedenfalls darf sie sich nicht fallen lassen und länger warten, da dann die bereits geschaffenen fakten mit jedem tag vertieft werden und vater irgendwann wirklich nur noch argumentieren braucht: kind wurde einbehalten u. die mutter war einverstanden damit. sie hat weder dagegen argumentiert noch dagegen geklagt etc. UND kind hat sich eingelebt in die neue situation. beratungsschein für einen anwalt gibts beim amtsgericht. im klagefall besteht die möglichkeit prozesskostenhilfe zu beantragen.

Scheinheilige84 
Beitragsersteller
 24.02.2011, 23:20

Danke sumba wenigstens eine(r) der ne richtige antwort parat hat und an die andern bzw an den herrn Ulenvater schon mal nachrichten gehört in den letzten monaten der eine vater vergewaltigt jahre lang seine kinder der andere entführt seine kinder ins ausland und bringt sich und die kinder um ... und dann aufregen wenn die männer ihren stempel weg haben und noch viel mehr was derzeit passiert wo der mann eine große rolle spielt was nicht dem kindeswohl entspricht macht doch mal eine danksagung an solche typen die machen es euch doch so schwer !!!! naja was solls unsere antwort die was bringt haben wir jetzt und jetzt kann ich ihr helfen !!!!

sumba  25.02.2011, 11:56
@Scheinheilige84

moment: was haben vergewaltigungen oder entführungen mit der von dir genannten situation zu tun? der vater hat erstmal das recht bei gsr das kind einzubehalten und bei sich leben zu lassen. dafür hat er nun mal das aufenthaltsbestimmungsrecht. ist mutter net einverstanden, dann kommt es zur klage, antrag auf einstweilige verfügung im eilverfahren. ob überhaupt zugunsten der mutter entschieden wird steht in den sternen. es kann auch alles so bleiben wie es jetzt ist, wenn keine gründe gefunden werden die gegen den vater als betreuenden elternteil sprechen. das sollte klar sein. das wären die schritte die ich gehen würde, ob sie immer klappen ist eine andere und sehr fragliche angelegenheit. der vater hat erstmal fakten geschaffen.

die eltern der kleinen sin beide grad mal 19 und 20 und er gibt sie ihr eben nicht zurück und sie meint halt das sie nix tun kann weil er das so darf

Barbara1971  21.02.2011, 00:35

Nein, das darf er nicht einfach!

Wenn er nicht mit sich reden läßt, das Jugendamt einschalten und die benachrichtigen notfalls sogar die Polizei, damit er das Kind rausgibt.

Wer von den beiden hat denn daas Aufenthaltsbestimmungsrecht?

sumba  22.02.2011, 22:07

beide da sie gemeinsames sorgerecht haben.

Da die Frauen in diesem Land vor dem Familiengericht in Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bisher bevorzugt wurden, müssen das schon sehr schwerwiegende Gründe sein. Hätte man mir das vorher glaubhaft bewiesen, was ich heute am eigenen Leibe erlebt habe, gäbe es zwei Menschen WENIGER auf der Welt bzw. hätten DIESE Mütter von mir kein Kind bekommen. - Wobei der Sohn wenigstens seine Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft erfüllt.


Wenn die Mutter drogensüchtig schwer alkoholabhängig und aggressiv und was weiß ich noch alles ist, erfüllt der Vater seine Fürsorgepflicht, wenn er sein Kind diesen kathastrophalen Zuständen nicht aussetzt, auch wenn das Jugendamt noch Jahre brauchen wird zu entscheiden. Bei mir hat es das Jugendamt in fünf Jahren nicht geschafft mein Kind vor dem SCHLIMMSTEN zu bewahren: Bösartigkeit bis zur Unmenschlichkeit unter Nutzung aller reichlich vorhandenen materiellen Mittel des NEUEN Beschälers. Was es beim Gericht abgab, waren 5 Sätze auf einer Halbseite, daß "ZUM KINDESWOHL ZU ENTSCHEIDEN SEI". ICH hatte das Jugendamt angerufen !!

dawala  21.02.2011, 23:15

Du schreibst mir Frau aus der Seele. Als wären ausgerechnet Frauen Heilige!!! Und Männer alle kriminell oder sonst was.

Ich würde da auch nicht unbedingt das Jugendamt einschalten. Das Personal ist überfordert, da oft genug zu wenig Zeit, zu viele Fälle. Aber auch wegen politischer Vorgaben. Die haben oft nichts mit Verstand zu tun. Schon gar nicht mit unserem Grundgesetz. Sonst würden wir nicht erst jetzt - dank Bundesverfassungsgericht - anfangen, uns an geltendes Recht zu halten. Von Gesetzes wegen.

Ulenvater2  22.02.2011, 00:08
@dawala

@DaWaLa: Danke für Schützenhilfe ! Bei mir fängt DIESE Woche ein neuer Lebensabschnitt an, nachdem ich begreifen mußte, daß (meine) Kinder mir keine Rechte einräumen, sondern ihrem PUREN Egoismus folgen. "Lass fahren dahin, sie haben's kein Gewinn" sagte Christus. Dabei würde ich lieber auf Moshe (Mose) hören und Abraham, die den Trick hatten, VIELE Kinder (ehelich) parallel in die Welt zu setzen, weil sich dann keine MONSTER mehr herausbilden können - der Bruder/die 3 Schwestern deckeln, bevor es dazu kommt. (Wie bei meiner Glaubensgemeinschaft).

letterdrinker  02.03.2011, 19:25
@Ulenvater2

Deine armen Kinder, die noch leben und Du vernichtest sie hier so.

Ulenvater2  05.03.2011, 07:23
@letterdrinker

@letterdrinker: Tatenlos muß ich zusehen, wie der Luxusdrang meiner Ex-Ehefrau [Lieblings-Zeitschrift GALA] in vielen tausend km Entfernung meine Tochter umbringt. Ich kann mir gut vorstellen, daß ich sie überlebe. Die Details gehen aber schon eher die Staatsanwaltschaft etwas an und ich denke nicht MEHR daran, all diesen kaputten Frauen NOCH MEHR Lebenszeit zu opfern. Das war die Empfehlung einer hochkultivierten weiblichen Sozialarbeiterin an mich, deren Rat ich NICHT angefordert hatte, sondern die ein Einstellungsgespräch führte - für Führungskräfte übrigens.

wen möglich, zuerst darüber gemeinsam reden und versuchen sich zu einigen. wenn das nicht geht: die polizei rufen und den fall beim familiengericht klären lassen. beide eltern haben bei gemeinsamen sorgerecht das recht und die pflicht, für das wohl des kindes zu sorgen, was zb. dadurch für die mutter nicht möglich ist. außerdem hat jeder sorgeberechtigte ein recht auf herausgabe des kindes, sprich, es darf der mutter nicht entzogen/vorenthalten werden. man kann versuchen, das alleinige sorgerecht zu beantragen. trennung oder scheidung allein ändern am sorgerechtsverhältnis nichts, wenn man zuvor verheiratet war.

sumba  25.02.2011, 12:05

und was soll die polizei tun? die werden hinweisen das gsr und gemeinsames abr vorliegt und sie keine handhabe haben. der vater ist im recht.