Unteraltszahlung in Bar?
muß ich den Kindesunterhalt meiner Tochter auf das Konto der Mutter überweisen oder spielt das keine Rolle . Ich zahle seit Jahren inBar mit Quittung und nun weigert sie sich plötzlich das Geld anzunehmen ohne ersichtlichen Grund und droht mit Jugendamt,ich möchte nicht überweisen sondern WEITER Bar zahlen .
7 Antworten
Grundsätzlich kann in bar gezahlt werden. Hierbei ist die Zahlung am Wohnsitz des Gläubigers zu bewirken, sprich das Geld ist dem Gläubiger zu bringen und nicht der Gläubiger muss es abholen.
Schwarze Asche? Was auch immer, wir leben im Zeitalter der bargeldlosen Geldtransfers, welche anerkannt sind. Rechtlich eine interessante Frage, auf die ich auch erst mal eine Antwort suchen müßte.
Wenn du seit Jahren bar zahlst, währe es so was wie anerkannte, betriebliche Übung. Wenn man das in diesem Fall überhaupt heranziehen darf.
Ürbrigens sagt dir das Jugendamt eines jeden Ortes auf telefonische Nachfrage sicherlich gerne, ob es sich seit Jahren um eine korrekte Zahlung handelt, oder ob nicht.
Bargeldzahlungen sind in Deutschland ja nicht verboten. Wenn di Zahlungen ordnungsgemäß quittiert werden, kannst du ja deine Erfüllung jederzeit beweisen.
Geldwäsche steht ja hier auch nicht im Raum, da du ja kaum 5.000 € Bargeld überreichst.
Wir leben in einem Zeitalter, wo Barzahlungen immer unueblicher werden und man kann heute verlangen, dass Geld generell ueberwiesen wird und nicht bar ausgezahlt. Die Kindesmutter ist da schon im Recht.
Fuer den Empfaenger von Kindesunterhalt hat das viele Vorteile. Barzahlung hinterlaesst immer den fahlen Beigeschmack von betruegen. Wenn was ist, z.B. der Vater nicht mehr oder nicht mehr voll zahlt, hat man das mit Kontoauszuegen in Nullkommanix belegt, auch dass nichts kam. Mit tausend Quittungen kann man nicht belegen, dass eine Zahlung ausblieb. DIe wird beim Amt auch keiner durchsehen wollen. Und man selbst muss auch immer den Ueberblick behalten, bei zig Quittungen auch nicht so leicht.
Es kommt auch vor, dass ein Vater behauptet, er haette gezahlt und als Kindsmutter steht man dann wegen Betrug schnell am Pranger beim Amt ohne Kontoauszuege. Und nicht zuletzt, da alles heutzutage abgezogen wird, braucht man das Geld auf seinem Konto und muss erst zur Bank rennen, um das Geld aufs Konto zu kriegen. Man hat es zu Hause rumliegen oder muss es durch die Gegend tragen, die Gefahr von Verlust ist groesser.
Nicht zuletzt, wenn man sich nicht eh regelmaessig trifft, weil die Tochter geholt wird, dann ist es laestig, sich mit dem Vater monatlich persoenlich treffen zu muessen.
EHrlich gesagt, ich wuerde barzahlung auch nicht akzeptieren, weil es in mein Lebenskonzept nicht mehr passt. Ich hasse es, viel Bargeld zu Hause zu haben oder rumschleppen zu muessen und ich behalten nur mit Kontoauszuegen einen Ueberblick.
Sie koennte auch beim Jugendamt eine Beistandschaft errichten und das Geld ueber diese laufen lassen, dann muesstest du das Geld beim Jugendamt aufs Konto einzahlen und die ueberweisen es dann weiter. Wenn du absolut auf Barzahlung bestehst, warum gehst du denn nicht einfach auf ihre Bank und zahlst es dort persoenlich ein, das geht ja auch.
mal angenommen sie muß regelmäßig von ihrem Konto was bezahlen wie z.B. Miete. Da müsste wenn sie nur Bares hat erst zur Bank und Einzahlung machen. Diesen Aufwand kann sie sich sparen wenn du ihr den Betrag überweist
Das ist Unsinn. Sie muss ja für den täglichen Bedarf auch Bargeld haben. Kann also ihre anderen Mittel einfach auf der Bank lassen, um ihren regelmäßigen Verpflichtungen nachzukommen. Außerdem kann sie auf ihr eigenes Konto jederzeit kostenlos einzahlen.