Kindesentzug durch Jugendamt - Unterbringung bei Verwandten
Hallo,
gestern waren Mitarbeiter vom Jugendamt bei meiner Schwester und haben ihren Sohn (3 Jahre alt) mitgenommen. Grund war, dass ihre Wohnung, was Ordnung und Sauberkeit betrifft, in sehr schlechtem Zustand war. Dazu ist zu sagen, dass meine Schwester bereits seit längerer Zeit vom Jugendamt betreut wird, eben wegen der Wohnung. Scheinbar hat sie aber in letzter Zeit nicht mehr richtig mit dem JA zusammen gearbeitet, was wohl auch ein Grund für die Herausnahme des Kindes ist.
Nun zu meinen Fragen: Sowohl ich, als auch die Mutter des Kindes haben gestern, als die Mitarbeiter des JA da waren, darum gebeten, dass ich denn Kleinen vorläufig aufnehme. Dies wurde von den JA-Mitarbeitern verweigert. Ist das zulässig? Wann kann meine Schwester damit rechnen, ihr Kind wieder zu bekommen bzw. wann könnte der Kleine vielleicht zu mir kommen?
Ich kann das Vorgehen des Jugendamtes nicht ganz nachvollziehen, da die akute Kindeswohlgefährdung ja abgewendet wäre, wenn das Kind bei mir ist. Außerdem ist es ja wohl eher im Sinne des Kindes, wenn es zu vertrauten Personen kommt, oder?
7 Antworten
Hallo DeeCee1982, die von dir angestrebte "Verwandtenpflege" (also die Aufnahme eines Kindes von einer Person, die dir extrem nahe steht) ist die schwerste Form der Dauerpflege, weil du hier immer eine Gratwanderung hast zwischen dem (immer an erster Stelle stehenden) Kindeswohl und den Wünschen deiner Schwester. Wenn Deine Schwester soweit ist und ihr Fehlverhalten einsieht und anfängt gemäß dem Kindeswohl zu handeln (also auch mit den Pflegeeltern kooperiert) würde das JA eher eine Entscheidung zu deinen Gunsten fällen. Dir fehlt im Moment einfach noch der Abstand dazu, und das JA hat sicherlich Angst, das hier noch viele familiiäre Konflikte vor dem Kind ausgetragen werden, Stell dir einfach nur mal vor, deine Schwester kommt ständig bei dir vorbei, will den Kleinen sehen, wie kann das Kind zur Ruhe kommen? Wärst du in der Lage , sie abzuweisen?
Schön, dass es sich so aufgelöst hat! Ich wünsch Euch alles Gute :-)
Kommt darauf an, wie alt du bist, hast du einen festen Arbeitsplatz und in was für Verhältnissen du lebst. wahrscheinlich hält dich das Jugendamt auch nicht geeignet zur Erziehung des Kindes. warum hast du deiner Schwester nicht VORHER geholfen? Wahrscheinlich ist es für das Kind so das Beste
Ich lebe in gefestigten Verhältnissen (Festanstellung, gefestigte Beziehung, bin Ende 20, habe selbst ein Kind) und bei mir ist es sauber und ordentlich. Ich habe versucht, meiner Schwester im Rahmen meiner Möglichkeiten zu helfen, bin aber auch nicht weiter gekommen bei ihr... Ich habe gehofft, dass sie es mit Hilfe des JA schafft, Ordnung zu schaffen und zwischenzeitlich sah es auch gut aus. Was das Kind betrifft stand ich immer an ihrer Seite.
Du glaubst doch wohl nicht im Ernst dass sich noch irgendein Mitarbeiter bei den Jugendämtern von der Presse durchs Dorf jagen lässt wenn irgendein Journalist mal wieder ein verwahrlostes Kind aufgespürt hat?
Dein Schwesterherz sollte mal über einen längeren Zeitraum nachweisen das es zunächst ihr eigenes Leben im Griff hat, bevor sie wieder die Verantwortung für ihr Kind übernehmen kann. An Verwandte werden diese Kinder schon aus dem Grund nicht abgegeben weil nicht sichergestellt ist dass das Kind nicht doch irgenwann wieder bei einer Mutter landet die es wiederum verwarlosen lässt.
Das einzige was mir dazu einfällt ist, dass mir das Kind unendlich Leid tut. Ich möchte mir gar nicht vorstellen, was der Kleine jetzt durchmachen muss. Getrennt von seiner Bezugsperson und umgeben fremden Menschen in einer fremden Umgebung. Da wird eine Kinderseele zerstört, weil die Mutter es nicht schafft, mal ihre Bude aufzuräumen! Ich hoffe, er wird diesen Schock schnell verarbeiten und nie wieder aus seinem Umfeld herausgerissen. Wenn ich so etwas höre wird mir speiübel!
Im Sinne und zum Wohl des Kindes ist es immer bei seinen Eltern leben zu dürfen. Das JA entfernt nicht nur einfach so Kinder aus der gewohnten Umgebung, da müssen schon krasse Zustände herrschen. Du als Schwester legst es nur darauf an, das Kind selber zu bekommen, was ich gemein finde. Statt deiner Schwester zu helfen und sie zu unterstützen, wenn sie das nicht alleine schafft, willst du dir ihr Kind untern Nagel reissen, aus welchen Gründen auch immer... Die Kindesmutter wird ihr Kind sicher wieder zurück bekommen, wenn sie ihr Leben in den Griff bekommt. Dazu braucht es aber oft professionelle Hilfe und vorallem die Unterstützung der Angehörigen!
Das ist schon eine dreiste Unterstellung! Ich sehe schon, das die Fragstellerin im Rahmen ihrer Möglichkeiten versucht hat, ihrer Schwester zu helfen und eine Inobhutnahme zu vermeiden.
Ich will mir das Kind doch nicht unter den Nagel reißen. Wie kommt es, das dieser Eindruck entstanden ist? Ich denke nur, dass es besser ist für ihn (wenn er schon vorerst nicht bei meiner Schwester bleiben kann), dass er dann bei Menschen bleiben darf, die er mag und bei denen er gern ist, statt bei Fremden. Natürlich ist er bei seiner Mutter am Besten aufgehoben. Ich unterstütze sie, soviel ich kann, aber leider konnte ich ihr bei ihren Ordnungs-Problem nicht helfen...
Schade, dass ich hier so angefeindet werde!!!
Danke für deine Antwort! Mein Neffe war ein paar Wochen in einer Kurzzeit-Pflegefamilie. Dort hätte er aber nur 8 Wochen bleiben können und hätte dann zu den nächsten Fremden gemusst. Glücklicherweise konnten sich die Eltern (getrennt, mit geteiltem Sorgerecht) darauf einigen, dass der Kleine vorerst zu mir kann. Die Zustimmung des Kindsvaters war dabei die größte Hürde, aber wie gesagt, diese wurde genommen.
Es gab zwar auch Bedenken, dass meine Schwester ständig vor der Tür steht, aber die haben sich nicht bestätigt.. Da die Kindeswohlgefährdung vom Zustand der Wohnung ausging und nicht vom Kontakt mit der Kindsmutter, darf sie ihren Sohn an 3 Tagen pro Woche sehen. Die Wochenenden verbringt er bei seinem Vater, alles in Absprache mit dem Jugendamt.
Dass meine Schwester ihren Fehler so richtig eingesehen hat, sehe ich noch nicht ganz, aber sie arbeitet an sich. Demnächst entscheidet das Familiengericht, wie es weitergeht. Alle scheinen zuversichtlich, dass meine Schwester ihren Sohn unter strengen Auflagen wiederbekommt.