Kindeswohlgefährdung im Kinderheim?
Guten Morgen,
ich habe mal eine Frage bezüglich einer Kindeswohlgefährdung.
Die Tochter einer Bekannten lebt in einem Kinder- und Jugendheim. Aufgrund krasser Personalengpässe muss die Einrichtung nun über eine Woche geschlossen werden, sodass alle Kinder auf verschiedene Einrichtungen in und um die Stadt verteilt werden.
Das Jugendamt hat die Tochter meiner Bekannten extra in diese Einrichtung gesteckt, weil sie als konstant und sicher galt, und das Jugendamt nach genau so einer Einrichtung suchte, da sie schon viele Beziehungsabbrüche hinter sich hat.
Meine Frage:
Ist das Kindeswohl (geistig, seelisch) gefährdet, wenn die Kleene nun als 10 jährige in eine neue Einrichtung kommt, in der nur Jugendliche von 16 bis 19 sind?
10 Stimmen
6 Antworten
Ich finde diese Fragestellung mit der Abstimmung etwas seltsam. Wenn du hier das Kindeswohl rein auf geistige / seelische Auswirkungen beziehst ist die Sache in jedem Fall sehr ungünstig- aber die Jugendämter können ja auch nicht zaubern und müssen häufiger auch mal unliebsame Entscheidungen treffen. Solche Probleme sind aber oft nicht die Schuld des einzelnen Jugendamtes (auch wenn es einige Jugendämter gibt wo schlecht gearbeitet wird), sondern eher ein politisches. Viele Jugendämter und auch Heimeinrichtungen sind finanziell zu schlecht gestellt, die Mitarbeiter für die verantwortungsvolle Aufgabe völlig unterbezahlt. Ich habe selber im Heim und beim Jugendamt gearbeitet und habe heutzutage einen viel entspannteren Job, bei dem ich auch noch deutlich besser verdiene. Wenn du also einen Schuldigen für den konkreten Fall suchst musst du da auch die Politik im Blick haben.
Auch die großen Einrichtungen haben hohen Kostendruck und oft Personalengpässe. Ich war in einem Heim tätig, dass sich in Trägerschaft einer Landesbehörde befand und die Zustände waren da wirklich katastrophal. Ein Gericht dürfte da meines Erachtens keine Befugnis haben. Wenn man gegen die Entscheidung vorgehen will wäre der korrekte Weg zunächst Beschwerde bei der Fallführung des Jugendamtes, dann die Jugendamtsleitung und dann die Heimaufsicht, welche in der Regel beim Landesjugendamt sitzt. Inwieweit man die Entscheidung dann tatsächlich noch abwenden kann ist schwer zu beurteilen. Tatsächlich hatte ich in meiner Heimzeit exakt den gleichen Fall- zwei kleinere Kinder waren dann plötzlich / vorübergehend in meiner Jugendwohngruppe. Rechtlich dürfte das kaum zu beanstanden sein, zumindest für so einen kurzen Zeitraum. Ggf. interessiert sich aber auch die Lokalpresse für einen solchen Fall- und unter dem Druck der Öffentlichkeit sind dann doch schnell mal andere Lösungen möglich.
Das muss überhaupt nicht sein. Mädchen in dem Altern nehmen die Kleinen auch gerne mal unter ihre Fittiche.
Sonst wäre es ja auch verboten, Kinder nur mit den Eltern zusammen zu halten.
Nein. Eine Kindeswohlgefährdung ist eine echte akute Gefahr für das Kind und das herrscht in einem anderen Heim wohl nicht vor.
Das JA muss sich ja irgendwie zwecks den Personalengpässen eine Lösung finden.
In einem anderen Heim, mit den gleichen Betreuern geht es dem Kind immer noch besser, wie in dem Umfeld, aus dem man es heraus geholt hat.
Es ist nur vorübergehend und sie wird sicher nicht alleine in diese Einrichtung kommen.
Sie hat sicher wesendlich mehr darunter gelitten, dass ihre Eltern sie zwar in die Welt gesetzt haben, sie aber nicht fähig waren, sich um ihr Kind zu kümmern, denn Kinder lieben ihre Eltern, egal, was sie gemacht haben.
Die einzige Gefährdung wäre wenn die Jugendlichen mit der kleinen nicht klar kommen
Das kann schon sein. Aber nicht, weil da 16 -19jährige sind, sondern wegen dem erneuten Abbruch.
Aber man kann sich halt leider keine Erzieher backen.
Es ist ein Heim eines großen Trägers, der auch Alten- und Behindertenpflege betreibt (Be***l). Eine Kostenfrage dürfte es also nicht sein. Meinst du, da kann ein Gericht etwas machen?
Die kleine tut mir so leid... Wie verloren muss man sich fühlen. Mit 10 unter 16 bis 19 jährigen...