wie schreibe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde übers jugendamt?
hallo. Will mich über einen mitarbeiter des jugendamtes beschweren und gleichzeitig um das wechseln in ein anderes jugendamt bitten. Den Mitarbeiter interessiert das Wohl des Kindes nicht und er ist der Meinung ich muss mein Kind zum Vater schicken auch wenn das Kind nicht möchte. Er wollte bis jetzt das Kind noch nicht mal sehen oder mit ihm sprechen. Wie kann ich mich nun beschweren?
13 Antworten
Ein Typ! Dienstaufsichtsbeschwerden von unten bringen nicht viel. Was oft wirkt: Beschwerde bei der obersten Behörde einlegen, evtl. Ministerium. Von dort wird zwar mitgeteilt, dass man nicht zuständig ist. Leitet aber die Beschwerde grundsätzlich nach den unteren zuständigen Behörden weiter. Damit bringt man eine Reihe Dienstellen ans Laufen. Da diese geflissentlich wieder nach oben Stellung beziehen, wohl über müssen.
Bei einer Beschwerde in Zukunft ist man dann bekannt. Da Beamten so etwas nicht gerne haben (Arbeit), sind diese künftig vorsichtiger.
Beim Ministerium für Jugend und Soziales deines Bundeslandes: Gegen den Mitarbeiter UND den Amtsleiter und beantrage die Einleitung dienstrechtlicher Sanktionen!
Ich würde zum hiesigen Jugendamt gehen, ihnen die Situation schildern (auch mit dem weiten Weg) und dann darum bitten, dass sie das mit dem Jugendamt der anderen Stadt klären. Des weiteren gibt es auch so etwas wie betreuten Kontakt, das ist dann die Ausübung des Besuchsrechtes in den Räumlichkeiten des Jugendamtes im Beisein eines Jugendamtmitarbeiters. Der Kontakt zum Vater ist wichtig, und wenn es irgend geht, würde ich meinem Kind dazu raten, dann aber auch solche Kompromisse anbieten, damit es mit dem Vater auf neutralem, sicherem Boden reden kann.
LG
Wieselchen1
Ich würde doch mal versuchen, ein psychologisches Gutachten erstellen zu lassen. Wenn dieses aussagt, dass dem Jungen der Kontakt zum Vater nicht gut tut, dann wird der Richter u.U. zu Gunsten des Kindes entscheiden.
Aber zum hiesigen Jugendamt würde ich auf jeden Fall gehen und erst mal nur um Verlegung deiner Angelegenheiten dorthin bitten, mit der Begründung der Schwangerschaft und der weiten Wege.
danke werde ich machen.... ich hoffe es klappt auch...
Hallo sweetmama1602,
Wenn der Vater das Kind nicht sehen will, kann kein Jugendamt das Kind zum Vater gehen zwingen. Die beschriebene Situation ist nicht möglich.
Wenn es eine Gerichtsverhandlung wegen dem Sorgerecht gibt, dann interessiert sich der Vater des Kindes doch um das Kind.
Schlussfolgerung --> Sie belügen die Forenteilnehmer. :) Der Jugendamtbearbeiter hat Recht. Die beiden Elternteile haben das Umgangsrecht trotz Ihren Versuchen dem Kind den Vater zu entfremden.
Eigentlich eine typische Situation. Die Kinder werden meistens von den Frauen als Drückmittel eingesetzt.
Hallo Onkelz70, leider muß ich da wiedersprechen es gibt auch Väter, die sich jahrelang nicht um die Kinder Kümmern. (Vor der Scheidung waren die eigenen Interessen eher im Vorderblick und nach 2 Jahren soll auf ein mal das Interesse des Vaters geweckt worden sein? und er will die Kinder haben vor Gericht?) Tja kenne diese Situation sehr gut, da ich in einer umgekehrten Situation mich befinde.
Schreibe den ganzen Sachverhalt mit der Bitte um Stellungnahmen auf und schicke ihn mit Rückschein an den Jugendamtsleiter.
Naja das mit dem betreuten Umgang machen die jugendämter sehr selten und auch nur bei gewaltsachen und so..wollte sowas auch schon aber die wollten das nicht. Er hatte ja jetzt 2 jahre Zeit sich seinem Kind zu nähern....nur er tat es nicht. hat ihn zwar ab und zu geholt aber macht nichts mit ihm und kümmert sich kaum.. und ich rate meinem kind nicht dazu...er ist doch nur immer wieder traurig und enttäuscht...