Kindesentzug wegen unhygenischer zustände und haustieren
hallo liebes forum, meine schwester wird in letzter zeit von einer familienhilfetante vom jugendamt schikaniert.meine schwester hat zwei kinder das eine vier das andere ca 2,außerdem hat sie noch einen hund und eine katze.meine schwester schlägt ihre kinder nicht, sie sind nicht verwahrlost oder unterernährt, sie und die kinder sind in ihr dörfliches umfeld voll integriert. nun droht ihr die feine dame sie muss zweimal am tag die ganze wohnung wischen ( 3 zimmer wohnung laminat) und einmal am tag durchsaugen.es darf kein geschirr rumstehen und ihr wird dauernd unterstellt das sie faul sei.ich persönlich bin ja öfters unten und selbst wenn da mal nicht aufgeräumt ist,(und das kommt selten vor) sieht es nicht kindesgefährdent aus.kinder machen den ganzen tag unordnung und wenn sie da hinterher soll und dann noch alles hygenisch rein halten soll, dann kann ich sie bald in die psychiatrie bringen.also meine frage , was kann man dagegen tun, kann man diese frau in ihre schranken weisen ?gibt es höhere instanzen als das jugendamt?hat man überhaupt rechte , bzw lohnt es sich irgendwo zu beschweren oder kann man davon ausgehen das meine schwester unter dem vom jugendamt ausgeübten druck zwangsläufig zusammen brechen wird? bitte nur antworten wenn man sich auskennt , etwaige meinungen sind nicht hilfreich danke im vorraus
8 Antworten
Im März 2008 wurde der Paragraph 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches derart verändert, dass die Ämter »vorbeugend« tätig werden können.
Sprich, sie dürfen bei einem Anfangsverdacht gegen die Eltern die Kinder erst einmal aus der Familie holen und die Kinder bleiben weg, bis der Fall geklärt wird.
Eltern wird somit erst einmal die Unschuldsvermutung abgesprochen und sie sollen dann im laufenden Verfahren – ohne Anwesenheit der Kinder – beweisen, dass sie gute Eltern sind (was ein Hohn!!!!).
Jedes Jahr werden in Deutschland über 32.000 Kinder und Jugendliche durch deutsche Ämter der Obhut ihrer Eltern entnommen, Tendenz steigend.
Die Gründe sind vielfältig, bei den meisten Fällen spricht man von einer »Überforderung der Eltern«. Das sehen die betroffenen Eltern allerdings oft anders:
Sie beginnen jetzt, sich gegen ein skandalöses System aus schlecht ausgebildeten Familiengerichten, überforderten, dennoch selbstbewussten Jugendämtern und zweifelhaften Gutachtern zu wehren, das ihnen als leibliche Eltern kaum eine Chance lässt und ihnen die Kinder – oft für immer – nimmt.
Was Deine Schwester tun kann:
sich einer Selbsthilfegruppe anschliessen
einen guten Kinderpsychologen /psychologin aufsuchen und sich bescheinigen lassen, dass ihre Kinder nicht vernachlässigt oder geschädigt sind.
sich eine Haushaltshilfe holen, die ihr hilft den Auflagen nachzukommen die das Jugendamt macht.
herausfinden (wenn möglich), wer sie beim Jugendamt angeschwärzt hat (manchmal reicht schon eine kätzige Nachbarin oder ein Exfreund / Exfreundin)
Ich hoffe, dass Du ihr auch ein wenig unter die Arme greifen kannst.
Alles Gute
LG
Matze1970
Das Jugendamt darf die Kinder nur mit Beschluss eines Richters aus der Familie nehmen.
super antwort mit viel mühe zum detail, hintergrundinfos und konstruktiven tipps. schade das sich die anderen antworten nicht löschen lassen.aber warum auch dafür glänzt deine aussage im gegensatz zu den unerwünschten meinungen um so mehr. daumen hoch! ich werde es weiterleiten.
Zum Verständnis:
Warum wird deine Schwester von der Familienhilfe betreut?
- Es liegt keine Verwahrlosung vor
- Keine Gewalt in der Familie
- Kinder sind nicht unterernährt
Es wird ja wohl ein zwingender Grund vorliegen weshalb die Dame vom Jugendamt vorbei kommt und unangenehme Aussagen trifft oder einem Grenzen aufzeigt.
das ist nicht so ungewöhnlich bei Alleinerziehenden Müttern oft ist das Jugendamt Überfordert und ist froh wen die fälle loswerden können in dem sie tatsachen vortäuschen die es nieh gab um der Mutter gegen ihren willen eine Familienhilhe aufzuzwingen
Der Leiter des JA oder der Abteilungsleiter. Aber warum ist das JA überhaupt auf deine Schwester aufmerksam geworden. Das ist eigentlich entscheidend.
Hallo,
Haustiere sind nicht verboten nur weil mann Kinder hat sie ist auch nicht verpflichtet den Fußboden mehrmals zu wischen, dafür ist die familienhilfe nicht da , die ist dafür da deinene schwester zuunterstützen darf aber ihr nicht vorschreiben wie was und wann sie was zu machen hat. Deine Schwester hat das recht ihr Familienhilfe jederzeit zu wechseln wen sie nicht mit ihr zurechtkommt, das darf das Jugendamt ihr nicht verweigern. muss sie auch nicht umbedingt Begründen. Sollte sich das Jugendamt querstellen sollte deine schwester sofort zum Anwalt gehen und ihn das erzählern wie sich das so zu getragen hat am bestes ist es wen du mit ginges da du einiges mit bekommen hast. Sie soll sehr vorsichtig sein in bezug auf das Jugendamt und der Familienhilfe die können sehr hinterlistig sein.
natürlich kann man sich bei den Vorgesetzten der Dame vom Jugendamt beschweren, aber ob das was hilft, ist eine andere Frage. Wenn das Jugendamt zu einer Familie kommt, geschieht das nie ohne Grund, und wenn man sich beschwert, kann es sein, dass das Jugendamt noch strenger wird.
Wenn deine Schwester überfordert ist, soll sie sich doch Hilfe suchen, oder die Dame vom Jugendamt darum bitten
Wie naiv und dumm können Menschen sein zu glauben das das Jugendamt immer ein Grund hat um so zu handel wie realitätsfremd und blauäugig seit ihr hier überhaupt. hab von nichts Ahnung aber mit reden wollen und sinnlos nicht nachvollziehbare Kommentare abgeben