Kinderschaukel verboten

4 Antworten

Natürlich darf der Vermieter das verbieten. Es ist sein Garten und du hast ihn nicht mitgemietet, sondern nur die Mitbenutzung. Musst du dich auch an der Gartenarbeit beteiligen?

Jeng73 
Beitragsersteller
 09.09.2012, 21:20

Wir müssen den Garten alleine pflegen. Sowie das ganze Haus.

Gartenmitbenützung ist was anderes als alleinige Gartennutzung. Was steht im MV? Bei Gartenmitbenützung kann der Vermieter sehr wohl Einschränkungen machen, wie hier z. B. Aufstellen von Spielgeräten.

wenn in deinem rechtsgültigen Vertrag Gartenmitbenutzung ausdrücklich vereinbart wurde, dann gibt es keine Einschränkungen.

Du darfst alle Geräte aufstellen, die ohne weiteres entfernt werden können, wie Schaukel, Sandkasten oder Planschbecken. Gegenstände die einen größeren Eingriff bedeuten, sind nicht ohne Zustimmung zulässig. Auch Sitzgelegenheiten sind erlaubt. Der Vermieter kann nicht verlangen, dass Gegenstände abends entfernt werden, weil dies eine unzumutbare Einschränkung wäre.

Notfalls solltest du die uneingeschränkte Gartennutzung mit anwaltlicher Hilfe gerichtlich durchsetzen.

Jeng73 
Beitragsersteller
 09.09.2012, 12:05

Also darf ich Einschlaghülsen verwenden?

helmutgerke  09.09.2012, 12:43
@Jeng73

die kannst du doch auch bei Aufgabe des Gartens wieder entfernen, also spricht nichts dagegen

StupidGirl  09.09.2012, 14:07
@helmutgerke

Notfalls solltest du die uneingeschränkte Gartennutzung mit anwaltlicher Hilfe gerichtlich durchsetzen

Gute Idee, damit riskiert der Fragesteller gleichzeitig die Kündigung.

helmutgerke  09.09.2012, 15:25
@StupidGirl

Gute Idee, damit riskiert der Fragesteller gleichzeitig die Kündigung

Der Vermieter muß bei allen Kündigungen eine schriftliche Begründung angeben

und nu?

StupidGirl  09.09.2012, 15:32
@helmutgerke

Offensichtlich wohnt der Vermieter selbst mit im 2-Fam. -Haus. (davon gehe ich jedenfalls aus, wegen der Gartenmitbenutzung)........also braucht er keine Begründung und kann mit um 3 Monate verlängerten Kündigungsfrist kündigen.............

und nu??

helmutgerke  09.09.2012, 15:51
@StupidGirl

Grundsätzlich gibt es drei Fälle, in denen der Vermieter kündigen darf: Zum einen dann, wenn der Mieter sich nicht an seine vertraglichen Pflichten gehalten hat, zum anderen dann, wenn der Vermieter "Eigenbedarf" an der Mietwohnung hat. Ein dritter Fall liegt dann vor, wenn der Vermieter neue Pläne mit der Mietimmobilie hat und die Vermietung diesen Plänen erheblich im Wege stehen würden. Eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung ist dem Vermieter nicht erlaubt.

helmutgerke  09.09.2012, 16:57
@helmutgerke

Ergänzung;

Du beziehst dich auf die Möglichkeit, dass in einem selbstbewohnten Zweifamilienhaus der Vermieter die Möglichkeit hat, von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen zu können und die Kündigung nicht begründen muss.

Der Mieter kann aber nach einer Vermieterkündigung Kündigungswiderspruch gemäß § 574 BGB erheben. Letztlich müsste dann das Gericht die Kündigung werten.

Darf er darf er nicht widersprechen. Also ich würde da nichts aufbauen ohne mit ihm vernünftig alles abgeklärt zu haben. Das gibt doch nur Stress.

Jeng73 
Beitragsersteller
 09.09.2012, 11:41

Den haben wir schon lange. Deswegen will er jetzt alle Spilegeräte verbieten. Ich habe aber Kinder und wir hatten vorher die Zusage. Leider nur mündlich. Dafür habe ich doch extra einen Garten.

StupidGirl  09.09.2012, 14:04
@Jeng73

Sorry, aber du hast keinen Garten. Den hat der Vermieter, du darfst ihn nur mitbenutzen. Was bedeutet, dass du da nicht machen kannst, was du willst.

helmutgerke  09.09.2012, 17:03
@StupidGirl

was verstehst du denn unter einer vereinbarten Gartenmitbenutzung?

Den Vermieter jedesmal fragen, darf ich hier meinen Gartenstuhl platzieren, oder nehme ich ihnen die Sonne. LOL

Umgangssprachlich versteht man unter Gartenmitbenutzung, dass seitens des Vermieters dem Mieter eine Ecke des Garten zugewiesen wird auf der er sich frei gestalterisch austoben kann.