Darf der Vermieter Klemm-Markisen verbieten?
Hallo zusammen?
Nachdem der Vermieter wegen der Neuanbringung von Wärmedämmung das Boren in die Wand verboten hat, möchte ich gerne wissen, ob er eine Klemm-Markise, die keine Bohrlöcher, etc. verursacht verbieten kann. Ich habe eine Frage an die Hausverwaltung geschickt, aber wie bei denen üblich, keine Antwort erhalten. Nur wenn der erste Querulant kommt, dann wird gleich abgemahnt.
Die Klemm-Markise soll als Sichtschutz auf einer Seite dienen, da mir alle Nachbarn im Sommer "in den Suppentopf" kucken können.
Im Nichtbenutzten Zustand wären dann nur zwei dünne, weisse Rohre erkennbar, die optisch viel weniger stören, als die Handtücher, Bastmatten, etc, die einige Nachbarn im Sommer aufhängen.
Vielen Dank für Eure Hilfe Bevor ich 120,- Euro dafür locker mache, wäre ich natürlich froh näheres zu wissen.
7 Antworten
Vielleicht kannst du persönlich bei der Hausverwaltung vorstellig werden? Wenn das nicht geht, dann nochmals einen Brief per Einschreiben (kann ohne Rückschein sein) an die Hausverwaltung schicken. Evtl. Foto oder Prospekt von dem Teil beilegen, denn manchmal kann man sich schlecht ein Bild von einer Sache machen. Hörst du auch dann nichts von der Hausverwaltung würde ICH es machen, weil ICH es als Zustimmung auffassen würde.
die markise soll offenbar auf dem balkon befestigt werden. damit ist sie nicht innerhalb der wohnung. bei eigentumswohnungen z.b. ist das gesamtbild der anlage ausschlaggebend. ohne genehmigung darf dort auch ein eigentümer solche änderungen nicht herbeiführen.
wenn du bei auszug den alten zustand wieder herstellst ist von dieser seite nichts dagegen einzuwenden. bezüglich der beschädigungen durch dübellöcher ist die rechtsprechung mieterfreundlich.
Diese Frage musst Du als Mieter mit dem VM klären. Es ist eine Hausverwaltung eingeschaltet. Insoweit gibt es also wohl mehrere Eigentümer. Dein VM muss bei der WEG die Zustimmung einholen, denn hier kann das Allgemeinbild der Immobilie nach aussen stark beeinträchtigt werden. Der VM kann, wenn es eine WEG ist, ohnehin nicht alleine entscheiden.
Ein Hinweis, dass der Mieter bohren darf, wann er will, ist nicht richtig. Wenn es eine WEG ist, ist auch das Miteigentum Dritter betroffen. Dies gilt auch für das Gesamtbild. Ausserdem, wer wirklich an einer Aussenwand bohren will, dem können ganz erhebliche Kosten bei Auszug entstehen, da die Wand so wieder isoliert werden muss, dass keine Feuchtigkeit eintritt. Hier kann der Mieter nie selbst handeln. Muss teilweise, je nach Höhe der Wohnung, notfalls sogar einen Baukran anmieten.
Schau einfach mal nach im Mietvertrag und den AVB. Wenn dort nicht aufgeführt ist, dass das verboten oder nur mit Zustimmung erfolgen darf, kannst du selbstverständlich die Markise anbringen. Der Balkon gehört zur Wohnung, du zahlst auch für ihn anteilig (25 bis 50 % zulässig) Neben- und Heizkosten. Da du die M. Auch nur klemmst, entstünden auch keine Schäden an der Bausubstanz.
Du darfst auch in einer Wohnung bohren. Du musst nur beim Verlassen der Wohnung den ursprünglichen Zustand wieder herstellen (können). Dann kann dir das keiner verbieten.