Wohnung ohne Waschraum, Waschmaschine verbieten rechtens?
hab nach langer Suche endlich eine Wohnung gefunden, ein appartment in einem haus mit über 200 appartments.
Dort gibt es keinen Waschraum, nur einen Waschsalon ein paar hundert Meter entfernt und der Vermieter meint es sei verboten eine Waachmaschine zb über die Spüle zu installieren, als Grund nannte er die Versicherung wäre dann zu teuer.
kann er das wirklich verbieten und bin ich nun gezwungen den Waschsalon zu nutzrn der viiiel teurer ist? vorallem da ich nicht nur alle paar wochen waschdn kann da ich nicht viel Kleidung besitze, mind 1x die Woche müsste ich waschen.
7 Antworten
Es gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung die Wäsche waschen und auch trocknen zu dürfen.
Hier gibt es das nochmal detailiert:
https://www.hausverwalterscout.de/Magazin-Vom-Mietrecht-und-dem-Recht-seine-Waesche-zu-waschen-1254
Ich rate allerdings, in deinem eigenen Interesse, beim Trocknen der Wäsche (ob mit Trockner oder auf der Leine) auf gute Lüftung zu achten.
Wenn du die Installation selbst von einem Fachbetrieb vornehmen lässt, kann der Vermieter das nicht verbieten.
Bei einer fachgerechten Installation, kann es auch keine Versicherungsprobleme geben.
https://www.juraforum.de/mietrecht/waschmaschine-darf-in-der-wohnung-aufgestellt-werden-336013
Deutsches Recht ist da sehr eindeutig. Gibt es keinen Waschkeller, darf eine Waschmaschine selbstverständlich in der Wohnung benutzt werden. Das gehört zum normalen Gebrauch einer Wohnung.
Abgesehen davon solltest du dir auch mal Gedanken über eine Haftpflichtversicherung machen.
Auch bei Vorhandensein eines Waschkellers darf der Mieter grundsätzlich in seiner Wohnung eine WM betreiben, vorausgesetzt, die technischen Voraussetzungen sind gegeben.
Ein Vermieter kann das Waschen von Wäsche nicht verbieten, denn das gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung.
Er kann evtl. verbieten, dass eine Waschmaschine in der Küche angeschlossen wird, aber nur dann, wenn im Badezimmer oder anderswo ein Waschmaschinenanschluss vorhanden ist.
Ist das nicht der Fall, können Sie darauf bestehen, dass ein Waschmaschinenanschluss installiert wird.
Der Mieter einer Wohnung ist selbstverständlich berechtigt in dieser eine Waschmaschine zu betreiben, insofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Das gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch. Ein diesbezügliches Verbot ist unwirksam.