Hat der Arbeitgeber einen Vorteil davon, wenn er die Erstattung des zu Unrecht gezahlten Pflegeversicherungszuschlags hinauszögert?
Mein früherer Arbeitgeber hat mir den Pflegeversicherungszuschlag kinderlosenzuschlag) abgezogen und an die Krankenkasse abgeführt.
Dieses aber zu Unrecht da ich ja zwei Kinder habe. Das alles habe ich ihm mitgeteilt aber er macht immer wieder denselben Fehler und zieht mir den pflegeversicherungszuschlag ab.
Auch zögert er es heraus, mir diesen Zuschlag zu erstatten. Es tut sich diesbezüglich absolut nichts.
Denselben Fehler haben alle Arbeitgeber auch gemacht.
Warum haben die AG Schwierigkeiten, mir den Zuschlag zu erstatten und warum ziehen Sie mir denn immer wieder trotz allem ab obwohl sie genau wissen dass ich zwei Kinder habe?
Hat das irgendwelche Vorteile für den Arbeitgeber das es hinaus gezögert wird?
Vielen Dank und lg
5 Antworten
Mein früherer Arbeitgeber hat mir den Pflegeversicherungszuschlag kinderlosenzuschlag) abgezogen und an die Krankenkasse abgeführt.
Wenn das aus den Meldedaten so hervorgeht, ist das eben so.
Dieses aber zu Unrecht da ich ja zwei Kinder habe. Das alles habe ich ihm mitgeteilt aber er macht immer wieder denselben Fehler und zieht mir den pflegeversicherungszuschlag ab.
Der AG ist dann aber evtl. der falsche Ansprechpartner. Hast du denn dem AG die Elterneigenschaft nachgewiesen (nicht nur mündlich)? Denn falls nicht, ist der Abzug korrekt. Der Nachweis der Elternschaft muss gegenüber dem AG in schriftlicher Form erbracht werden, falls aus den ElStAM Daten kein Kinderfreibetrag hervorgeht.
Zitat:
"Die Elterneigenschaft ist gegenüber dem Arbeitgeber nachzuweisen. Als Nachweise kommen u. a. in Betracht:
- Geburtsurkunde
- Adoptionsurkunde
- Eintrag eines oder eines halben Kinderfreibetrages in den ELStAM-Daten
In Zweifelsfällen entscheidet die Krankenkasse oder die Pflegekasse."
Zitat Ende, Quelle: https://www.haufe.de/personal/entgelt/beitragszuschlag-fuer-kinderlose-in-der-pflegeversicherung_78_437232.html
Auch zögert er es heraus, mir diesen Zuschlag zu erstatten. Es tut sich diesbezüglich absolut nichts.
Hier gibt es nichts zu erstatten, wenn der Nachweis nie erbracht wurde.
Zitat:
"Ansonsten wirkt der Nachweis vom Beginn des Monats an, der dem Monat folgt, in dem der Nachweis erbracht wird."
Zitat Ende, Quelle wie vor.
Warum haben die AG Schwierigkeiten, mir den Zuschlag zu erstatten und warum ziehen Sie mir denn immer wieder trotz allem ab obwohl sie genau wissen dass ich zwei Kinder habe?
Weil das Wissen in diesem Fall nicht genügt. Ich vermute mal, der Fehler liegt daran, dass deine ElStAM Daten keine Kinderfreibeträge aufführen. Dann muss der AG so abrechnen, es sei denn, du weist eben die Elterneigenschaft nach. Deine eigenen ElStAM Daten kannst aber nur du selbst bei deinem FA korrigieren lassen, sollten sie fehlerhaft sein - der AG ist verpflichtet, nach den Daten abzurechnen, die er via ElStAM erhält.
Auch der Krankenkasse stellt sich quer und ich habe den Eindruck dass sie mir das Geld nicht erstatten wollen es sei denn ich, trete jetzt ihn auf die Füße
Ich habe alles angegeben.
*seufz*
Was an "der Nachweis ist schriftlich erforderlich" ist jetzt so schwer?
Die Sache nochmals ich habe alle, schriftlich eingereicht.
Wenn einer der letzten Ex-Arbeitgeber die Unterlagen verlieren, ist es unverantwortlich.
Zum Thema Nachweis; es gibt allerdings auch Arbeitgeber die den kinderlosenzuschlag nicht abziehen wenn sie nur mündlich erfahren dass man Kinder hat.
Entweder verstehen die Arbeitgeber es nicht oder es ist ein Fehler in der Software.
Die Arbeitgeber brauchen doch nur anzuklicken ob die Person Kinder hat ja oder nein. Allerdings lassen manche Arbeitgeber die lohnbuchhaltung auch von auswärtigen lohnbuchhaltungsbüro durchführen. Da kann es sein dass einige dieser lohnbuchhaltung Büros nicht korrekt arbeitet.
Dann sollte man aber als Arbeitgeber so verantwortlich sein und es genauer überprüfen, anstatt die Dinge so laufen zu lassen
Hallo,
der Arbeitgeber hat keinen Vorteil, wenn er die Erstattung des PV-Zuschlages hinauszögert.
Ggf. hat er Nachteile bei der Erstattung:
- jemand mus sich in die rechtlichen Grundlagen für die Erstattungen einarbeiten/erkundigen
- jemand muss sich mit den Einzelheiten des EDV-Programms (ggf. zwischenzeitlich Programmwechsel) beschäftigen
- der Steuerberater möchte hierfür ggf. ein zusätzliches Honorar
- der Arbeitgeber muss die eingereichten Nachweise des Arbeitnehmers erst suchen
- Ggf. wurden dann in der Vergangenheit Bescheinigungen über den falschen Nettolohn ausgestellt (z.B. für Krankengeld oder das Jobcenter).
Die Verjährung beträgt 4 Kalenderjahre. Ggf. den Betriebsrat um Hilfe bitten.
Sonst bei der Krankenkasse ein Erstattungsformular anfordern: https://www.haufe.de/personal/entgelt/sozialversicherungsbeitraege-neues-formular-fuer-erstattung_78_490810.html
Auf dem Antrag sind die genauen Beiträge zur Pflegeversicherung anzugeben (rechtmäßige und unrechtmäßige). Der Antrag ist vom Arbeitgeber und -nehmer zu unterschreiben.
Bei zukünftigen Arbeitgebern bei jeder neuen Gehaltsabrechnungen diesen Punkt sofort nachrechnen und ggf. schriftlich nachweisbar beanstanden.
Gruß
RHW
Ja natürlich das ich. bei jedem neuen Arbeitgeber überprüfe ich die Lohnabrechnung.
Es ist fast überall das gleiche Problem vorhanden.
Auch beim sofortigen beanstanden sträuben sie sich mit der Erstattung. Keine Wunder bei der fürnachträglichen Arbeit aber muss man halt aufpassen
Vielen Dank für die Information.Jetzt weiß ich wenigstens so ungefähr was los ist und kann mich da hineinversetzen.
Nur hätte man von Anfang an darauf achten sollen und die Daten richtig in den Computer eingeben sollen
Ja ich weiß, das Erstattungsformular mal schauen wie es weitergeht
Jedenfalls danke
Hier die genauen Einzelheiten, was der Arbeitgeber machen kann und was nur die Krankenkasse erstatten kann: https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rundschreiben/01_ag_rundschreiben_versicherung/PDF06_GemGrds_Erstattung_Beitraege.html
die bloße mündliche Angabe dass man Kinder hat, reicht idR nicht aus. man muss eine Geburtsurkunde nachweisen.
einer Erstattung erfolgt nur rückwirkend bis zu dem Tag, an dem man die Elterneigenschaft nachgewiesen hat.
wann hast du bei deinen AGs denn nachgewiesen das du Kinder hast?
Ich habe ihn von Anfang an sämtliche Unterlagen eingereicht, die darauf hinweisen dass ich Kinder habe
Außerdem wäre es die Pflicht des Arbeitsgebers, von sich aus diese Nachweise zu verlangen und auch sich diese anzusehen und danach zu handeln.
Begründung; es gibt Angestellte die nicht wissen dass man Unterlagen einreichen muss und auch nicht wissen dass der pflegeversicherungszuschlag ansonsten abgezogen wird
Einer meiner früheren Arbeitgeber weiß es ganz genau und Unterlagen wurden von der Krankenkasse eingereicht und der reagiert einfach nicht.
Ich meine den Erstattungsantrag habe ich dem Arbeitgeber zugesendet und auch die Krankenkasse hat dieses nochmals gemacht
Dieses ist keine Arbeitsmoral
das ist dann mehr als ärgerlich. Normalerweise ist das ein Klick im Lohnabrechnungsprgramm. Häkchen setzen und gut ist. die Abrechnung wird ja heutzutage nicht mehr handmännisch ausgerechnet.
was ich oft sehe, dass es hakt wenn Mitarbeiter das an ihren Chef geben oder den Teamleiter. Hast du es direkt in die Personalabteilung oder zum Steuerberater des AGs gegeben?
je länger sich das hinzieht umso schwerer lässt sich das zurückrechnen. die meisten Lohnabrechnungsprogramme können nicht unendlich zurückrechnen.
Er müsste die bereits erstellten Lohnabrechnungen berichtigen lassen und es kann sein, dass der Steuerberater Geld hierfür verlangt.
Oder der Chef weiß nicht, wie er es berichtigen könnte.
Er muß es dem Lohnabrechnungsbüro mitteilen.
Du solltest beim nächsten Arbeitgeber expliziet darauf hinweisen.
Da denken viele nicht dran.
Und welche Merkmale wurden bei Deiner Lohnabrechnung berücksichtigt ? LStKl. XX / 1 ( Kind ) oder liegt alleine da der Fehler? Falsche Stammdaten vom FA ?
Es ist von meiner Seite alles korrekt angegeben. Deswegen verstehe ich nicht warum die AG immer ein Problem mit dem pflegeversicherungszuschlag / kinderlosenzuschlag haben
Steht doch auch wenn wir nachher beschrieben ich merke nur dass ich immer wieder die gleichen Fragen gestellt bekomme diese wurden bei da Krankenkasse auch schon bestellt
Meine Frage war ob der Arbeitgeber irgendwelche Vorteile davon hat. Manchmal habe ich den Eindruck die haben keine Ahnung von dieser Software der Lohnabrechnung. Und auch keine Ahnung wie Sie es am besten ausfüllen müssen
Es ist von meiner Seite alles korrekt angegeben.
Und das wäre? Hast du einen Kinderfreibetrag eingetragen oder nicht? Merh sieht der AG bezüglich deiner Nachkommenschaft nicht. Und wenn da nichts steht, ist der Abzug richtig, selbst wenn die Datenlage verkehrt ist.
Ich habe alles eingereicht und muss dafür hier keine Rechenschaft abgeben.
Es war nicht meine Frage, sondern meine Frage war, welche Vorteile Arbeitgeber davon hat
Keine. Deswegen ist es ja auch Unsinn, dies zu vermuten.
Ich habe alles angegeben.
Dieses bei mehreren Arbeitgebern und bei den meistern wirst dasselbe Fehler gemacht