Kann eine Lohnabrechnung rückwirkend korrigiert werden?
Das Bafögamt ist ziemlich dickköpfig.
Mein Chef hat mir ohne mich zu fragen im Bafög Bewilligungszeitraum einige meiner Überstunden ausgezahlt. Jetzt will das Amt ein Haufen Geld zurück, da ich natürlich beim Antrag diese Überstunden nicht mit einberechnet habe.
Meinen Chef konnte ich überreden im Monat danach diese Auszahlung der Überstunden wieder abzuziehen und sie mir wieder gut zu schreiben.
Diese Lohnabrechnung, in der das Ganze wieder korrigiert wurde, interessiert das Amt nicht, da es nicht im Bewilligungszeitraum liegt.
Darum meine Frage, ob man die entsprechende Lohnabrechnung auch rückwirkend korrigieren kann, damit das Amt diese nicht ignorieren kann.
4 Antworten
Wo liegt das Problem? Bafög ist ein Ausgleich zwischen Bedarf und vorhandenen Finanzen. Wenn du mehr Geld hast dann bekommst du weniger Bafög. Ist doch normal
Dickköpfig finde ich nur dich, nicht das Amt ;)
Nein, rückwirkend wird das nicht akzeptiert, weil es ja einzig und allein den Sinn hat, die Überzahlung vom Bafögamt nicht zurückzahlen zu müssen. Das weißt du, das weiß ich, das weiß auch das Bafögamt.
Sie wollen ein Haufen Geld, aber du hast ja auch ein Haufen Geld ausgezahlt bekommen. Wo ist also das Problem?
Klar kann man das machen. Eine Erklärung der Firma das du Überstunden nur abfeiern darfst und es ein Fehler war.
Sollte reichen.
Dazu Kontoauszüge die das alles Belegen oder eine weitere Abrechnung in der es verrechnet wird. Also den Geldfluss beweisen !!
Nein man kann Fakten hinterher nicht mehr ändern. Genau deswegen will das Amt ja die Daten innerhalb des genannten Zeitraums haben. Nachträgliche Korrekkturen, könnte man auch durchaus als Betrugsversuch bezeichnen.
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