Firma zahlt abgemachte Gehaltserhöhung nicht aus?
Hallo,
bin etwas gereizt. Wie ihr in meinem letzten Thread sehen könnt, bin ich in meiner jetzigen Arbeitsstelle alles andere als zufrieden. Die jetzige Aktion begünstigt diesen Zustand natürlich sehr negativ.
Mein direkter Vorgesetzter hat mir Mitte Mai mündlich eine Gehaltserhöhung zum 1. Juli zugesichert. Nach Einblick in meine Abrechnung für Juni (Auszahlung: 1. Juli) habe ich jetzt allerdings gesehen, dass diese nicht berücksichtigt wurde. Es steht nach wie vor der alte Betrag drin. Habe gleich eine Email an ihn und den Geschäftsführer mit Bitte um Klärung geschrieben, daraufhin kam zurück dass unsere Firma Gehaltsveränderungen eigentlich nur quartalsmäßig durchführt und mein direkter Vorgesetzter darüber auch Bescheid wissen müsste. Es würde einen "anderen Weg geben, dies auszugleichen" Dass Veränderungen im Gehalt nur quartalsweise erfolgen, kann mir aber eigentlich egal sein, da mir eine Erhöhung zum 1. Juli zugesichert wurde. Habe damit jetzt auch geplant und bin mehr als ernüchtert. Eigentlich hatte ich ja damit gerechnet, dass da was schief läuft.
Wie sieht die rechtliche Lage aus? Auch eine mündliche Zusicherung ist bindend, oder? Wie würdet ihr hier weiter vorgehen? Danke für eure Meinung.
6 Antworten
Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Damit kann auch ein Änderungsvertrag mündlich abgeschlossen werden. Ausnahme ist, wenn das im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde oder tarifliche Regelungen etwas anderes bestimmen.
Mündliche Vertragsschlüsse leiden immer am Beweisproblem. Das beinhaltet den Nachweis der konkreten Absprachen und ihre Auslegung. Die hier stattfindende Diskussion beweist es treffend. Allein wie viele Auslegungsmöglichkeiten bestehen, ab wann die vermeintliche Gehaltserhöhung finanziell wirksam wird/werden soll.
Ich empfehle ein Gespräch mit der zur Vertragsänderung berechtigten Person in der Firma und die eindeutige schriftliche Festlegung der neuen Vereinbarungen: wie viel wird ab wann für was gezahlt.
Jede spekulative Diskussion mit dem Chef oder sonst wem führt zu nichts, wenn ein nicht aufklärbaren Missverständnis im Wege steht. Als Arbeitgeber würde ich mir eine solche vergiftete Diskussion auch verbitten. Also tief durchatmen und ggf. von vorn beginnen (schriftlich!).
Wenn Du das Gehalt zum 1. Juli zugesichert bekommst, gilt das für das Gehalt, das nach dem 1.7. anfällt. Also ab nächster Woche. Ist doch logisch, daß Du das Gehalt für den Juni noch nach den alten Modalitäten bekommst. Das Gehalt, das Du am 1. Juli ausgezahlt bekommst, ist doch für die Zeit, die Du im JUNI gearbeitet hast. Ich denke, Du hast da einen Knoten in Deiner Denkweise.
Beginnt nicht am 01.07. ohnehin das dritte Quartal?
Ich halte die Aussage für Schmarn. Durch den Email-Verkehr hast du aber ggf. einen Anscheinsbeweis für die grundsätzliche Zusage.
Auch eine mündliche Zusicherung ist bindend, oder?
Yep. Es geht aber um die Frage der Beweisbarkeit, die sehe ich hier, wenn auch nicht zweifelsfrei im Grunde schon gegeben.
Arbeits-RS vorhanden?
Dazu wäre zunächst zu klären, ob der direkte Vorgesetzte berechtigt ist, für die Firma rechtlich bindende Absprachen zu treffen, d.h. die Firma rechtlich vertreten kann.
Ja, ist er.
Die Gehaltsänderung muss in deinem Arbeitsvertrag stehen ansonsten können deine Vorgesetzten immer etwas anderes behaupten; Kümmere dich darum, dass die Änderung in den Vertrag kommt.