Unterhaltsvorschuss - Nachzahlung bekomme ich nicht, ist das rechtens?

5 Antworten

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...ich würde mal beim Jugendamt nachfragen!

auchmama  28.07.2011, 22:27

Danke für den Stern!

Ich muss noch was los werden....

Du hast Dich für Dein Kind entschieden und das ist gut so. Diese Entscheidung ist auch ein Beitrag für das weiter bestehen der Menschheit und das allein berechtigt für mich schon den Anspruch auf Unterstützung! Ich hoffe, Du bekommst sie...;-)

Hut ab vor dir, wie du das meisterst. Ärgere dich nicht über dummer Kommentare. Versuch sie zu ignorieren. Es hat kaum Zweck darauf einzugehen.

Aber Sinn macht es zum Unterhalt mehr zu wissen. Daher hier noch ein Tip zum Unterhalt des Vaters:

Kann im nachhinein Unterhalt gefordert werden?

Es wird oft in gefragt, ob eine Rückzahlung von Unterhalt droht, wenn man monatelang keinen Unterhalt zahlt oder man einvernehmlich auf Unterhalt verzichtet hat und der Unterhaltsberechtigte verlangt plötzlich für viele Monate nichtgezahlte Alimente.

z.B. kann sich folgendes Szenario ergeben:

Ein Mann bekommt einen Brief vom Jugendamt oder vom anderen Institutionen, in welchem ihm offeriert wird, dass er Vater eines fünfjährigen Sohnes ist. Die Mutter fordert jetzt Unterhalt von dem „frisch gebackenen Vater“. Bei einem gut verdienenden Mann (ca. 3.000 € netto) können dies ungefähr 330 € pro Monat sein, wenn er keinen weiteren Unterhaltsverpflichtungen nachgehen muss. Dies ergibt 3.960,00 € Unterhaltsaufkommen pro Jahr. Bei einem fünfjährigen Kind würde dies ab Geburt ein Rückstand von 19.800,00 € ergeben. Der Mann ist quasi ruiniert. Geht das?

Unterhalt für die Vergangenheit kann generell nur unter engen Voraussetzungen gefordert werden

  1. Ein Unterhaltsanspruch entsteht nur dann, wenn der Unterhaltspflichtige dazu aufgefordert wurde, Auskunft über sein Einkommen zu geben und Unterhalt zu zahlen § 1613 Abs. 1 BGB

  2. Weiterhin kann dann Unterhalt für die Vergangenheit gefordert werden, wenn entweder bereits eine Zahlungsvereinbarung besteht und der Unterhaltspflichtige bisher nicht gezahlt hat oder die Unterhaltszahlung angemahnt wurde.

Für Konstellation 1 und 2 ist allerdings notwendig, dass der Unterhaltsberechtigte in Verzug geraten ist. Auf unseren oben gebildeten Fall bedeutet dies, dass nur dann Unterhalt für die Vergangenheit zu zahlen ist, wenn die Mutter unseren armen „neuen“ Vater bereits zur Geburt des jetzt fünfjährigen Sohnes zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert hat, und er dieser Aufforderung nicht nachkam.

  1. Falls der unterhaltspflichtige Ehegatte auf Zahlung von Unterhalt verklagt wurde, muss er ab Zustellung des Klageantrages rückwirkend Unterhalt zahlen, wenn er zur Unterhaltszahlung verurteilt wird.

  2. Wegen unregelmäßigen außergewöhnlich hohen Bedarfs (Sonderbedarf), nach Ablauf eines Jahres seit Entstehen es Anspruchs nur dann, wenn vorher der Verpflichtete in Verzug gekommen ist oder der Anspruch rechtshängig geworden ist,§ 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB.

Was ist Sonderbedarf?

Sonderbedarf gehört begrifflich nicht zum allgemeinen Lebensbedarf oder zum Mehrbedarf. Mehrbedarf ist z.B. Nachhilfeunterricht oder eine Klassenfahrt. Für allgemeinen Lebensbedarf und Mehrbedarf muss der Unterhaltsberechtige den Verpflichteten auffordern bzw. in Verzug setzen, sonst geht der Anspruch verloren. Unregelmäßig ist der Bedarf, der nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen und aus dessen Grund überraschend ist und deshalb bei vorausschauender Bedarfsplanung nicht durch Bildung von Rücklagen im laufenden Unterhalt einkalkuliert werden konnte. Außerdem muss der Sonderbedarf außergewöhnlich hoch sein.

Sonderbedarf wurde bejaht für:

Babyerstausstattung

Umzugskosten

Brille

Kur

Kosten Vaterschaftsanfechtung

Kein Sonderbedarf ist:

Kosten für Kindergarten oder Hort

Neue Zimmereinrichtung für Heranwachsenden

Musikinstrument

Führerschein

Zahnbehandlung

Kommunion oder Konfirmation

Nachhilfe

Klassenfahr oder Schullandheim

Es kann für einen Zeitraum rückwirkend Unterhalt verlangt werden, wenn der Unterhaltsberechtigte aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Geltendmachung gehindert war, wobei die tatsächlichen Gründe in dem Verantwortungsbereich des Unterhaltspflichtigen liegen müssen; § 1613 Abs. 2 Nr. 2 BGB.

Die rechtlichen Gründe erfasst genau das Beispiel von oben. Sie hat praktische Bedeutung für nichteheliche Kinder, deren Vater nach ihrer Geburt erst festgestellt werden muss. Der Anspruch entsteht mit der Geburt des Kindes und wird auch sogleich fällig, selbst wenn der Vaterschaft erst Jahre nach der Geburt festgesellt wird.

Der Unterhaltsanspruch für die Vergangenheit kann allerdings verwirkt sein, wenn der Unterhaltsberechtigte über einen längeren Zeitraum von mindestens einem Jahr keinen Unterhalt gefordert hat und der zur Unterhaltspflichtige somit davon ausgehen darf, dass kein Unterhalt mehr geltend gemacht wird.

Die Regelung von gilt allerdings nicht für den nachehelichen Unterhalt.

Fazit: Wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner getrennt haben oder umgekehrt, so sollten Sie so schnell wie möglich durch einen Rechtsanwalt schriftlich Auskunft über die Einkommensverhältnisse des Ehegatten verlangen. Jeder Tag kann dafür entscheidend sein, ob Sie den Unterhalt schon ab diesem Monat oder erst ab dem nächsten Monat fordern können.

Quelle http://www.scheidung-leipzig.net (Internet-Blog rund um das Familienrecht)

zoey0808 
Beitragsersteller
 28.07.2011, 21:36

Hallo, erst mal herzlichen Danke für die Auskunft.. Aber ich war nie verheiratet und bin es auch jetzt nicht. Der Vater des Kindes und ich sind schon vor der Geburt des Kindes nicht mehr zusammen und er hat die Vaterschaft noch nicht anerkannt.. Und solang er das nicht macht, kriege ich ja vom Jugendamt den Unterhaltsvorschuss.. Bis dieser genehmigt wurde hat es nun eine ganze Zeit gedauert und ich müsste ja rückwirkend wie angekündigt die Nachzahlung bekommen... Jetzt kam aber eben der Brief das meine Nachzahlung das Jobcenter erhält und nicht ich... UNd das ist das was ich nicht nachvollziehen kann. Denn auch wenn mir klar ist, dass dieses Geld angerechnet wird, wundert es mich das nicht ich sondern eben das Jobcenter die Nachzahlung erhält. Denn Kindergeld wird ja auch angerechnet, doch davon habe ich die Nachzahlung ja auch erhalten. Hat also mit dem Vater alles nichts zu tun!

Unterhaltsvorschuss wird ab dem Antragsmonat gezahlt. Dieser ist sowieso auf 72 Monate begrenzt. Ein Anspruch schiebt sich also nur nach hinten.

Also ich habe nach der Trennung von dem Vater meiner Kinder auch ein Harzt 4 Zuschuss bekommen. Nachdem der Antrag mit Unterhaltvorschuss durch war und die Nachzahlung fällig wurde , hat auch das Jobcenter die Nachzahlung bekommen.

Das Jobcenter hat ja sozusagen den Unterhalt des Kindes erstmal vorgestreckt .
Jetzt wo sie jeden Monat von der Unterhaltsvorschusskasse das Geld bekommen , muss sich ihr Harzt 4 Anspruch gekürzt haben.

Das "Jobcenter" bezahlt dir dein Leben, was willst du eigentlich?

zoey0808 
Beitragsersteller
 28.07.2011, 20:51

Du tust so als wäre ich einer dieser Hartz IV - Empfänger der gerne auf Vater Staats Kosten lebt, aber so ist es nicht.... Ich bin da reingeraten durch einen Arbeitgeber der mich übers Ohr gehauen hat und dann bin ich schwanger geworden und hab keine Festanstellung mehr bekommen. Nun habe ich Erziehungsurlaub wenn dir das was sagt!!! So nichts desto trotz muss ich nun ALLEIN ein Kind ernähren... Und das ist nicht günstig... Und ich bekomme gerade mal genug um das aller aller nötigste zu holen und dabei muss ich jeden scheiß Cent 10mal umdrehen... dann werde ich mich wohl noch erkundigen dürfen ob MEINEM SOHN die Nachzahlung (die eigentlich sein Vater leisten müsste, es aber nicht tut) zusteht... Meine Fresse... Als würde ich mich nicht bemühen... Schönen Dank auch das man immer in eine Schublade gesteckt wird wenn man gerade keine Arbeit hat!

MichaelSelm  28.07.2011, 21:14
@zoey0808

Recht hast du. Schade das für deinen Kommentar kein DH gegeben werden kann.

Und an Cyrex kein DR (Daumen runter). Aber vielleicht wäre da auch ein DH möglich. Denn so eine primitive Argumentation kann kaum übertroffen werden.

fraule  28.07.2011, 21:25

ja und wir idioten zahlen !!!

zoey0808 
Beitragsersteller
 28.07.2011, 22:06
@fraule

Ich gebe mir die größte Mühe aber es ist Sinnlos hier irgendwas zu erklären weil die Meistem einem ohnehin nicht glauben... Ich bin beeindruckt von jeder Person die Job und Kind unter einen Hut kriegt, ich schaffe das bisher nicht... Außerdem habe ich dafür schließlich auch mal gezahlt.. Ich war arbeiten... Ausbildung und danach noch 1,5 Jahre bis das mit dem letzten Arbeitgeber passiert ist... Und dann eben mein Sohn kam... Ich bin allein erziehend und sehe patou nicht ein mein Kind den ganzen Tag (mit gerade mal 4 Monaten) in die Obhut von anderen Leuten zu geben... Außerdem müsste das ja auch das JobCenter zahlen... Damit wäre niemandem geholfen... Und wenn es danach geht, nach deiner Aussage gehe, dass man sich Kinder auch leisten muss.... Dann sorry... In Zukunft sollen alle Leute abtreiben die nicht genug Geld haben um ein Kind zu kriegen... Ohne Hilfe... Das sind dann so ca. 70% ?! Das ist doch echt Schwachsinn.. Sicher war mein Sohn nicht geplant... Aber warum soll ich ihm die Chance aufs Leben verwehren weil ich mal ein kurzes finanzielles Tief habe? Ich finds ungerecht das man dann nicht akzeptiert wird, als wäre man glücklich damit!

auchmama  28.07.2011, 22:22
@zoey0808

@zoey0808 - Respekt für Deine Einstellung!!!

Ich hoffe, es wird von vielen gelesen.

Alles Gute für Euch...;-)

fraule  28.07.2011, 21:21

ja genau !!!!

auchmama  28.07.2011, 20:48

...moment, aber nicht das Leben des Kindes!

Und Mutter sein ist auch ein Job!

zoey0808 
Beitragsersteller
 28.07.2011, 20:52
@auchmama

Danke sehr, wenigstens eine Person die mich versteht Daumen hoch

fraule  28.07.2011, 21:24
@auchmama

seit der geburt meines sohnes arbeite ich...habe anfangs jeden gelegenheitsjob angenommen...kellnern etc. ich habe noch nie etwas vom jobcenter geholt. mutter sein ist ein job, aber ein kind muss man sich auch leisten können !! und nicht nach dem staat rufen !! hartz IV akzeptiere ich nur bei alten und kranken !!!!