Kindergeld während/nach Freiwilligenarbeit?
Ich bin 18 Jahre alt, gehe in die 12. Klasse und werde bald mein Abi schreiben.
Nach dem Abitur möchte ich für ein paar Wochen aus der EU raus und Freiwilligenarbeit machen. Bekomme ich dann noch Kindergeld? Und Unterhalt von meinem Vater? Bis ich dann 2020 zu studieren beginne?
Danke für die Hilfe!
5 Antworten
Freiwilligenarbeit stellt keine Ausbildung dar. Daher wird der Unterhaltsanspruch entfallen. Etwas anderes ergibt sich nur, wenn das Freiwillige soziale Jahr Grundvoraussetzung für das Studium ist.
Wenn du dein Studium aufnimmst, dann sind deine Eltern wieder unterhaltsverpflichtet. Allerdings ist vorab BAföG zu beantragen!
Vielleicht redest du mal mit deinen Eltern und siehst, ob es auch so eine Finanzspritze geben wird. Wobei Kost und Logis ja in der Regel von der jeweiligen Organisation getragen wird.
Für das Kindergeld gilt:
Einen Anspruch auf Kindergeld haben generell alle die:
einen Freiwilligendienst bei einer staatlich anerkannten Trägerschaft absolvieren
unter 25 Jahre alt sind
ihre erste Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben
https://www.kindergeld.org/kindergeld-im-freiwilligendienst.html
Moin
Nein, da hast du keine Ansprüche. Es ist toll, dass du ehrenamtlich arbeiten möchtest, aber das ist dann deine Entscheidung und muss von dir getragen werden und nicht von anderen.
Natürlich kann man mit seinen Eltern über finanzielle Unterstützung reden.
Viele Organisationen stellen auch Kost und Logie
Die Behörden haben da einen Ermessensspielraum ... und nicht selten wird auch bei einem Freiwilligendienst Kindergeld fortgezahlt. Häufig ist das abhängig davon, dass ein Sprachkurs gemacht wird ... manchmal auch nicht. Das können deine Eltern nur im Kontakt mit dem Sachbearbeiter klären.
Kindergeld kann es geben wenn es ein anerkannter Träger für das Freiwillige soziale Auslandsjahr ist. Ob dein Vater dir Unterhalt zahlt, musst du mit deinem Vater ausmachen. Eine Verpflichtung direkt gibt es nicht.
Anspruch auf väterlichen Unterhalt hast Du im Rahmen einer Freiwilligenarbeit nicht grundsätzlich. Ähnliches gilt im Hinblick auf den Kindergeldanspruch :
https://www.freiwilligenarbeit.de/freiwilligenarbeit-kindergeld.html