Kindergeld vom JObcenter gestrichen?
Stimmt es, das wenn man Hartz 4 bezieht und sich z.B. bei dem JObcenter nicht meldet, oder wenn man eine Schule vorzeitig abbricht ohne das "EInverständnis" des Jobcenters, dass das Kindergeld gestrichen werden kann? Oder hat das Kindergeld nichts mit dem JObcenter zutun?
lg
3 Antworten
Kindergeld bezieht man von der Familienkasse und die gehört zum Arbeitsamt. Und die vom Arbeitsamt pochen immer darauf, dass sie nicht zum Jobcenter gehören... soweit mein Wissensstand, aber lass mich gern vom Gegenteil überzeugen
Also da kenne ich mich null aus und will nichts falsches sagen.
Ich persönlich würde aber sagen, dass das nichts miteinander zutun hat und das nicht gestrichen werden könnte. Lediglich wird das KG als Einkommen bei Hartz 4 angerechnet. Wenn du unter 18 bist, hast du sowieso Anspruch auf KG, alles darüber bis 25 nur mit den entsprechenden Nachweisen. Würde daher sagen, das sind zwei paar Schuhe, aber wie gesagt, da kenne ich mich nicht mit aus.
Auch wenn Kindergeldkasse und Arbeitsagentur oder Jobcenter im gleichen Haus sitzen: Das sind zwei Behörden, die nichts miteinander zu tun haben. Die Kindergeldkassen gehören zum Finanzministerium, Arbeitsagenturen und Jobcenter zum Wirtschaftsministerium.
kindergeldanspruch hat man NUR,wenn man eine ausbildung macht,zur schule geht usw.aber da du hartz 4 kriegst,bist du ja auch wohl in keiner ausbildung.solltest du,unter welchen umständen auch immer doch kindergeld kriegen,wird das eh vom hartz4-satz abgezogen,weil jenes als einkommen gerechnet wird.
es geht nicht hier nicht um mich =) lg
Hallo zusammen,
im Kern habt ihr die richtige Antwort bereits gefunden: ARGEn (Jobcenter) und Familienkassen gehören beide zur Bundesagentur für Arbeit. Eine Ausnahme bilden hier die optierenden Kommunen, welche die Vermittlung und Auszahlung der Leistungen im Bereich des Arbeitslosengeldes II selbst übernehmen.
Da beide Einheiten unter "einem Dach" arbeiten und obwohl sie von den Rechtskreisen her getrennt arbeiten (Sozialrecht vs. Steuerrecht) gibt es doch Schnittpunkte untereinander.
So werden Kunden, die "zu viel" Einkommen für ALG II beziehen oftmals zu den Familienkassen geschickt, um dann dort den Kinderzuschlag zu beantragen. Auch sind die ARGEn für die Familienkassen Ansprechpartner, wenn es darum geht, ob ein "Kind" bei einer entsprechenden Stelle arbeitslos oder Ausbildungsstellen suchend gemeldet ist.
Und hier kommt Deine Frage ins Spiel: da die Jobcenter das Kindergeld auf ihre Leistungen anrechnen, teilen sie der Familienkasse auch schon mal mit, dass z.B. auf Grund fehlender Mitwirkung keine Arbeitslosmeldung mehr gegeben ist. Dann kann die Familienkasse die Festsetzung des Kindergeldes aufheben. Die Entscheidung trifft sie aber alleine, die Jobcenter haben hierauf keinen direkten Einfluss.
Insofern haben die Jobcenter also schon einen gewissen Einfluss auf das Kindergeld, wenn auch nur indirekt.
Nachtrag: die Familienkassen gehören nicht zu den Arbeitsagenturen, sondern sind eine eigenständige Dienststelle innerhalb der Bundesagentur für Arbeit. Sie sind aber häufig in den Räumlichkeiten der Agenturen untergebracht und teilen sich auch die IT-Technik.
das verwirrt mich nämlich, also kann das ja schonmal garnicht sein, dass einfach so Kindergeld gestrichen wird, trotz der o.g. Gründe?!