Hätte ich beim Amt angeben müssen, dass ich nicht mehr zur Schule gehe?
Meine Mutter bezieht Hartz IV und ich gehe seit Dezember letzten Jahres nicht mehr zur Schule, da ich die 13. Klasse nicht geschafft habe. Ich möchte für mein Fachabitur noch meinen praktischen Teil durch ein einjähriges Praktikum machen. Sie bezieht für mich Kindergeld und ich habe mich schon bei einigen Stellen beworben. Wird mir das Kindergeld gestrichen? Ich hatte mal gelesen, dass das Kindergeld nach vier Monaten gestrichen wird? Und hätte ich dem Amt Bescheid geben müssen? Als ich beim Arbeitsamt angerufen hatte, sagten die zu mir ich brauche mich solange nicht melden bis ich beim Arbeitsmarkt aktiv werden will.
5 Antworten
Wenn du deine Schule abgebrochen hast,dann musst du das selber melden,denn dem Jobcenter ist das Datum deiner schulischen Ausbildung bekannt und wenn du diese regulär abgeschlossen hättest,spätestens dann hätten sie dich eingeladen,um mit dir über deine weitere Zukunft zu sprechen !
Deshalb solltest du dich erst einmal bei der Agentur für Arbeit Ausbildung suchend melden,somit sicherst du dir weiterhin den Anspruch auf Kindergeld oder du müsstest der Familienkasse ( Kindergeld ) deine ernsthaften Bemühungen durch Bewerbungen / Absagen selber nachweisen.
Dann solltest du dich auch auf dem Jobcenter melden und um einen Termin bitten,denn bevor du da etwas anfängst,egal ob Praktikum,Nebentätigkeit oder Ausbildung,musst du das vorher mit dem Jobcenter abklären.
Am besten und schnellsten geht das mit einem Anruf,den sollte deine Mutter machen,weil da dann einige Angaben abgefragt werden,die du dann evtl.nicht beantworten kannst.
Die kostenlose Hotline ist von Mo - Fr von 8.00 - 18.00 unter 0800 4555500 zu erreichen.
Natuerlich haettest du dich melden muessen und Bescheid sagen. Das mit den 4 Monaten ist so nicht ganz richtig, es wird also nicht automatisch 4 Monate weiter gezahlt, sondern wenn die Uebergangszeit zwischen Ausbildungsschritt und weiterem Ausbildungsschritt weniger als 4 Monate betraegt, dann wird Kindergeld fuer die Uebergangszeit gezahlt.
Fuer dich wuerde das bedeuten, wenn Ende Dezember abgebrochen hast und dann bis Ende April mit deinem Praktikum anfaengst, dann bekaemst du fuer die 4 Monate Kindergeld. Faengst du erst Mitte Mai mit dem Praktikum an, bekommst du Kindergeld fuer Dezember und dann erst wieder ab Mai, fuer die Zeit dazwischen nicht.
Ab 18 bekommst man nur noch Kindergeld solange man in der Ausbildung ist! Du hättest dies natürlich melden müssen. Kann sein, das der Betrag zurückgefordert wird
Für Hartz-IV ist nicht das Arbeitsamt zuständig sondern die ARGE b.z.w. das Jobcenter! Wie bist Du denn krankenversichert?
Wenn Du die Schule abgebrochen bist, bist Du nicht mehr über die Familie versichert! Du hättest das angeben müssen!
Nein , sowas muss man nicht angeben aber falls man mehr Geld braucht müsste man schon bescheid sagen um mehr zu bekommen. Ansonsten einfach warten, wenn die was wissen wollen werden sie dich schon fragen.
total falsch
Über die Familie