Welche Anträge brauch man wenn man von einem Bundesland ins andere zieht aber man Hartz 4 bezieht?

3 Antworten

Soweit ich weiß ist man bei beziehen von Leistungen kein freier Mensch im Sinne von solchen Aktionen.

Es wäre leichter, wenn deine Freundin den Umzug begründen kann, in deiner Stadt Arbeit gefunden zu haben oder durch gesundheitliche Schwierigkeiten in der jetzigen Wohnung bzw. Bedarfsgemeinschaft ausziehen zu müss und das ist ebenfalls schwierig da es nicht gerechtfertigt ist, in einer anderen Stadt zu ziehen...

20marcel 
Beitragsersteller
 15.06.2016, 10:08

Oh man -.- Danke für die schnelle Antwort

Wenn deine Freundin auf Hilfe für den Umzug angewiesen ist und noch keine 25 ist,dann braucht sie von ihrem Jobcenter die Zusicherung für die Notwendigkeit des Umzugs !

Würde sie schon alleine leben und ALG - 2 bekommen,dann könnte sie im Prinzip auch ohne diese Zusicherung umziehen,dann eben ohne Hilfe für den Umzug.

Denn das Jobcenter kann ihr den Umzug nicht verweigern,sollte sie also keine Zusicherung für die Kostenübernahme bekommen,dann kündigt sie ihr ALG - 2 und die Wohnung so,dass ihr keine Schulden durch Miete und eine evtl.ALG - 2 Zahlung entstehen,die ihr dann nicht mehr zustehen würde.

Dann bringt sie den Umzug hinter sich,meldet sich dann in deiner Stadt auf deine Wohnung an und beantragt das ALG - 2 neu. 

20marcel 
Beitragsersteller
 15.06.2016, 14:15

Sie hat noch eine Wohnung bis zum 31.7 . Geld für den Umzug brauch die nicht, geht lediglich darum das sie keine Sperre kriegen soll und das die Miete bis zur Haelfte bezahlt werden soll .

Lg

isomatte  15.06.2016, 14:26
@20marcel

Wenn du also in einem anderen Zuständigkeitsbereich wohnst bzw.sogar in einem anderen Bundesland,dann muss sie sich wie gesagt beim Einwohner Meldeamt auf deine Anschrift anmelden,erst dann kann sie da einen neuen ALG - 2 Antrag stellen !

Da muss sie dann beim Ausfüllen genau aufpassen,nicht das sie dann etwas falsches ankreuzt oder angibt,alles wo etwas mit BG - ( Bedarfsgemeinschaft steht muss sie dann ganz genau aufpassen.

Denn du gehörst dann zumindest erst mal für 1 Jahr nicht zu ihrer BG - denn sonst musst du mit deinem Einkommen euren gemeinsamen Bedarf bestreiten,soweit dies möglich wäre.

Es sei denn ihr wollt tatsächlich nur eine WG - gründen und habt keine Beziehung.

Deine Freundin benötigt von ihrem zuständigen Jobcenter eine Notwendigkeitsbescheinigung für den Umzug. Sie muss also generell erst Mal klären ob sie umziehen darf.

Wenn sie bei dir zur Untermiete wohnen soll, dann braucht sie von dir ein schriftliches Mietangebot in dem aufgeführt ist, wie hoch die Miete ist und wie sie sich zusammen setzt. Diese Mietangebot muss deine Freundin bei IHREM zuständigen Jobcenter einreichen. Dort wird das Angebot geprüft. Wenn die Miete zu hoch ist erhält sie eine Ablehnung, wenn die Miete angemessen ist, dann erhält sie eine Angemessenheitsbescheinigung.

Wenn sie die Notwendigkeits- und die Angemessenheitsbescheinigung vorliegen hat, dann kann sie den Untermietvertrag unterschreiben und zum vereinbarten Mietbeginn in deine Wohnung ziehen. Sie muss sich dann in deinem Wohnort beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden und mit der Meldebescheinigung und dem Untermietvertrag bei eurem zuständigen Jobcenter anmelden.

Du musst dann eine Kopie des Untermietvertrages bei deinem Jobcenter einreichen. Diese geht an deinen zuständigen Sachbearbeiter. Durch den Untermietvertrag reduzieren sich deine Kosten der Unterkunft, denn die Miete wird nun durch 2 Personen geteilt. Du bekommst dann also zukünftig weniger Leistungen.

20marcel 
Beitragsersteller
 15.06.2016, 14:13

Ich arbeite voll also beziehe keine Leistung

grossbaer  15.06.2016, 15:22
@20marcel

Dann muss nur sie, nach allen genannten Schritten, zum dem für euren Wohnort zuständigen Jobcenter.