Kindergeld, uneheliches Kind, Frau im EU Ausland
Hallo, meine Freundin und ich erwarten im Frühjahr 2015 ein Kind, jedoch lebt sie noch bei ihren Eltern in Polen und ich befinde mich noch in der Ausbildung in Deutschland. Hätte ich Anspruch auf deutsches Kindergeld, auch wenn sie erstmal mit dem Kind in Polen bleibt? Sie ist zurzeit arbeitslos und bezieht keine Sozialleistungen. Ich dagegen arbeite in Deutschland und zahle Steuern. Nach mehrtägigem Recherchieren bin ich auf verschiedene Meinungen bezüglich des Kindergeldes gestoßen, EU Recht geht vor nationalem Recht usw.
5 Antworten
Der Wohnort des Kindes ist das EU-Ausland.
Du bekommst das Kindergeld in Dt., wenn die Mutter im EU-Ausland lebt und keine Arbeitnehmerin ist. Wird sie berufstätig, bekommt sie vorrangig das Kindergeld im Wohnland und Du den Unterschiedsbetrag in Dt.
Voraussetzung für die Gewährung von Kindergeld für Kinder die im Ausland leben ist , dass für das Kind im Ausland keine Leistungen gewährt werden, die dem Kindergeld vergleichbar sind ... wie das in Polen aussieht mußt Deine Freundin Dir sagen.
Frag mal bei der Kindergeldkasse an. die geben dir verlässlich Auskunft, wie sie verfahren werden.
sie kann ja in Polen Kindergeld beantragen wenn es da so was gibt.
Nein, das Kind lebt ja nicht bei dir.
Was ist daran unseriös? Nur weil Sie dir nicht passt.
Weil sie nicht korrekt ist. Ich weiss dass der Wohnort des Kindes in erster Linie nicht ausschlaggebend ist.
Na und? Trotzdem kann ich einen Anspruch haben. Sie ist arbeitslos und hätte soweit ich weiss in Polen kein Anspruch auf Kindergeld. Und auch wenn, dort beträgt das Kindergeld 10-20€, also ein Witz. Bitte nur seriöse Antworten.