Kindergeld, uneheliches Kind, Frau im EU Ausland

5 Antworten

Der Wohnort des Kindes ist das EU-Ausland.

Du bekommst das Kindergeld in Dt., wenn die Mutter im EU-Ausland lebt und keine Arbeitnehmerin ist. Wird sie berufstätig, bekommt sie vorrangig das Kindergeld im Wohnland und Du den Unterschiedsbetrag in Dt.

Voraussetzung für die Gewährung von Kindergeld für Kinder die im Ausland leben ist , dass für das Kind im Ausland keine Leistungen gewährt werden, die dem Kindergeld vergleichbar sind ... wie das in Polen aussieht mußt Deine Freundin Dir sagen.

Frag mal bei der Kindergeldkasse an. die geben dir verlässlich Auskunft, wie sie verfahren werden.

sie kann ja in Polen Kindergeld beantragen wenn es da so was gibt.

Nein, das Kind lebt ja nicht bei dir.

rodenko789 
Beitragsersteller
 19.10.2014, 10:20

Na und? Trotzdem kann ich einen Anspruch haben. Sie ist arbeitslos und hätte soweit ich weiss in Polen kein Anspruch auf Kindergeld. Und auch wenn, dort beträgt das Kindergeld 10-20€, also ein Witz. Bitte nur seriöse Antworten.

JustusJupiter  19.10.2014, 10:22
@rodenko789

Was ist daran unseriös? Nur weil Sie dir nicht passt.

rodenko789 
Beitragsersteller
 19.10.2014, 10:49
@JustusJupiter

Weil sie nicht korrekt ist. Ich weiss dass der Wohnort des Kindes in erster Linie nicht ausschlaggebend ist.