Im Ausland leben, in Deutschland gemeldet bleiben
Hallo, vor meiner Familie liegt ein kompliziertes Problem: Wir leben seit einiger Zeit im Ausland (EU), sind aber weiterhin in Deutschland gemeldet. Das hat für uns folgende Vorteile: Wir sind in Deutschland noch krankenversichert und erhalten dort Kinder- und Elterngeld. Das war alles solange unproblematisch, wie mein Mann hier studierte. Jetzt hat er allerdings eine Arbeit aufgenommen und verdient hier auch Geld. Ich bin in Elternzeit und habe hier auch noch nie gearbeitet. Meine Frage ist: Was sollen wir tun? Uns beide in Deutschland abmelden (und damit nicht mehr dort versichert sein und kein Kindergeld mehr bekommen), nur ihn in Deutschland abmelden (sind wir dann dauerhaft getrennt lebend?) oder weiterhin beide dort gemeldet bleiben? Offiziell ist in unserem Auslandswohnsitz nur mein Mann gemeldet. Mir ist also nicht nachzuweisen, dass ich tatsächlich im Ausland lebe.
4 Antworten
Hallo, ich würde folgendes meinen, was keiner Beratung gleichkommt. Ausschlaggebend ist, wo sich der Hauptwohnsitz befindet. Als anerkannt gilt ein überwiegender Aufenthalt von mindestens 181 Tagen im Jahr. Ohne Hauptwohnsitz in Deutschland gibt es auch keinen Nebenwohnsitz in Deutschland, was oft außer Acht gelassen wird. Einkünfte sind überwiegend dort zu versteuern, wo der Lebensmittelpunkt besteht, also dort, wo man sich überwiegend aufhält. Im Personalausweis ist der Wohnsitz vermerkt. Jede Auskunft, jedes Anliegen, bei einem Konsulat, zieht eine Nachfrage in der Gemeinde nach sich, in der man gemeldet ist, denn ein Konsulat hat selber meist keine Befugnis über Angelegenheiten, die den Wohnsitz etc. betreffen (dazu kann auch die Wahl etc. dienen). Ihre Daten werden also übertragen. Ohne Wohnsitz in Deutschland können auch keine Steuernummern vergeben werden, das ist dann nur auf Antrag möglich und der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden. Ein BPA von einem Konsulat hat also keinen Wohnsitzeintrag (Vermerk: In Deutschland keinen Hauptwohnsitz). Derjenige, der ihnen ein Einkommen in Deutschland ermöglicht, muss dafür Steuern abführen. Kann er es nicht, kann er Ihnen auch kein Geld geben. Die Steuerklasse wird sich dann ändern in Klasse eins. Ich denke innerhalb der EG sieht es etwas anders aus, als außerhalb. Mit einigen Staaten bestehen Doppelbesteuerungsabkommen, was heißt, dass sie die bereits außerhalb Deutschland bezahlten Steuern dann in Deutschland anrechnen könnten. Ich denke es ist nicht zum Nachteil, sich den Gesetzen zu beugen und sich Auskunft bei dem Finanzamt einzuholen, bei dem Sie bis dato Steuern zahlen. Ich hoffe Ihnen ein klein wenig geholfen zu haben, bin aber kein Fachmann, sondern nur ein im Ausland lebender Deutscher, der durch diese Tortur gegangen ist.
- Wer ist wir?
- Wo lebt ihr genau?
- Was macht ihr da?
- Wodurch seid ihr in Deutschland versichert?
- Wo bezahlt ihr Steuern?
- An welchem Ort haltet ihr euch mehr als 180 Tage im Jahr auf?
Dann ist dein Mann in UK über den NHS versichert.
Sofern deine Kinder und du sich nicht nachweislich in UK aufhalten, ist das alles kein Problem. Dein Mann sollte sich aber auch aus steuerrechtlichen Gründen unbedingt in Deutschland abmelden. Für dich und die Kinder kannst du alles so lassen wie es ist.
Aber: Was passiert, wenn das deutsche Jugendamt merkt, dass die Kinder nicht zur Schule gehen? Was passiert, wenn es bemerkt, dass ihr u.U. nicht kindergeldberechtigt wart? Schön vorsichtig sein ;-)
Wir haben allerdings auch in Deutschland noch eine Wohnung die wir mieten. Ich bin nicht sicher ob das einen Unterschied macht. Vielen Dank schon einmal.
Vielen Dank fuer die schnelle Antwort. Kann mein Mann dann in D einen Zweitwohnsitz behalten? Und weisst du ob er dann noch mit in der Familienkversicherung krankenversichert wäre? PS: bis die Kinder in die Schule gehen sind wir (hoffentlich) längst wieder in D ;-) ist nur ein befristeter Vertrag bei meinem Mann.
Kann mein Mann dann in D einen Zweitwohnsitz behalten?
Wozu?
Und weisst du ob er dann noch mit in der Familienkversicherung krankenversichert wäre?
NEIN! Er arbeitet doch selbst und ist selbst versichert.
was meinst du damit : dein mann sollte sich aus steurrechtlichen gründen in de abmelden, heist es das man als deutscher in de und uk steuern zahlen muss??
ich bin im Ausland und komme selten nach Deutschland, aber habe immer noch einen kleinen Dolmetscher Büro auf freiberuflichen Basis und da zu bezahle regelmäßig die Umsatzsteuer ? muss ich auch Einkommensteuer Zahle??
Bleibe so wie es ist das ist besser für dich..
Wir sind: Mein Mann, meine zwei Kinder und ich Wir leben in England Mein Mann arbeitet und ich bin Hausfrau und Mutter Wir sind in Deutschland krankenversichert (Familienversicherung auf mich) Mein Mann bezahlt in England Steuern, ich zahle keine Steuern (weder in D noch in UK), da ich kein Geld verdiene Wir sind mehr als 180 Tage in England. Das weiss ja aber so von mir niemand, da es hier keine Meldepflicht gibt. Mein Mann arbeitet hier, daher ist wohl klar, dass er mehr als 180 Tage in England ist.