Kindergeld und Ausbildung (Überbrückungszeit)?
Hallo, ich bin 22 J. alt und werde mein Studium höchstwahrscheinlich Anfang des kommenden Monats abbrechen. (Die Gründe hierzu sind erstmal unwichtig für meine Frage) Mein Ziel ist es nun eine Ausbildung machen. Das ist aber erst im Juli/August 2016 möglich. Ich wollte fragen, wie es mit Kindergeld bis zu dieser Zeit aussieht. (also von Exmatrikulation-Studium bis zum Ausbildungsanfang) Bekommt man noch in dieser Zeit Kindergeld wenn man i-wo eine feste Arbeit hat, Praktika macht etc? Oder kriegt man, wenn überhaupt, wieder Kindergeld wenn man in der Ausbildung ist?
2 Antworten
Du musst dich bei der Agentur für Arbeit / Jobcenter Ausbildung suchend melden,dann musst du da Nachweise über deine erste Absicht nachweisen,eine Ausbildung aufnehmen zu wollen,also Bewerbungen / Absagen vorlegen !
Könntest du auch selber bei der Familienkasse nachweisen,dann musst du halt diese Kopien selber beibringen,hast es also leichter wenn du dich gleich bei der Agentur für Arbeit Ausbildung suchend meldest.
Du kannst dann in dieser Zeit auch arbeiten,dass Kindergeld wird schon seit dem 01.01.2012 Einkommens unabhängig gezahlt,denn da ist die Einkommensgrenze von 8004 € Brutto jährlich gefallen.
Nur wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hättest,dann dürftest du nebenbei nicht mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden arbeiten,sonst würde das schädlich für den Anspruch auf Kindergeld sein.
Kindergeld gibt es nach Abbruch des Studiums nur noch, wenn man ausbildungssuchend gemeldet ist ( und den Ausbildungswillen auch mit Bewerbungen nachweist!) Ansonsten erst wieder bei Beginn der Ausbildung, da zwischen Studium und Ausbildung mehr als 4 Monate liegen.
Wenn du eine Zusage für 2016 hast, hilft dir das nichts. Du musst bis dahin ausbildungssuchend gemeldet sein, Bewerbungen schreiben und ggf auch eine Ausbildung aufnehmen!
Ok, ausbildungssuchend ist ja schon klar, aber wenn man schon nen Betrieb hat, wo man die Bewerbung geschrieben hat + Zusage erhalten hat (um dort auch früher anzufangen ggf.), was genau bringt es dann andere Bewerbungen zu schreiben?
Dir nichts, aber deinem Kindergeld ;)
Ich verstehe das nicht. Wo bitte ist der Sinn an der Aussage, wenn ich einen Ausbildungsplatz zur nächstMÖGLICHEN Zeit habe, d.h. nicht ausbildungssuchend bin und ggf auch ein Praktikum bzw. 20 Std/Wochen Job hab?!
statt: an der Aussage -> an deiner Aussage
Nächstmögliche Zeitpunkt ist nicht 2016! Es geht auch 2015 noch etwas. Und erkundige dich doch einfach bei der KIndergeldstelle. Die werden dir auch nichts anderes mitteilen.
Korrekt !
Wenn du jetzt einen Ausbildungsvertrag für August 2016 bekommen würdest und der Beginn der Ausbildung nicht früher möglich war,dann steht deinen Eltern bzw.dir bis zum Beginn weiter Kindergeld zu.
In der Ausbildung bis zum Abschluss eh,solange du noch keine 25 bist.
Danke für deine Antwort. Wenn man sich jetzt bewirbt und eine Zusage für August 16 erhält, dann müsste Kindergeld kein Problem sein oder?