Ausbildung abgebrochen, muss ich mich Arbeitslos melden?

4 Antworten

Wenn du Leistungen willst, musst du dich natürlich arbeitslos melden. JobCenter, da du ja wahrscheinlich keinen Anspruch auf AlG 1 hast.

Bis zum Herbst wirst du dann wohl zu einen Berufsfördernden Maßnahme müssen.

dotSupreme 
Beitragsersteller
 06.03.2022, 16:09

Ich will aber keinerlei Leistungen, ich brauch die 30€ die ich da bekomme nicht und Krankenversichert bin ich durch meine Eltern.

Du solltest dich als "Ausbildungssuchend" melden bei deiner Berufsberatung, dann haben deine Eltern weiterhin Kindergeldanspruch für dich bis längstens zum 25. Lebensjahr ;-)

Bei "Arbeitsuchend" gemeldet gibt es leider Einschränkungen beim Alter und Hinzuverdienst: max. bis zum 21. Lj. Kindergeldanspruch und max. 450€ Hinzuverdienst :-((

Bild zum Beitrag

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 14ff: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Ausbildung und Studium, Ausbildung, Versicherung)

Wenn du in den letzten zweieinhalb Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast dann hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Da du selbst gekündigt hast könntest du eine Sperrzeit von 3 Monaten kommen außer du hattest einen wichtigen Grund. Zudem werden dann die Rentenversicherungszeiten dem Rententräger gemeldet also ist es gut für die Rente.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein.