Kindergeld trotz eigenem kind geht das?

5 Antworten

So lange du dich in der Ausbildung /Schule /Studium befindest und unter 25 bist, steht dir sowohl dein Kindergeld zu, als auch das Kindergeld deines Kindes.

Das gilt allerdings nur, solange du dich gerade aktiv damit beschäftigt. Bei urlaubssemestern / elternzeit wird es in dieser Zeit nicht gezahlt.

Während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Kindergeld.

Anspruch auf Kindergeld kann bestehen / lebt erst wieder auf, wenn Deine intensive Suche nach einem Ausbildungsplatz beginnt.

Jackyalia 
Beitragsersteller
 23.10.2017, 10:15

ich stehe ja in ausbildung also mache nächsten monat weiter

wilees  23.10.2017, 10:18
@Jackyalia

Dann gilt Satz 1. - Elternzeit.

Und ab nächsten Monat besteht wieder Anspruch auf Kindergeld und auch auf ergänzenden elterlichen Unterhalt, soweit dieser notwendig ist , wenn
Dein Nettoauszubildendengehalt zu gering ist.

Wenn du selbst eine der Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllst, wird auch für dich Kindergeld gezahlt werden. Bist du in einer Ausbildung oder ausbildungssuchend? Nur fürs Zuhausebleiben mit Kind bekommst du für dich kein Kindergeld.

...mir wurde damals es so erklärt das mein kindergeld jetzt sozusagen das
kindergeld ist was ich für meine kleine bekomme was stimmt denn nun ?

Also für dein Kind gibt es Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr ohne irgendwelche Voraussetzung (ausser der Geburtsurkunde ;-).

Falls du z.B. als ausbildungssuchend gemeldet bist, haben deine Eltern Kindergeldanspruch für dich:
siehe hierzu im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 unter dem Punkt 4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754

Gruß siola55

Wenn Du Schule, Ausbildung oder Studium machst, dann steht Dir Kindergeld zu.

Wenn nicht, dann nicht.