Kindergeldanrechnung auf Kindsunterhalt auch bei alleiniges Sorgerecht

4 Antworten

Wenn er Unterhalt zahlt, darf er das hälftige Kindergeld abziehen, das ist richtig. Aus dem, was du schilderst, zahlt er doch gar keinen Unterhalt. Wo will er dann das halbe Kindergeld abziehen bzw worüber machst du dir da Gedanken? Mit dem Sorgerecht hat das allerdings gar nichts zu tun...

prüfe mal ob Du nicht so vorgehen kannst.. oder ähnlich...über Anzeige...Anwalt stöbere im Internet und lege alles dem Anwalt vor, der soll dann was... in Eurem Interesse ........draus machen...viel Erfolg ;)h.

  1. Juli 2011 18:32 Uhr

.Landsberg Weil er für seine beiden Kinder den gesetzlichen Unterhalt nicht leistet, ist ein 50 Jahre alter Mann aus Landsberg gestern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Richterin Beate Kreller begründete dies mit der fehlenden Einsicht des Mannes, der zugab, zahlen zu können, aber nicht zu wollen. Der Verurteilte, der ohne Rechtsanwalt vor Gericht erschien, hat nun die Möglichkeit, binnen einer Woche Berufung gegen das Urteil einzulegen....

Unterhalt nicht bezahlt: Haftstrafe für Vater - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/landsberg/Unterhalt-nicht-bezahlt-Haftstrafe-fuer-Vater-id15772076.html

Wie? Er bezahlt nix und will das halbe Kindergeld von Dir erstattet haben?

An Deiner Stelle wäre mein Weg zu einem Anwalt und dann würde erst mal geklärt, was er zahlen MUSS! Und das würde er dann auch zahlen, mit allen Konsequenzen!

Alles Gute für Euch

Mit dem Sorgerecht hat das nichts zu tun !!! Nur wenn Er den vollen Unterhaltssatz zahlt,steht Ihm das hälftige Kindergeld zu,was Er dann von dem Unterhalt abziehen kann.Oder es wird nach % Seiner Unterhaltszahlung berechnet.Zahlt Er die Hälfte,steht Ihm das halbe zu.